Anzeige Straßenverkehrsgefährdung

Hallo liebe Community,

Ich habe folgendes Problem.

Bin am 14.04 von meiner Arbeitsstelle richtung Heimat gefahren.
Auf der Autobahn die ich ca 3 km befahre ist folgendes passiert.
Ich überhole nach der Auffahrt 2 LKW's in diesem moment kommt von hinten ein Passat angeschossen.
Der erste LKW ist mittlerweile überholt und vor mir ist jetzt ein weiteres Auto...
Der Passat gibt wild Lichthupe aber ich kann ja nirgends hin ausweichen, ausserdem auch nicht schneller fahren weil vor mir ja jemand fährt.
Nach den 3 km Autobahn komm in einer Stadt eine 2 spurige Straße zu einer 1 spurigen zusammen, das heisst hier wird das reisverschlussverfahren angewendet. Ich fahre Links und der Passat rechts hinter mir.
Er beschleunigt und wir sind auf gleicher höhe... also geb ich gas um vor ihn zu kommen damit ich nicht auf die andere straßenseite komm.

200 meter weiter muss ich nach Links fahren. Ich stehe auf dem abbiegestreifen und der Passat hält an und schreit irgend etwas durchs Fenster.....

Und Heute habe ich eine einladung zur Zeugenaussage, da ich eine Straßenverkehrsgefährdung begangen haben soll. Was soll ich jetzt machen. Ich habe ja meiner meinung nach nichts getan oder liege ich da falsch ?

Was soll ich der Polizei sagen ? Meine Freundin war mit im Auto und konnte auch alles mitverfolgen.
In dem besagten Passat waren auch noch 2 beifahrer.

Ich hoffe ihr könnt mir einige Tipps geben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111


Ich überhole nach der Auffahrt 2 LKW's

Bist Du vielleicht an der Auffahrt gleich auf die linke Spur gewechselt?

ja sicher. und autos tauchen auch IMMER und GRUNDSÄTZLICH aus dem nichts auf wen man eben den schminkspiegel links, rechts und in der mitte nicht benutzen kann. plus noch ein nachtreten in falle von "den lass ich net rein"...

sorry für mich ist der fall klar: 2 kasper treffen aufeinander, der eine drückt, der andere sagt sich "dem zeig ichs" und jetzt weint eben einer. klassischer fall von pech gehabt.

ach ja zum thema anzeige: altes sprichwort sagt: wer zuerst kommt mahlt zuerst! eine anzeige bringt JETZT garnix. in der regel und durch zig urteile untermauert glaubt man eben dem zuerst der zuerst eine anzeige macht. jetzt hinterher kommen wie die alt fassnet is kindergarten. und irgendwie düngt mich das es 2 verschiede versionen von der geschichte gibt.

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Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111


Ich überhole nach der Auffahrt 2 LKW's

Bist Du vielleicht an der Auffahrt gleich auf die linke Spur gewechselt?

Genau das habe ich mir auch gedacht, als ich seinen Vortrag gelesen habe. Von der Auffahrt ohne Unterbrechung direkt auf die linke Spur. Die da theoretisch kommen könnten haben ja Bremsen. 

Und ich fürchte, das ist dann der Tatbestand der Verkehrsgefährdung.

Das am Reißverschlusssystem ist nur eine Spielerei.

Gestern waren viele dieser Spezialisten unterwegs. War ja Vatertag.

Auf der A3 gab es einen tödlichen Unfall und der Verursacher hatte sich aus dem Staub gemacht.

Wichtig ist, dass bei der jetzigen threadgegenständlichen Situation niemand zu Schaden kam und die Verkehrsteilnehmer etwas daraus lernen.

Freundlich bei der Polizei den Termin absagen. Als Begründung für die Absage noch darauf hinweisen, dass Du einen Anwalt zu Rate ziehst (und dann auch umgehend einen Anwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht aufsuchen).

Nicht mehr, kein einziges Wort. Du trittst hier nicht gegen irgend einen Hansel in einem Passat an, mit dem man über "Aussage gegen Aussage" in einen Wettbewerb spielt;
sondern gegen einen Staatsanwalt, der für Deine (vermutliche) Missetat einen Passatfahrer und mehrere andere Fahrzeuginsassen als Zeugen hat und jede von Dir getätigte Aussage gegen Dich verwenden wird.

