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Auflastung Anhängelast

Hallo Community,

ich habe einen 535d Touring xDrive (EZ 07/2016) mit einer vom Werk verbauten elektr. schwenkbaren Anhängerkupplung. Die max. Anhängelast beträgt 2000 kg (gebremst). Ich möchte mir jetzt einen schwereren Wohnwagen anschaffen und bin auf das Thema Auflastung gestoßen. Die Kundenberatung von BMW hat auf meine Anfrage leider gar nicht geantwortet.

Hat hier noch jemand Erfahrung mit einer Auflastung? Ich habe hier im Forum schon die Hinweise auf Auto Technik Bihler und S.K. Handels GmbH gefunden. S.K. sagt, dass sie für mein Auto keine Möglichkeit haben, Bihler sagt sehr wahrscheinlich möglich, auf 2300 kg (incl. Stützlast bis 8% Steigung), ca. 600€ Kosten. Allerdings könnte BMW wie bei jeder Abweichung zur Serie, die Hersteller-Garantie ablehnen (Ich habe eine noch knapp 3 Jahre laufende BMW Premium Selection Garantie). Gibt es weitere Möglichkeiten?
Um was handelt es sich "rechtlich" gesehen eigentlich bei einer Auflastung)

Danke!

38 Antworten

100 km/h betrifft alle Wohnwagen, in deren COC max. 100 km/h steht. Europaweit. Jedenfalls mein Verständnis. Es gibt einige wenige, für die da höhere Werte drin stehen.

Auch wenn ein nicht unbekannter Automobilklub da was falsch zu schreibt.

Eventuell höhere Werte der nationalen StOV können das nicht überschreiben.

Ob nach Frankreich ausgelieferte Wohnwagen in ihren COC höhere Werte ausweisen, weiß ich nicht. COCs gelten ja EU -weit.

Zitat:

@situ schrieb am 2. September 2021 um 14:40:25 Uhr:


100 km/h betrifft alle Wohnwagen, in deren COC max. 100 km/h steht. Europaweit. Jedenfalls mein Verständnis. Es gibt einige wenige, für die da höhere Werte drin stehen.

Auch wenn ein nicht unbekannter Automobilklub da was falsch zu schreibt.

Eventuell höhere Werte der nationalen StOV können das nicht überschreiben.

noch einmal:
Es gilt immer der kleinere Wert. Das ist quasi analog zur Stützlast.
Das Land der Zulassung spielt durchaus eine Rolle!
Und dieses wurde bisher nicht genannt, auch wenn D naheliegend sein mag.
Es bleibt Kaffeesatzleserei bis das geklärt ist.

Das nationale StVOs nicht die vom Hersteller genannten zul. Vmax überschreiben können ist doch logisch?

Nur wenn ein in F gebauter Caravan mit den 120 km/h im COC daherkommt,
entscheidet sich eben erst bei dem Ort (Nation) der Zulassung alles weitere.

Der ADAC, wenn Du den meinst, ist bei der Höchstgeschwindigkeit für in D mit Tempo 100 zugelassenen Caravans recht eindeutig:
max 100 auch im Ausland, ansonsten Einbußen im Versicherungsschutz.

alles recht simpel...😉

Nein, ich meinte, dass die nach Bauart (COC) zulassene Geschwindigkeit etwas damit zu tun hätte, wo das Fahrzeug zugelassen ist ("in D sind Wohnwagen nur bis 100 km/h zugelassen"😉, Würde ich meinen Wohnwagen in Frankreich zulassen, würde sich am COC nichts ändern und damit auch nichts an den max. 100 km/h. Stände da mehr, würde das hinsichtlich Zulassung in F ebenfalls nichts ändern - T bleibt frei. Nur mein Gewissen bliebe bis zu diesem Wert rein und ich könnte das, falls erforderlich, mit dem COC belegen.

Wo der Caravan gebaut wurde, ist völlig wurscht. Ich hatte mal ein COC eines schwedischen Herstellers in der Hand, da standen 130 km/h drin. Ändert in der gesamten EU hinsichtlich Zulassung nichts. Hätte ich so ein teures in D zugelassenes Gefährt, würde mich in F nichts an 130 km/h hindern.

Aber ich bin Korrekturen mit Nachweis immer aufgeschlossen.

Zitat:

@4Takt schrieb am 2. September 2021 um 17:26:46 Uhr:


Es geht aber um den deutschen Wohnwagen vom Threadstarter.

