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Auffahrunfall - Gegengutachten 50% Unterschied

Hallo zusammen,

hier eine Abfolge und anschließende Frage:

- 31.8.2017 LKW fährt rückwärts auf meinen parkenden GTI
- Gutachten ca. 5500€ inkl. Wertverlust / Anwalt einbezogen
- C-Säule tiefe spitze Beule, Stoßstange, Rückleuchte defekt
- Versicherung beauftragt Gegengutachten
- Dezember Gegengutachten ca. 2500€ (
- Gutachter wurde schon bezahlt
- Gutachter nimmt nach ca. 6 Wochen keine Stellung zum Gegengutachten

Zwei Fragen:
- Muss man 50% in Kauf nehmen?
- Ist der G1 verpflichet zu einer Stellungnahme des Gegengutachtens?

Danke euch schon mal ;-)
Chris

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Februar 2018 um 08:23:58 Uhr:


Und machen wir uns nichts vor. Gefälligkeitsgutachten sind ja nicht die Seltenheit.

Du machst Dir etwas vor. Du solltest nicht jeden Blödsinn glauben, der am Stammtisch und von Versicherungsmitarbeitern verbreitet wird.
Ein unabhängiger Sachverständiger haftet für das, was er tut und er ist sich dieser Haftung durchaus bewusst.
Ein Versicherungsgutachter (und ich rede nicht von irgendwelchen Kürzungspamphleten der Streicherkolonnen, die mit einem GA nicht das geringste zu tun haben) erstellt sein GA eben nicht unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen, sondern nach den Vorgaben seines Auftraggebers.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Februar 2018 um 20:20:16 Uhr:


. Und ich habe schon einige Gutachten gesehen, wo ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen kann, dass die Eintragungen technisch so nicht möglich sind.

Was haben Eintragungen mit Schadengutachten zu tun? 😕

@TE: So jung und nicht reparieren?

Inzwischen gibt es den neuen Polo GTI - mehr Leistung und dazu einen Benzinpartikelfilter. Da könnte das Wechseln je nach Wohnort Sinn machen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Februar 2018 um 20:20:16 Uhr:


Mach Du doch nicht jeden an, der nicht Deine Meinung vertritt.

Ich mache weder jeden an, noch habe ich Dich angemacht.

Es geht auch nicht um Meinungen, sondern um Fakten. Du hast behauptet, GA würden oft Gefälligkeitsgutachten erstellen. Dass dies nicht richtig ist, habe ich kommentiert.

Zitat:

Ich würde nichts schreiben, wenn ich das nicht kennen würde. Und ich habe schon einige Gutachten gesehen, wo ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen kann, dass die Eintragungen technisch so nicht möglich sind. DAfür kenn ich mich auch mit den technischen Details von Kraftfahrzeugen zu gut aus.

Du bist Mitarbeiter einer Straßenverkehrsbehörde.

Ich würde mir nicht anmaßen, Aussagen Deinerseits zu diesem Themenkreis mit unsinnigen Kommentaren in Frage zu stellen. Dafür fehlt mir die Kompetenz.

Zitat:

Aber Du bist hier gern der Oberwisser, also hat der Rest keine Ahnung.

Ich habe noch nie behauptet, dass alle Anderen keine Ahnung haben. Auch wenn es leider des Öfteren vorkommt, dass hier Statements abgegeben werden, nicht als Meinung, sondern als Behauptung, obwohl der Verfasser nicht die geringste Ahnung von der Materie hat.

Es ist seit über drei Jahrzehnten mein Beruf, Kenntnisse, Hintergrundinformationen und Wissen zu diesem Themenkreis zu haben.

Und jetzt darfst Du mich weiter beschimpfen... 😁

Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. Februar 2018 um 09:24:55 Uhr:



Was haben Eintragungen mit Schadengutachten zu tun? 😕

Es ging um Gefälligkeit und Gutachten ! Um was für Gutachten (Schadens oder technische Abnahmen) spielt dabei keine Rolle.

Auf den jährlichen Zusammenkünften bei den Prüforganisationen stellen diese auch die Auswertung des Qualitätsmanagements vor. Da sind dann auch Gutachten dabei,die Seitens der Prüforganisation selbst zurückgenommen werden müssen,da völlig daneben gegangen.
Sicherlich sind nicht alle bewusst falsch ausgestellt worden,aber auch diese gibt es.

Und die Ermessensspielräume kann man ja zu Gunsten bzw zu Ungunsten des Geschädigten auslegen.

Auch Sachverständige sind nur Menschen.

Gruß m

Zitat:

@UliBN schrieb am 8. Februar 2018 um 17:42:35 Uhr:


Man sollte dann aber nach 30 Jahren auch immer die richtigen Kenntnisse, Hintergrundinformationen und erst recht das Wissen haben.

Richtig. Und die und das habe ich.
Übrigens im Gegensatz zu Dir, wie Du regelmäßig mit Deinen Beiträgen beweist.
Dafür beherrschst Du das Stänkern, wie kaum ein Anderer.
Also jedem das, was er kann...

Jetzt habe ich Dir mal zugestimmt und Du nutzt trotzdem Deine typische unverschämte Ausdrucksweise, die offensichtlich auch in 30 Jahren erworben wurde. Nennt man auch Verlust an Wahrnehmungsvermögen. Was man von Deinen Kenntnissen halten muss: In weiteren 30 Jahren sind vielleicht Erfolge zu sehen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 8. Februar 2018 um 19:27:48 Uhr:


Dafür beherrschst Du das Stänkern, wie kaum ein Anderer.

quod erat demonstrandum...

Si tacuisses, philosophus mansisses!
Der Eine hat Anstand gelernt, der andere nicht! Deinen Sprachgebrauch mache ich mir nicht zu Eigen.

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