Antrag KFZ-Hilfe = Schikane?
Hallo Ihr lieben,
ich bin neu hier und heiße Christian (32 Jahre).
Ich bin berufstätig, habe eine inkompl. Querschnittslähmung (Rollstuhlfahrer) und das Merkzeichen aG (90% Gdb).
Ich habe aus beruflichen Gründen bei der Agentur für Arbeit um die Zusendung der Anträge zur Kraftfahrzeughilfe gebeten und auch bekommen. Es geht mir um den Zuschuss eines Führerscheins inkl. des Antrags zum späteren Kauf eines PKWs mit Umbau.
Nun steht im beiliegenden Schreiben der Agentur für Arbeit folgender Text:
"Um über Ihren Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe (Zuschuss zu den Kosten der Fahrausbildung und des Erwerbs der Fahrerlaubnis) entscheiden zu können, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten um die Erlaubnis zum Ablegen der Führerscheinprüfung und zum Führen eines PKW zu beantragen."
Erforderliche Unterlagen: Zusendung Entscheidung des Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Das heißt (auch auf Nachfrage) für mich, ich muss "vor" der Bewilligung erstmal alle nötigen Dinge wie Erste Hilfe, Sehtest usw. machen, dann zum Bürgeramt den Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen und dann warten bis die ein ärztliches Gutachten verlangen. Dann einen Arzt suchen, dieses Gutachten wieder an die Behörde senden und wieder warten. Mit der Entscheidung der Behörde nun zur Agentur für Arbeit um den Antrag auf den Zuschuss bewilligen zu lassen, was wieder einige Zeit dauert.
Mal davon abgesehen gibt es in meiner Stadt bis Ende August keinen Termin beim Bürgeramt mehr und hier läuft alles nur noch (mit Termin)! Alle Kosten müssen von mir erstmal ausgelegt werden, die ich dann angeblich per Vorlage der Rechnungen erstattet bekomme (egal ob Antrag Bewilligt oder nicht).
Ist das wirklich korrekt so? War das bei euch ebenfalls die gleiche Verfahrensweise?
Ich finde das totaler Schwachsinn, da dieses ganze unnötige Prozedere über Monate dauert und reinste Schikane ist. Wenn ich pech habe, hab ich im Winter die Bewilligung! Warum muss ich denn solch einen Umweg gehen? Zumal meine Sachbeabeiterin die Frist für den Antrag verlängern musste, weil sie ganz erstaunt war, dass es so lange dauert.
Könnt Ihr mir bitte helfen und mir sagen, ob das einfach so bekloppt geregelt ist oder man mir hier Steine in den Weg legt?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Du musst der Arbeitsagentur natürlich die Sicherheit geben, physisch wie auch psychisch in der Lage zu sein die Prüfung ablegen zu dürfen. Daneben sind auch andere Aspekte interessant z.B. ob rechtlich gesehen Bedenken bestehen. Auch ein Mensch mit einer Behinderung kann gegen das Gesetz verstoßen haben. Entweder durch Allohol, Drogen oder weil er mal "zum testen" ohne Führerschein mit dem Auto gefahren ist und erwischt wurde. Das soll keine Unterstellung sein, aber die Arbeitsagentur weiß das nicht und das ist auch gut so.
Bei einer Bewilligung ohne Vorherige Erlaubnis der Behörde könntest du dich bei einer Fahrschule anmelden und locker Fahrstunden nehmen. Wenn nach einem Monat dann die Ablehnung der Fahrerlaubnisbehörde kommt, wären der Arbeitsagentur bereits erhebliche Kosten entstanden. Die Behörde benötigt im Schnitt Ca. 6-8 Wochen und es ist kein Problem schon mit der Fahrschule anzufangen. Nur die Prüfungen können erst mit der Erlaubnis der Behörde gemacht werden.
Es gibt Fälle in denen der Zuschuss dem Grunde nach bewilligt wird und du eine Fahrschule deiner Wahl nimmst. Aber auch hier gibt es dann Einschränkung entweder durch eine rechtliche Absicherung der Arbeitsagentur oder der gleichen Forderung mit einer vorherigen Abklärung der Behörde. In beiden Fällen wäre dir also auch nicht viel mehr geholfen und du hättest das gleiche Problem, zumindest zeitliche Problem.
Allerdings wäre in deinem Fall eine Bewilligung dem Grunde nach zu gewähren, da wie du bereits gemerkt hast keine Anmeldung bei der Behörde so einfach möglich ist ohne sich für eine Fahrschule entschieden zu haben. Dein Rehaberater sollte das Verfahren eigentlich kennen.
Die Behörde kann nach Erhalt der Gutachten eine Vorabmitteilung versenden in dem steht, dass du die Erlaubnis zum Ablegen der Führerscheinprüfung hast und du bis zum Termin X eine entsprechende Fahrschule nennst. Nicht alle Behörden machen das! Verwaltungsaufwand... da auch der TÜV/Dekra hier ein Wörtchen mitzureden hat und die gerne wissen würden "wo" du deine Ausbildung machst.