FALSCH.
Es geht um gar keinen Wohnwagen !!
Der TE möchte die max. Anhängelast an seinem BMW erhöhen. Mehr nicht.

Von einem bestimmten Wohnwagen und Geschwindigkeiten
war vom TE nie die Rede. 😰😰😰

Zitat:

@4Takt schrieb am 2. September 2021 um 17:26:46 Uhr:


Es geht aber um den deutschen Wohnwagen vom Threadstarter.

Es ist immer was Besonderes, wenn angemahnt wird, von einem OT zu einem anderen zu wechseln.

Und nein - augenblicklich ging es um Wohnwagen und deren Zulassungen im In- oder Ausland. Wir wollen doch den Faden (englisch "Thread"😉 nicht verlieren.

Hallo,

jetzt noch einmal zum Ausgangsthema zurück:

Es düfte klar sein, dass bei einer zGM des Wohnwagens, die über der Leermasse des Zugwagens liegt, keine Nutzung einer deutschen 100 km/h-Zulassung möglich ist.

BMW ziert sie leider, bei den neueren Fahrzeuggenerationen Bescheinigungen zur Erhöhung der Anhängelast zu erteilen. Früher war das bei BMW deutlich einfacher, sie waren aber häufig auf bestimmte Anhängerarten (keine Wohnwagen) beschränkt.

Im konkreten Fall würde ich auch einmal bei www.fahrzeugauflastung.de nachfragen, ob die mit einem Gutachten dienen können. Bekannte von mir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Wie schwer soll denn der Wohnwagen werden? Die 2000 kg aus der Zulassungsbescheinigung beziehen sich auf die tatsächliche Achslast des Anhängers. Bis zu 90 kg Stützlast kommen da noch on Top, womit wir bei 2090 kg tatsächlicher Gesamtmasse des Anhängers wären. Für diese Berechnung stellt BMW auch ein Bestätigungsschreiben aus.

Zur Auflastung über ein externes Gutachten und einer Garantie:

Wie Du schon richtig festgestellt hast, sind Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der erhöhten Anhängelast von der Garantie ausgeschlossen. Dieses Risiko halte ich aber für sehr überschaubar. Wie sollte dies dem Garantiegeber in der Praxis auffallen, wenn das Fahrzeug - nach wie vor - mit der originalen Anhängerkupplung ausgestattet ist? Wir mussten noch nie bei einer Garantiereparatur die Zulassungsbescheinigung vorlegen und selbst, wenn die verlangt werden sollte, gibt es da Möglichkeiten zu reagieren.

Solche Ausschlüsse sind in vielen Bereichen vorbehalten. Das könnte Dir z. B. schon mit Sonderrädern etc. passieren.

Fahrtechnisch hätte ich mit einer erhöhten Anhängelast bei diesem Wagen keinerlei Bauchschmerzen. Ein Kollege fährt seit Jahren einen 520d mit 2250 kg erhöhter Anhängelast und Wohnwagen ohne die geringsten Probleme. Mein G31 520d ist mit gut 2000 kg genutzter Anhängelast nicht ansatzweise an seiner Grenze.

Wie schwer soll eigentlich der projektierte Wohnwagen werden?

Gruß Rainer

Zitat:

@situ schrieb am 2. September 2021 um 14:40:25 Uhr:


100 km/h betrifft alle Wohnwagen, in deren COC max. 100 km/h steht. Europaweit. Jedenfalls mein Verständnis. Es gibt einige wenige, für die da höhere Werte drin stehen.

Auch wenn ein nicht unbekannter Automobilklub da was falsch zu schreibt.

Eventuell höhere Werte der nationalen StOV können das nicht überschreiben.

Ob nach Frankreich ausgelieferte Wohnwagen in ihren COC höhere Werte ausweisen, weiß ich nicht. COCs gelten ja EU -weit.

Um irgend eine 100er-Regelung einer Verkehrsordnung geht es hier zwar nicht, aber nur ein Hinweis laut der deutschen STVZO §30a:

Zitat:

Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein

man beachte das Wort "mindestens".....es müsste also auch in D keinesfalls "Norm" sein, dass Anhänger eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 100km/h haben.

irgend etwas hat sich der Hersteller sicherlich dabei gedacht, einem Auto eine bestimmte maximale Anhängelast und ein maximales Zuggesamtgewicht zuzusprechen.