Du siehst hier schon an einigen Beiträgen, dass selbst Nicht-Juristen sehr leicht in der Lage sind, Deine Erklärungen für Dich negativ auszulegen. Was für Dich eine neutrale Situationsbeschreibung ist, sind für einen Staatsanwalt alles Elfmeter ohne Torwart.

Irgendwelche "Gegenanzeigen" haben keinerlei positive Auswirkung für Dich, negative Auswirkungen sind jedoch nicht auszuschließen.

Fachanwalt aufsuchen und ansonsten Mau. halten.

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111


Ich überhole nach der Auffahrt 2 LKW's

Bist Du vielleicht an der Auffahrt gleich auf die linke Spur gewechselt?

ja sicher. und autos tauchen auch IMMER und GRUNDSÄTZLICH aus dem nichts auf wen man eben den schminkspiegel links, rechts und in der mitte nicht benutzen kann. plus noch ein nachtreten in falle von "den lass ich net rein"...

sorry für mich ist der fall klar: 2 kasper treffen aufeinander, der eine drückt, der andere sagt sich "dem zeig ichs" und jetzt weint eben einer. klassischer fall von pech gehabt.

ach ja zum thema anzeige: altes sprichwort sagt: wer zuerst kommt mahlt zuerst! eine anzeige bringt JETZT garnix. in der regel und durch zig urteile untermauert glaubt man eben dem zuerst der zuerst eine anzeige macht. jetzt hinterher kommen wie die alt fassnet is kindergarten. und irgendwie düngt mich das es 2 verschiede versionen von der geschichte gibt.

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Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von Mickyyy


Hallo liebe Community,

Und Heute habe ich eine einladung zur Zeugenaussage, da ich eine Straßenverkehrsgefährdung begangen haben soll. Was soll ich jetzt machen. Ich habe ja meiner meinung nach nichts getan oder liege ich da falsch ?

Seit wann bekommt ein Beschuldigter eine Vorladung zu einer Zeugenaussage?

Bist Du sicher, dass mit der Verkehrsgefährdung Du gemeint bist?

Ich stimme Dir da vollkommen zu. Entweder handelt es sich um eine andere Angelegenheit, indem er als Zeuge aussagen soll, oder er hat sich in seiner Darstellung versehen und meint eine Beschuldigtenanhörung. Vielleicht sollte der TE das hier klarstellen.

Normalerweise weiß doch jeder das man als Beschuldigter keine Aussage bei der Behörde machen muss.
Personalien angeben, ich mache keine Aussage zur Sache oder zur Beschuldigung, fertig.
Alles weitere würde ich über einen RA machen.
Nur der bekommt Einsicht in die Akten falls es zu einem Verfahren kommen sollte. 
Vielleicht klärt uns ja der TE über den weiteren Verlauf auf.

Er muss nicht einmal bei der Polizei erscheinen und dort Angaben machen.
Er wird als Zeuge geladen, weil festgestellt werden soll, ob er wirklich der Fahrer war.
Bei der Gelegenheit wird er selbstverständlich von erfahrenen Beamten in ein nettes Gespräch verwickelt.
Da er noch als Zeuge gilt, bekommt auch ein RA keine Akteneinsicht.
Einzige Möglichkeit für den unerfahrenen rechtsunkundigen Kraftfahrer ist trotzdem einen RA zu beauftragen. Kostet natürlich Geld, das ist aber mehr als gut angelegt.
Geh unter keinen Umständen zur Anhörung und Schriftverkehr nur über den Anwalt.
Du musst da nicht hin!

