Auskunftspflicht Anhörungsbogen Bußgeldverfahren bei einer GmbH

Ich arbeite in einer GmbH im Büro des Geschäftsführers. Ein Mitarbeiter wurde mit einem Firmenwagen geblitzt und die GmbH erhielt einen Anhörungsbogen. Ich habe diesen - mit Einverständnis des GF ausgefüllt: die persönlichen Angaben des Geschäftsführers (als Halter) und den Namen, die Adresse und das Geb.-Datum des Fahrers und zurückgeschickt. Angaben zur Sache habe ich nicht gemacht. Jetzt ist der Mitarbeiter (ein wichtiger Mitarbeiter!) am ausrasten, wie ich seine persönlichen Daten dort eintragen könnte, von wegen Datenschutz und er hat schon mit dem Anwalt gesprochen ... möchte mich am liebsten verklagen. Mein Kenntnisstand war bisher: Die Angaben zum Fahrer müssen gemacht werden (um weiteren Ärger wie Auferlegeung zur Führung eines Fahrtenbuches, Zeugenbefragung usw. zu vermeiden), die Angaben zur Sache jedoch nicht. Habe ich etwas falsch gemacht? Darf ich die Anschrift eines Mitarbeiters tatsächlich nicht heraus geben und ist der Halter nun verpflichtet die Angaben zu machen oder nicht? Bitte dringend um HILFE - wichtig ist - ich brauche Belege, Gesetze - irgendetwas was ich entgegen halten kann.
Ich weiss zwar, dass er mich eigentlich nicht belangen kann, da es ja im Einverständnis mit dem GF erfolgte, aber ich würde schon gerne meine Unschuld beweisen. Danke!

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Hallo,

Zitat aus gegebenem Anlass :-(

[...]
Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte neben Ihren Personalien auch die Personalien der verantwortlichen Person unter "Angaben zur Sache" auf der Rückseite mit; hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Sie vermeiden dadurch jedoch weitere Ermittlungen.

Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeugs gemäß § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
[...]

Muss bei einem Firmenfahrzeug, das von verschiedenen Mitarbeitern gefahren wird, nicht generell ein Fahrtenbuch geführt werden ? Ist zumindest bei uns der Fall.

Bei uns in der Firma wird der Bußgeldbescheid generell an den Fahrer weitergeleitet. In einem Fall hat dieser nicht darauf reagiert, daraufhin kamen zwei grüne Herren vorbei und haben das Fahrtenbuch kontrolliert...

Ich denke nicht daß der Mitarbeiter mit Verklagen etc. besonders weit kommen würde. Da die Weitergabe der Personalien ja im Auftrag des Geschäftsführers erfolgte, müsste er diesen ja verklagen. Das wäre vermutlich der Karriere nicht sehr förderlich...

Gruß

Hannes

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Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Ich hab mal als Zivi bei nem Pflegedienst gearbeitet, die hatten knapp 20 Autos die alle auf die Firma liefen. Nehmen wir an ich wäre angehalten worden weil die Reifen abgefahren sind. Mit welcher Berechtigung bekommt dann der Geschäftsführer die Strafe? Der kann ja nicht dauernd alle 20 Karren überprüfen. .

Sein Problem da er am Ende der Verantwortlichkeitskette steht,sprich er ist für alles im Betrieb verantwortlich und dafür bekommt er sein Gehalt.Wenn er nicht die Zeit dazu hat muß er für die Tätigkeiten Verantwortliche benennen und diese kontrollieren.Er kann aber auch das Ganze über die Bürokratie lösen,zb der Erste der in einer Arbeitswoche mit dem Fahrzeug fährt hat die Profiltiefe zu prüfen und bei unterschreiten einer definierten Profiltiefe ist das der Geschäftsleitung zu melden.Wenn Fahrtenbücher verwendet werden könnte man die Profiltiefen dort vermerken.

Wie du siehst kann man solche Probleme kreativ lösen.

Zum TE,weiss der Geschäftsführer das der Mitarbeiter deswegen ausgerastet ist?Wenn Nein ihn unbedingt informieren.
Vielleicht sollte der Geschäftführer auch einen Aushang rausbringen in dem klargestellt wird das es nicht geduldet wird das Ersatzfahrer in die Anhörungsbögen eingetragen werden.

Zitat:

Beim ersten Fall dieser Art wird es nicht passieren, aber bei Unfähigkeit die Fahrer zu benennen kann dem Halter ein Fahrtenbuch verordnet werden.

Beim Arbeitgeber eines Bekannten ist aber exakt das passiert,ging dabei nicht mal um ein Fahrverbot weswegen der Geschäftsführer noch weniger Verständnis für das sichrauswindenwollen aufbrachte.Der Fahrer der der Firma das Fahrtenbuch einbrockte durfte sich daraufhin eine neue Stelle suchen,auch wenn es ein wichtiger Mitarbeiter war der sich selbst als unersetzlich einstufte.😁 Womit er sich täuschte da sein provisorischer Ersatz sich als weit besser rausstellte.

@Sir Donald
Gut geschrieben, genau so isses.

Ergänzend zu deinem letzten Absatz gibts nen schlauen Spruch: Wenn sich ein Mitarbeiter im Betrieb für unersetzlich hält, wird der Betrieb falsch geführt.
Nur so am Rande.

In großen Firmen spricht man von einem "Verantwortlichen für die Kraftfahrzeugestellung"!

Nur so nebenbei - der TE braucht sich in keinstem Falle Gedanken machen. Wäre man nicht weitergekommen, so hätte man ihm den prozessrechtlichen Status eines Zeugen verpasst. Wenn es in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeuge geführt wird, so hat er - analog zum Strafverfahren - wahrgemäße Angaben zu machen (und darf nebenbei eben auch nichts verschweigen). Hätte wohl länger gedauert - aber dennoch hätte er sein Wissen preissgeben müssen!

Zitat:

Original geschrieben von EnnovyXXL


...und darf mich morgen früh der persönlichen Konfrontation aussetzen. Auf diese wollte ich mich ein wenig vorbereiten - aber jetzt bin ich recht gelassen.

Und, wie ist es gelaufen?

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