Anzahl der Fahrzeughalter

Moin,

Bin gerade dabei mein Auto zu verkaufen und bin jetzt ein wenig verwirrt, wie die Vorbesitzer ermittelt werden.

Auf dem Fahrzeugbrief steht „Anzahl der Vorhalter: 4“
Im Kaufvertrag steht „Anzahl der Vorbesitzer: 2" (mein damaliger KV)

Das KFZ hat die EZ 07/2010
Im 04/2011 erfolgte die Zulassung auf Person 1 (laut Fahrzeugbrief)
Im 07/2020 erfolgte die Zulassung auf Person 2 (laut Fahrzeugbrief)
Im 08/2021 erfolgte die Zulassung auf Person 3 (mich)

Ich gehe davon aus, weiß es aber nicht genau, dass im Zeitraum von 07/2010 bis 04/2011 das Fahrzeug bei Mercedes als Vorführwagen, etc. stand. Dass jemand ein Neukfz nur 7 Monate fährt und dann verkauft, bezweifle ich. Trotzdem wäre ja Mercedes in dem Fall auch ein Vorbesitzer.

Somit wären es ja bei meinem damaligen Vertragsabschluss 3 Vorbesitzer (statt 2). Und jetzt müsste ich (inklusive mir) die Anzahl der Vorbesitzer mit 4 angeben.

Oder verstehe ich den Begriff „Vorhalter“ falsch?

Danke und LG

30 Antworten

Da die Bundeswehr selbstzulasser ist und die Inbetriebnahme mit dem Y Kennzeichen nicht ans KBA gemeldet wird, zählt das Anwenderprogramm bei der Zulassung auf Dich (Zulassung eines gebrauchten ohne Eintrag im ZFzR) nicht automatisch die Halteranzahl hoch und der SB in der Zulassungsstelle hätte bei der Zulassung auf Dich händisch eine "1" eintragen können.
Da Du ja sicher die Original ZB2 hast, die vom Hersteller ausgegeben wurde, ,kannst Du das ja bei einem evtl Weiterverkauf gut belegen, dass nur die Bundeswehr vor Dir das Fahrzeug nutzte.

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