Für mich liest sich das so. Zuerst beim Auffahren auf die Autobahn direkt auf die linke Spur und den Hintermann ausbremsen. Danach, in der Ortschaft ordentlich Gas geben, um vor der Verengung vor dem Passat zu bleiben und 200m später als Linksabbieger anhalten.🙄

Bei so einem Vogel könnte ich mir dann aber auch vorstellen, bei der Polizei vorbei zu schauen, und die Aktion an der Autobahnauffahrt zur Sprache zu bringen. So viel Ignoranz schreit ja für mich förmlich danach. Sorry, aber wenn ich ohnehin gleich wieder links abbiegen muss, dann beschleunige ich doch nicht an der Ampel, damit ich dann möglichst viele hinter mir zu stehen bringe.😕

Und wo liest Du das raus? Auf der Beschleunigungsspur gleich beide Spuren checken ist eigentlich kein Kunststück. Und beim Wechsel auf den rechten Fahrstreifen nochmal nachsehen und weiter nach links überfordert mich auch nicht. Dafür ist es völlig egal, ob ich gerade erst auf die rechte Spur aufgefahren bin oder schon länger da war.

Ob der TE den Passat bei dem Spurwechsel zu einer starken Bremsung gezwungen hat, kann ich so nicht beurteilen. Zwangsläufig herauslesen kann ich es nicht.

Da vor dem TE auf der linken Spur noch ein anderes Fahrzeug war, hätte der Passat ohnehin abbremsen müssen.

Und in der Ortschaft kann man auf beiden Spuren gleich zügig fahren. Und auch dann ist da ganz normal Reißverschluss angesagt.

Das TE-Bashing finde ich etwas - naja - eigenwillig.

Ich würde auch die Einladung kurz absagen und warten, bis ich der Tat beschuldigt werde.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111


Ich überhole nach der Auffahrt 2 LKW's

Bist Du vielleicht an der Auffahrt gleich auf die linke Spur gewechselt?

ja sicher. und autos tauchen auch IMMER und GRUNDSÄTZLICH aus dem nichts auf wen man eben den schminkspiegel links, rechts und in der mitte nicht benutzen kann. plus noch ein nachtreten in falle von "den lass ich net rein"...

sorry für mich ist der fall klar: 2 kasper treffen aufeinander, der eine drückt, der andere sagt sich "dem zeig ichs" und jetzt weint eben einer. klassischer fall von pech gehabt.

ach ja zum thema anzeige: altes sprichwort sagt: wer zuerst kommt mahlt zuerst! eine anzeige bringt JETZT garnix. in der regel und durch zig urteile untermauert glaubt man eben dem zuerst der zuerst eine anzeige macht. jetzt hinterher kommen wie die alt fassnet is kindergarten. und irgendwie düngt mich das es 2 verschiede versionen von der geschichte gibt.

Moment... das Ganze bitte richtig lesen vom TE... nicht nur das was einem nicht in den Kram will !!!

Er sagt, dass er nach der Auffahrt zwei LKW's überholt und von hinten ein Passat angerauscht kam.
Als der erste LKW überholt worden war gab der Passat Lichthupe und der TE selbst hatte ein Fahrzeug vor sich... wo soll er Eurer Meinung nach hin ?
Während des Überholvorgangs beim ersten LKW vergeht viel Zeit. In dieser Zeit hat der Passatfahrer alle Zeit sein Fahrzeug in der Geschwindigkeit zu reduzieren (so wird ihm das auch ein Richter sagen) und mit der Lichthupe bewegt er sich leider Gottes im Straftatbereich der Nötigung. Und ich wette, dass es nicht nur bei der Lichthupe geblieben ist, sondern der Sicherheitsabstand für die Dauer des Überholvorgangs gefährlich weit unterschritten wurde.
Ich würde sagen, Pech für den Passatfahrer.

Was mich nun vom TE interessiert:
Wie weit nach der Auffahrt hast Du zum Überholen angesetzt und hast Du davor den Passat schon gesehen ?

Dem TE kann ich auch nur raten, vor dem Besuch auf der Polizeiwache einen Anwalt zu konsultieren

Zitat:

Original geschrieben von Ecureuil


Während des Überholvorgangs beim ersten LKW vergeht viel Zeit.

mit einem trabbi oder einem 12ps fiat 500 durchaus. keins meiner meiner oldtimer braucht auch länger als 3 sekunden um mit schwung einen lkw zu überholen.

Mag so sein. Aber wenn da ein anderes Auto mit 100 vor Dir ist, hast Du auch keine weiteren Optionen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


mit einem trabbi oder einem 12ps fiat 500 durchaus. keins meiner meiner oldtimer braucht auch länger als 3 sekunden um mit schwung einen lkw zu überholen.

