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Asthma und Motorradführerschein

Hallo zusammen,

heute habe ich mich für die Führerscheinprüfung anmelden wollen und dabei versehentlich zugegeben, dass ich Asthmatiker bin. Nun muss ich ein Attest vorlegen und es besteht das Risiko, dass mir der Führerschein versagt wird. Mein Asthma ist "belastungs-Asthma" und kein allergisches Asthma.

Was muss in dem Attest stehen, damit keine weiteren Gutachten gefordert werden und ich auch keine Auflagen bekomme.

Besten Dank!!!

Beste Antwort im Thema

Lass Dich von den Büro-Miezen nicht verunsichern 😁

Ärztliches Attest

Herr XYZ ist aus ärztlicher Sicht physisch und psychisch uneingeschränkt tauglich, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Dr.med Null-Ahnung
Facharzt für nix

Diagnosen oder sonstwas geht die Jungs nicht das Geringste an - ärztliche Schweigepflicht!

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Zitat:

Original geschrieben von twindance


Nein, ich hab so ein Attest noch nicht vorgelegt - ich stelle sie aus 😁.

Daher sag ich Dir - interpretiere nichts in irgendwelche Aussagen hinein, besorg Dir so einen Wisch von Deinem Hausarzt und der Käse ist gegessen.

Dazu eine Frage: Wie sieht es mit der Haftung des ausstellenden Arztes aus? Kann der einfach nach dem "Fire and Forget"-Prinzip vorgehen oder schaut dann am Ende nach einem Unfall doch mal wieder jemand genauer auf solche Atteste?

Gruß
Michael

Ob nach einem Unfall unbedingt nachgegrast wird, ist unwahrscheinlich. Dass ein Attest medizinisch haltbar sein muss, steht außer Frage. Ein bewusstes Falsch- oder Gefälligkeitsgutachten ist für den erstellenden Arzt durchaus auch strefrechtlich relevant.

Mal ein krasses Beispiel - weiß ich, dass ein Mensch alkoholabhängig ist und regelmäßig epileptische Anfälle bekommt, kann ich ihn aus medizinischer Sicht nicht fahrtauglich erklären. Mache ich es dennoch und er bummst im Suff den Polizeipräsidenten an, bekomme ich ein Problem. Ist aber ein Epileptiker unter konstanter Therapie zwei Jahre anfallsfrei, dann ist er durchaus in der Lage, am Straßenverkehr teilzunehmen. Bekommt er dann 1 Jahr nach meinem Attest einen epileptischen Anfall und verursacht einen Unfall, bin ich unangreifbar, weil zum Zeitpunkt der Attesterstellung der Patient alle Voraussetzungen für die Teilnahme am STV erfüllte.

Danke für die Infos! Ich werde meinen Artz bitten mir "Herr XYZ ist aus ärztlicher Sicht physisch und psychisch uneingeschränkt tauglich, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen." zu attestieren.

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