1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Aushilfsfahrer?

Aushilfsfahrer?

Wie ist die Regelung für Aushilfsfahrer? Wenn dieser z.B. nur alle paar Monate für einige Tage fährt, welche Tachoscheiben oder Unterlagen muss er dabeihaben? Wie ist es mit der Anmeldung, wenn dieser Fahrer einen festen Arbeitsplatz hat? (und nur manchmal in seinem Urlaub aushilft.)
Besten Dank für jede Antwort.

20 Antworten

Wer die Dinger ausfüllt ist doch egal. Solange die Unterschrift von einem Verantwortlichen des Unternehmens drauf ist.

Ich hatte das internationale immer als Word-Formular zum schnellen und einfachen ausfüllen. Fahrer haben bei mir weder so etwas ausgefüllt, noch blanko dabei gehabt. Wohl aber hatten Geschäftspartner Stempel von uns ;-)

In der Oberpfalz verwendet man beispielsweise anhängenden Vordruck international

... und folgende national ...

bei mir hat das mit flexibiliät nichts zu tun...

das ist keine spedition wo ich fahr, sondern werksverkehr.

die beiden lkw die ich ab und an fahre sind 100 km weg von der zentrale im verteilerverkehr eingesetzt.
oftmals ist es der fall das ich freitag abend kurzfristig einspringen muß bzw am samstag die tour fahren muß, weil der festangestellte fahrer keine lust hat, oder mit den zeiten eventuell nicht klar kommt. woher soll ich dann am freitag abend um 20 uhr oder noch später ne bescheinigung kriegen ?
es geht hier auch gar nicht um bescheißen, sondern lediglich darum das unter den gegebenen umständen es nachweisbar nicht möglich ist dies einzuhalten.

teilweise war es sogar schon der fall das ich sonntags fahren mußte ( 7,5 to ), und nu ?

im übrigen wurde ich auch schon mit der blanko urlaubsbescheinigung von der autobahnpolizei kontrolliert und es gab keine beanstandung.

Dann wärme ich diesen alten Thread mal auf:

Folgendes Beispiel:

Jemand fährt zur Aushilfe zweimal im Jahr LKW

Muss er dann für die restlichen 363 Tage eine Urlaubsbescheinigung vorlegen?

Das ist ja krank, wenn das so wäre!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Dann wärme ich diesen alten Thread mal auf:

Folgendes Beispiel:

Jemand fährt zur Aushilfe zweimal im Jahr LKW

Muss er dann für die restlichen 363 Tage eine Urlaubsbescheinigung vorlegen?

Das ist ja krank, wenn das so wäre!

Nein, nur für 28 Kalendertage.

yepp 28 Tage reichen aus, sollte aber jeder Führerscheininhaber auch wissen. Also auch du (deinen Postings bislang zumindest folgend), wozu holst du dann solch eine Forenleiche wieder rauf?

Deine Antwort
Ähnliche Themen