Auftragsbestätigung weicht von Rechnung ab
Hallo zusammen,
Anfang Januar 2015 habe ich mir ein neues Fahrzeug bestellt.
Kurz darauf hat der Verkäufer gekündigt.
Zwischenzeitlich habe ich auch eine Auftragsbestätigung erhalten.
Alles soweit i.o.
Jetzt kommt der Abholtermin und gleichzeitig auch die Rechnung.
Allerdings weicht die Rechnung nun mit der Auftragsbestätigung um 3 Prozent ab
Also teurer. Was für Rechte habe ich ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 13. August 2015 um 12:20:39 Uhr:
😕
die müssen allen Ernstes noch die AB händisch in die Rechnung umwandeln, also richtig abtippen?
Manchmal werden Fehler eben mit kuriosen Ausreden gerechtfertigt. 😉
Grüße
Der Chaosmanager
25 Antworten
Zitat:
@franz1964 schrieb am 6. August 2015 um 12:08:41 Uhr:
Nun da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt.Der Verkäufer der seinen Job gekündigt hat, dat mir damals 18% Rabatt
zugesagt und auch mitr der AB den netto Preis bestätigt.
Jetzt kommt die Rechnung mit nur noch 15 % Rabatt.
Allerdings habe ich ausser der AB keine Beweise
für die 18%. Und bei einer Behinderung gibt es nun mal von Audi nur 15%
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es um eine Preiserhöhung des Herstellers ging, die der Händler weitergab.
Wenn das Autohaus noch im Juli 18% bestätigt hat - egal ob als Prozentsatz oder Nettopreis - kann es nun nicht 3% weniger geben. Die Auftragsbestätigung ist bindend.
Gruß
Der Chaosmanager
Verstehe das auch nicht, einfach mit der Auftragsbestätigung zum Autohaus gehen, dem zuständigen Verkaufsleiter am Tisch klatschen und maximal den vom Verkäufer ursprünglich bestätigten Preis zahlen, ansonsten würd ich vom Vertrag zurücktreten, da der Vertragspartner seinen Teil nicht erfüllt.
Selbst wenn der TE einen Rabatt von 99 % eingeräumt bekommen hätte, würde auf der Rechnung nur die 15 % in Abzug gebracht werden. Bei Menschen mit Behinderung werden die Fahrzeugrechnungen direkt von der Audi AG erstellt mit deren Konditionen. Räumt ein Händler darüber hinaus einen Nachlass ein, so muss er dem Kunden dementsprechend eine Gutschrift über diese Summe erstellen. Daher würde ich dem TE in diesem Fall raten mit dem Händler in Kontakt zu treten.
@Chelseagrins
Der TE muss den Rechnungsbetrag nicht dem Händler, sondern der Audi AG überweisen, da diese der Vertragspartner ist und der Händler nur Vermittler. Solange dort das Fahrzeug nicht vollständig bezahlt ist, kann der TE den Wagen nicht abholen.
Sorry, aber du irrst!
Der Vertragspartner ist immer der Händler und niemand anders.
Den Rabatt bestimmt demzufolge auch der Händler, auch wenn er unterschiedliche Preise machen kann, da sein Vertragspartner wiederum die Audi AG ist.
Am Ende glaube ich aber nicht an die Story vom TE, der uns erzählt, sein Rabatt wurde gekürzt. Ich denke hier wurde einfach nur die Preissteigerung des Fahrzeugs vertragsgemäß weitergegeben.
Aufschluss wird aber tatsächlich der Vertragsparter, sprich der Händler bieten.
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Nein, Du irrst.
Menschen mit Behinderung sind bei VW/Audi Direktkunden.
Du hast doch im Mai Anpassungen am Lieferumfang durchgeführt und u.a. einen größeren Motor ausgewählt. Da zählt in meinen Augen die alte AB vom Januar nicht mehr, da der Lieferumfang verändert wurde. Du müsstest doch aufgrund der Anpassung eine Neuberechnung und eine neue AB bekommen haben.
An der Story ist doch nichts rund! Infos fliessen nur tröpfchenweise.
Macht zu!
Zitat:
@franz1964 schrieb am 5. August 2015 um 22:12:25 Uhr:
Die Auftragsbestätigung ist vom 14.07.15
Ich weiß nicht, weshalb Du fälschlicherweise vorgibst, die Auftragsbestätigung vom 14.07.15 bezöge sich auf Deine ursprüngliche Bestellung vom Januar, wenn Du im Mai die Bestellung geändert hast???
Wie soll Dir jemand einen vernünftigen Rat geben können, wenn Du den Sachverhalt nicht richtig schilderst?
Gruß
Der Chaosmanager
Hallo zusammen,
so es hat sich alles geklärt.
Die Buchhaltung vom Autohaus hat sich einen Tippfehler erlaubt
und es erst jetzt gemerkt.
Nun sind alle zufrieden ;-)
😕
die müssen allen Ernstes noch die AB händisch in die Rechnung umwandeln, also richtig abtippen?
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 13. August 2015 um 12:20:39 Uhr:
😕
die müssen allen Ernstes noch die AB händisch in die Rechnung umwandeln, also richtig abtippen?
Manchmal werden Fehler eben mit kuriosen Ausreden gerechtfertigt. 😉
Grüße
Der Chaosmanager