Wenn irgendwelche Firmen eine erhöhte Anhängelast attestieren, sollte man daher vorsichtig sein.
Bei noch gültiger Garantie sowieso.
Wenn es mal erhöhte Anhängelasten für bestimmte Anhängertypen gab und WoWa ausgeschlossen waren, wird auch das seinen Grund gehabt haben.

Die durchschnittliche Motorlast kann bei Anhängern mit größerer Querschnittsfläche bei relativ hoher Geschwindigkeit an einer gerade noch zul Steigung z.B. schlichtweg zu groß sein.

Wenn solche Bedingungen ausgeschlossen werden können, weil der Fahrer z.B. entsprechende Rücksicht nimmt (Steigungen deutlich langsamer fährt), hat man sicher etwas Luft nach oben, so dass auch etwas schwerere WoWa gezogen werden können.
Der Hersteller muss halt alle Eventualitäten, die auftreten können, bedenken.

Eines sollte aber klar sein:
Für häufigen Anhängerbetrieb sollte man keinen Zugwagen verwenden, der in irgendeiner Form an einer seiner Grenzen betrieben wird.

Hallo,

vom Grundsatz bin ich bei Dir. Ich habe aber festgestellt, dass die Kriterien für die Freigabe einer Anhängelast bei den verschiedenen Herstellern unterschiedlich angelegt werden. BMW bewegt sich da, nach meiner Erfahrung, auf der sehr vorsichtigen Seite, erst recht beim 5er touring. Da habe ich, technisch gesehen, keinerlei Bedenken, wenn die Anhängelast mit einer Steigungsbeschränkung um 250 oder 300 kg erhöht wird.

Ich ziehe seit über 12 Jahren mit 5er BMW Anhänger im Bereich der maximalen serienmäßig zugelassenen oder nachträglich erhöhten Anhängelast und habe noch nicht ansatzweise einen Punkt entdeckt, wo er sich an der Grenze befunden hätte. Die 2000 kg sind, nach Aussage von BMW Mitarbeitern, im wesentlichen eine Vorgabe des Vertriebs.

Im Gegensatz dazu habe ich schon andere Zugwagen (z. B: Alhambra 1,4 TSI) erlebt, die sich mit der serienmäßigen Anhängelast schon deutlich jenseits der technischen Grenzen bewegen.

Gruß Rainer

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 5. September 2021 um 21:50:09 Uhr:


..Im Gegensatz dazu habe ich schon andere Zugwagen (z. B: Alhambra 1,4 TSI) erlebt, die sich mit der serienmäßigen Anhängelast schon deutlich jenseits der technischen Grenzen bewegen.

Naja, was willst du auch von läppischen 1,4 l Hubraum erwarten?

Zitat:

@4Takt schrieb am 6. September 2021 um 09:46:47 Uhr:


Naja, was willst du auch von läppischen 1,4 l Hubraum erwarten?

Wie sich ein Gespann verhält, hat doch nichts mit dem Hubraum des Motors zu tun (außer bei Leuten, die noch immer den seit vielen Jahren überholten Spruch "Hubraum ist nur durch noch mehr Hubraum zu ersetzten" pflegen).

Sondern einzig mit dessen Leistung, dem Drehmomentverlauf und der Untersetzung.

110 kW aus 1400 ccm sind vielleicht der Lebensdauer des Motors nicht besonders dienlich, aber 250 Nm bei 1500 -3500 UpM bleiben 250 Nm bei 1500 - 3500 UpM - egal wie erzeugt. Bei einem 3 l - Motor mit diesen daten exakt das Gleiche.

Jo, aber dazu muss sich ein aufgeladener 1,4 l Minimotor halt deutlich mehr quälen oder nicht? Der braucht dazu dann schon Vollgas und meiner noch nicht mal Halbgas.

Er braucht dazu nicht mehr Gas, als ein veralteter 3 l-Säufer. Wieso auch - gibt doch keinerlei Grund.

Möglicherweise sind die thermischen und mechanischen Belastungen höher - das wäre aber eine reine Frage der Lebensdauer. Ob das so ist - dahin gestellt (es gab die letzten Jahrzehnte ein paar technische Entwicklungen auf diesem Gebiet).

Aber ich fahre trotzdem lieber ein Auto mit mehr Hubraum und Halbgas, als ein Auto mit deutlich weniger Hubraum und dafür ständig mit Vollgas, zumindest mit Wohnwagen hinten dran.

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