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Anzahlt der Halter des kfz

Themenstarteram 30. September 2017 um 15:06

Hallo,

Vor 2 tagen habe Ich ein gebrauchtes Auto von ein Privat-verkaeufer gekauft. In vertrag is geschrieben dass die anzahl der Halter sind 2. Aber in KfZ brief es gibt insgesamt 3 zulassungen bevor meine Zulassung. Ich verstehe nicht warum die erste zulassung fangt mit 0 an. In KfZ brief ist so geschrieben:

Erste Zulassung-> Anzahl der vorhalter :0

Zweite Zulassung-> Anzahl der vorhalter:1

Dritte Zulassung->Anzahl der vorhalter:2

Vierte Zulassung(zu mir)-> Anzahl der vorhalter:3

Ich moechte nur wissen ob Ich ein recht habe? Wie viel chanzen dass Ich bekomme die

Entschädigung Geld zurueck wann Ich zu einem Anwalt gehe.

Bitte Entschueldigen Sie mein Deutsch. Ich bin relativ neu hier in Deutschland. Ich hoffe Sie verstehen was Ich meine und mir entsprechen helfen koennen. Danke

Beste Antwort im Thema

In der Regel wird im Vertrag die Anzahl an Vorhaltern festgehalten. In dem Fall sind es zwei (vor dem Verkäufer) und somit wäre das korrekt.

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So wie ich das sehe, liegt hier maximal ein Schreibfehler (ohne böswillige Absicht) vor und dem TE gehts darum jetzt möglichst noch Profit aus der Sache zu schlagen (siehe die wiederholt gierige Frage, wie viel Geld er noch bekommen kann).

Als würds eine Rolle spielen, ob die Karre 2 oder 3 Vorbesitzer hatte. Das Fahrzeug ist so oder so identisch.

Vielleicht sollte sich der TE mal an der eigenen Nase packen, weil er bei Übergabe aller Dokumente den Fehler nicht gesehen hat.

Und schon wieder zum Anwalt rennen wollen........

Themenstarteram 2. Oktober 2017 um 5:57

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 1. Oktober 2017 um 23:53:59 Uhr:

So wie ich das sehe, liegt hier maximal ein Schreibfehler (ohne böswillige Absicht) vor und dem TE gehts darum jetzt möglichst noch Profit aus der Sache zu schlagen (siehe die wiederholt gierige Frage, wie viel Geld er noch bekommen kann).

Als würds eine Rolle spielen, ob die Karre 2 oder 3 Vorbesitzer hatte. Das Fahrzeug ist so oder so identisch.

Vielleicht sollte sich der TE mal an der eigenen Nase packen, weil er bei Übergabe aller Dokumente den Fehler nicht gesehen hat.

Und schon wieder zum Anwalt rennen wollen........

Vielleicht haben Sie die alle kommentare nicht gesehen haben und verstehen nicht warum Ich zum Anwalt rennen wollte!. Ich habe schon mal gefragt ob das eine Rolle spielt, ob die karre 2 oder 3 vorbesitzer hatte und indirekt das bedeutet auch ob das Auto sollte billiger sein oder Ich am Ende was erhalten kann!. Wie koennen Sie sicher sein das hier liegt ein schreibfehler? Ich habe nach dem kauf der verkaeufer kontaktiert und er sagte dann auch das Auto hatte 2 halter. wann Ich habe ein referenz zum Brief gegeben, er hat gesagt er weiss das nicht. wie kann das sein ? Er betrugt immer wieder. Vorher versprochen die winterreifen kostenlos mit geben, und jedzt sagt er Ich muss noch zahlen! so sollte das heissen Ich moechte was profitieren?

Du brauchst für so was qualifizierten rechtlichen Beistand, und kein Forum wo jeder eine andere Meinung vertritt. Meiner Meinung nach kann man das mit der Angabe der Vorbesitzer auch schon mal falsch verstehen in der Hektik. Auch wenn es beim zweiten Mal lesen im Kaufvertrag dann doch sehr eindeutig ist, das da eine 3 reingehört. Wenn aber eins zum anderen kommt, ggf. auch noch gepaart mit schlechten oder nicht ausreichenden Deutschkenntnissen, dann kann es zu einem solchen Missverständnis kommen.

Die Geschichte mit den Winterreifen steht nicht im Kaufvertrag, oder habe ich es übersehen?

Merke, nur wer schreibt der bleibt. Was man nicht schriftlich fixiert ist später oft keinen Pfifferling mehr wert.

Zitat:

@Robert_1212 schrieb am 2. Oktober 2017 um 07:57:03 Uhr:

 

Wie koennen Sie sicher sein das hier liegt ein schreibfehler? Ich habe nach dem kauf der verkaeufer kontaktiert und er sagte dann auch das Auto hatte 2 halter. wann Ich habe ein referenz zum Brief gegeben, er hat gesagt er weiss das nicht. wie kann das sein ? Er betrugt immer wieder. Vorher versprochen die winterreifen kostenlos mit geben, und jedzt sagt er Ich muss noch zahlen!

hier liegt definitiv ein Schreibfehler vor. Im Brief steht das er als dritter Halter zwei Vorhalter hat. Er selbst gibt zu, wie du auch hier schreibst das vor Ihm zwei Halter waren. Also wird er wohl beim Ausfüllen des Vertrages wohl nur Vorbesitzer gelesen und ebenfalls die zwei darein geschrieben haben. Laut Erläuterung hätte hier aber noch der aktuelle dazugezählt werden müssen. Jeder Rechtsbeistand wird es auch so sehen und aus dem Brief ist ja ersichtlich das es sich um zwei Vorbesitzer handelt. In dem Kaufvertrag hätte eher ebenfalls nur Vorbesitzer ohne die Klammern oder der wievielte Halter er wäre stehen sollen/müssen, da wäre es auch eindeutig.

Mit den Reifen kann ich mich den vorherigen Beiträgen anschließen. Was nicht schriftlich fixiert ist, wäre es wohl schwer nachzuweisen. Wenn du dem Verkäufer auch so gegenüber trittst wie du ihn hier als Betrüger darstellst, verstehe ich den Verkäufer der dann nichts mehr von den Winterreifen wissen will.

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