Auslandsschutz ja oder nein?

Hey Leute,

Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich wollte eben mal nachschauen wies bei meiner Versicherung mit dem Auslandsschutz aussieht.

Werde aus dem Niedergeschriebenen nicht richtig schlau (siehe Foto). Was genau heißt das denn nun? Bei unverschuldetem Unfall hat doch meine Versicherung eh nichts mit dem Unfall zu tun, sondern die Versicherung des Unfall-Verursachers reguliert meinen Schaden... Das "anstelle" verwirrt mich. Was ist denn nun versichert und was nicht?

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Da im Ausland die Schadenersatzregelungen meistens schlechter sind als hier in Deutschland (kein Mietwagen, kein Nutzungsausfall, keine Wertminderung, etc.) würde Dein Versicherer bei einer 100%-Schuld des ausländischen Unfallgegners Dich so stellen, als wenn der Unfall in Deutschland eingetreten wäre. Also eine Regulierung nach deutschem Recht.

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Zitat:

@gammoncrack schrieb am 6. August 2016 um 19:22:53 Uhr:



Zitat:

Ah okay... Also sowohl selbst verschuldet als auch nicht selbst verschuldet wird von meiner Versicherung erstmal übernommen. Also kann ich beruhigt sein...

Der Auslandsschadenschutz hat aber nichts mit einem selbst verschuldetem Unfall zu tun! Auch wenn der im Ausland passiert....🙂

Das war ja das was mich verwirrt hat.
Weil "nicht verschuldet" ja in den Gebahren steht (Foto)...

Selbstverschuldet läuft für dich ganz normal über deine Kasko.

Fremdverschuldet ist es gut, wenn du den Auslandsschutz hast.

Zitat:

Meinst du mit der ausland-schadenschutz VS nun das was wir eben besprochen haben? Wenn ja bin ich ja dahingehend geschützt wie ich erklärt habt.

Ich habe das so gelesen, dass du das NICHT abgeschlossen hast. "Nicht versichert ist ....". Folgerichtig steht auch kein Betrag dahinter.

Schnippigkeit ist der, wie ich meine sehr gute Hinweis, sich durch Lesen der Verträge, die man abgeschlossen hat, selbst Klarheit zu verschaffen. Das kann nämlich von Vertrag zu Vertrag und Versicherer zu Versicherer durchaus unterschiedlich sein. Und bei Forenauskünften musst du selbst rausfinden, was Kokolores ist und was Substanz hat.

Zitat:

@Pini88 schrieb am 6. August 2016 um 19:10:43 Uhr:


Schutzbrief habe ich mit drin. Keine Ahnung ob der im Ausland nun auch gilt...

Es gibt aber Versicherer, bei denen ist der Auslandsschutzbrief in der Haftpflicht des KFZ eingeschlossen.
In diesem Fall allerdings nur im Ausland.

Für den inländischen Schutzbrief kann man die Option hinzu buchen, meißt für 5,- oder so.

Also habe mal angerufen und sie meinte das ist mit drin, also wenn ich einen selbstverschuldeten Unfall baue dann geht das über meine Haftpflicht. Schutzbrief dasselbe, geht auch fürs Ausland. Und der sogenannte Ausland-Schadenschutz über den wir hier auch gesprochen haben (Foto) sagt eben angeblich nur aus, dass meine Versicherung für nicht verschuldete Unfälle meinen Schaden reguliert. Wie gammoncrack auch meinte...
Das wichtigste war für mich ob ich versichert bin wenn ich Schuld trage, und so ist es wohl, laut service am Telefon.

Das kann nicht sein.
Ich würde die Frage per Mail stellen und auf die schriftliche Beantwortung warten.

Das kann wirklich nicht sein!

Zitat:

@Pini88 schrieb am 6. August 2016 um 20:59:24 Uhr:


Also habe mal angerufen und sie meinte das ist mit drin, also wenn ich einen selbstverschuldeten Unfall baue dann geht das über meine Haftpflicht.

Niemals nicht wird das so sein. Das lass dir mal schriftlich geben.

Für alles was du dir selber zufügst ist die Kasko zuständig, aber nicht die Haftpflicht.

Die Telefonfrau der Telefonmann hat in soweit recht, dass bei einem selbstverschuldten Unfall der Schaden über deine Haftpflicht läuft. Aber der Schaden des Unfallgegners, nicht deiner!

Meiner wird doch so oder so nicht gezahlt. Das ist doch auch in Inlands nicht so. Das ist mir schon klar. Hm vielleicht hab ich mich blöd ausgedrückt...

Wenn Du Schuld hast, reguliert Deine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners, im In- und dem versicherten Ausland.

Deín Schaden kann nur über eine eventuell bestehende (Voll)kaskoversicherung reguliert werden, ebenfalls im In- und versicherten Ausland.

Jetzt klar?

Lese noch einmal ganz langsam das, was du als Foto eingestellt hast.

NICHT VERSICHERT IST bedeutet, dass du die Option "Auslandschadenschutz" NICHT abgeschlossen hast.

Wenn dir also im Ausland jemand schuldhaft in dein Auto kracht und du DEINEN Schaden nicht - unnötiger Weise - über eine etwa vorhandene Kaskoversicherung regulieren lassen willst (mit SB und Hochstufung) hat deine Versicherung mit der Sache nichts zu tun (außer ggf. Abschleppen und Rücktransport als Schutzbriefleistung).

Du musst dich selbst mit dem Versicherer des Unfallgegners herumschlagen und wirst nach dem dort geltenden Regeln abgefunden (vielleicht und irgendwann).

Es geht ja leider nicht immer nur um verbogenes Blech, sondern vielleicht auch um langen Krankenhausaufenthalt, Reha und lebenslange Behinderung.

Das ist doch das was ich sagte...?

Baue ich hier in D einen Unfall - selbst verschuldet - so zahlt meine Versicherung den Schaden des Unfallgegners. Mein eigener Schaden wird nicht von meiner Versicherung behoben. (Es sei denn es besteht Vollkasko)

Und die besagte Ausland-Schadenersatz-Versicherung (die ich aktuell NICHT habe, richtig 😉) würde sich in einem Schadenfall um MEINEN Schaden kümmern, wenn NICHT ICH Schuld habe, sondern die Gegenseite den Unfall verursacht hat. Das ist vor allem auch dahingehend sinnvoll, wenn man im Ausland ja eh keinen versteht... Also ruft man in dem Fall seine Versicherung an und die kümmert sich um alles. Im Normalfall springt ja die gegnerische Versicherung an der Stelle ein und reguliert den Schaden.
Wie die das machen und wer was macht ist mir ziemlich egal, solange der Schaden vernünftig und sachgemäß reguliert wird und ich vor allem die Sprach-Barrieren umgehen kann...

So kann man es wohl zusammenfassen.

So meinte ich es ja oben auch schon...
(21.22 Uhr)

Meine Antwort galt für 23:25:48 UND 21:22:10

😁 😁

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