Du hast noch nen Versuch etwas sinnvolles zu posten 😉

Zitat:

Original geschrieben von Ecureuil



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


mit einem trabbi oder einem 12ps fiat 500 durchaus. keins meiner meiner oldtimer braucht auch länger als 3 sekunden um mit schwung einen lkw zu überholen.
Du hast noch nen Versuch etwas sinnvolles zu posten 😉

hab ich n joker? 😉

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Und wo liest Du das raus? Auf der Beschleunigungsspur gleich beide Spuren checken ist eigentlich kein Kunststück. Und beim Wechsel auf den rechten Fahrstreifen nochmal nachsehen und weiter nach links überfordert mich auch nicht. Dafür ist es völlig egal, ob ich gerade erst auf die rechte Spur aufgefahren bin oder schon länger da war.
Das TE-Bashing finde ich etwas - naja - eigenwillig.

Das hat nichts mit Bashing zu tun. Der TE hat seine Sicht der Dinge geschildert und einige legen gleich mal los von wegen Pech für den Passatfahrer und so. Allerdings sieht man hier nur eine Sicht der Dinge, nicht die Wahrnehmung des Passatfahrers.

Zitat:

Original geschrieben von Mickyyy


Auf der Autobahn die ich ca 3 km befahre ist folgendes passiert.
Ich überhole nach der Auffahrt 2 LKW's in diesem moment kommt von hinten ein Passat angeschossen.
Der erste LKW ist mittlerweile überholt und vor mir ist jetzt ein weiteres Auto...
Der Passat gibt wild Lichthupe aber ich kann ja nirgends hin ausweichen, ausserdem auch nicht schneller fahren weil vor mir ja jemand fährt.

Der TE fährt 3km auf der Autobahn bevor er am Autobahnende in die Stadt rollt. Dabei geht er offenbar direkt nach links, um noch vor der Ortschaft, in der es ja ohnehin scheinbar erstmal zweispurig weitergeht, an zwei LKW vorbei zu kommen. Der Passat kommt von hinten an und hatte bestimmt auch das andere Auto gesehen. Wenn sich aber der TE da mal schnell dazwischen quetscht, dann muss der Passatfahrer, der ja vielleicht ohnehin bereits am Abbremsen war um hinter dem weiteren Auto auf dessen Geschwindigkeit zu kommen, voll in die Eisen um dem TE nicht ins Heck zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Mickyyy


Nach den 3 km Autobahn komm in einer Stadt eine 2 spurige Straße zu einer 1 spurigen zusammen, das heisst hier wird das reisverschlussverfahren angewendet. Ich fahre Links und der Passat rechts hinter mir.
Er beschleunigt und wir sind auf gleicher höhe... also geb ich gas um vor ihn zu kommen damit ich nicht auf die andere straßenseite komm.

200 meter weiter muss ich nach Links fahren. Ich stehe auf dem abbiegestreifen und der Passat hält an und schreit irgend etwas durchs Fenster.....

Nun ist der TE auf der 2-spurigen Straße innerorts und der Passat-Fahrer möchte vorbei. Der TE will aber unbedingt vorne bleiben und beschleunigt, damit er die Nase vorne behält. Allerdings geht er dann offenbar gleich danach wieder vom Gas um als Linksabbieger in eine Linksabbiegerspur zu fahren, womit der den Passatfahrer vermutlich ein zweites Mal zum bremsen zwingt. Von daher habe ich durchaus Verständnis für den anderen Verkehrsteilnehmer. Der TE hat ja mit Sicherheit bereits vor dem Beschleunigen innerorts gewusst, dass er ohnehin gleich wieder langsamer werden würde.

Warum dann nicht den anderen, den ich ohnehin gerade vor wenigen hundert Metern auf der Autobahn mit meinem Überholmanöver ausgebremst habe, vorbei lassen??

Andere User haben ja schon den richtigen Rat gegeben, erst einmal keine Angaben machen und ggf. einen Rechtsanwalt konsultieren.
Aber trotzdem sollte der TE auch sein eigenes Verhalten reflektieren und sich Gedanken darüber machen, wie er sich selbst im Straßenverkehr verhält. Die Anzeige war in meinen Augen definitiv z.T. hausgemacht.

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