Mein Vorschlag: erkläre deinem Rehaberater die Sachlage, weise ihn darauf hin, dass ohne die Angabe einer Fahrschule eine erhebliche Verzögerung beim Anmeldeverfahren entsteht und das Risiko einer Ablehnung der Bearbeitung hoch ist. Du kannst die Preise der Fahrschulen auch schon vorher dem Rehaberater zukommen lassen um ihn die Entscheidung vorerst leichter zu machen. Bedenke der Sachbearbeiter hat weitaus mehr Kompetenzen als du denkst. Mit einer entsprechenden Begründung für solche Fälle ist alles möglich.
Eine "richtige" Bewilligung vor Abklärung gibt es aber nicht. Das wäre grob Fahrlässig und im äußersten Fall ein Skandal für die Bildzeitung. Bedenke wie es sich anhört wenn du 700 Euro Kosten verursacht hast weil die Arbeitsagentur vorher gar nicht überprüft hat ob du überhaupt darfst. Das wäre wie die kostenübernahme für ein PKW mit Umbau dabei hast du gar keine Behinderung oder Führerschein. Klingt doch auch ziemlich doof oder? ;-)
Wenn du Fragen hast kannst du mir gerne schreiben ich habe ebenfalls eine Behinderung und bin selbst bei der Agentur tätig gewesen.
Viel Glück und Erfolg wünsch ich Dir!
19 Antworten
Hallo,
sorry, aber das ist der normale Weg! Für Dich ist leider die Sache alles etwas komplizierter, da Du nicht schon vor der Lähmung einen Führerschein hattest.
Wenn Du schon den Führerschein gehabt hättest, dann hätte der TÜV (bei mir das Handicap-Car vom TÜV-Nord) den Grad Deiner Einschränkungen nur lediglich festgestellt und anschließend hättest Du einen neuen Führerschein mit den Einschränkungen bekommen. Anschließend den Antrag auf KFZ-Förderung beim Leistungsträger gestellt.
Aber denk bitte auch daran, dass es vom ersten Antrag bis zum Wagen vor der Tür noch eine ganze Zeit dauern wird. Bei mir hat es fast ein 3/4 Jahr gedauert.
Liebe Grüße
Heiko
Danke für die schnelle Antwort!
Ich muss mir also erst die Erlaubnis der Behörde mitsamt der Gutachten besorgen, bevor ich die Bewilligung zum Zuschuss des Führerscheins erhalten kann? Ich habe bisher immer gelesen, dass die Leute einfach einen Antrag inkl. der Kostenvoranschläge eingereicht haben und dann nach positiver Prüfung eine Bewilligung bekamen.
Das ist ja umständlich :-(
Na ja: Um das "positiv prüfen" zu können, müssen die doch wissen, ob Du überaupt physisch in der Lage bist, ein Fahrzeug zu führen und welche behinderungsbedingten Mehrausstattungen dann tatsächlich benötigt werden.
Ich geb Dir ja recht: Klingt nicht nett und zügig - wird sich aber auch kaum anders regeln lassen...
Das der Antrag völlig umständlich ist und Zeit in Anspruch nimmt ist mir ja bewusst. Ich wollte nur wissen, ob das wirklich so gehandhabt wird oder meine Sachbearbeiterin mir da irgendwas falsches erzählt. Wenn das der allgemeine Werdegang bis zum Zuschuss meines Führerscheins ist, akzeptiere ich das natürlich.
Weiterhin sehe ich das dennoch als "bekloppt" denn die Agentur für Arbeit kennt meinen Lebenslauf.
Ich muss zur Behörde und weiß momentan noch nichtmal welche Fahrschule ich angeben soll, da sich die Agentur für Arbeit bisher natürlich nocht nicht entschieden hat zwischen drei verschiedenen Kostenvoranschläge. Den Antrag samt Unterlagen soll man erst bei Vollständigkeit abegeben, da sonst keine Bearbeitung stattfindet.
Echt eigenartig das ganze. Hat jemand von euch den gleichen Weg bestritten und kann mir evtl. einen Tipp geben, wie ich das ganze beschleunige?
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Naja, letztendlich überprüfen die erst, ob Du überhaupt in der Lage bist (sowohl physisch, wie auch psychisch) ein KFZ zu führen.
Des Weiteren wird auch überprüft, ob eine dauerhafte Fahrt mit einem Taxi nicht günstiger ist, als eine Führerschein- und KFZ-Förderung. Um genau diesen Punkt elegant zu umschiffen, macht es sich immer gut wenn man schriftlich (z.B. vom Chef unterschrieben) nachweisen kann, dass Du auf Grund von kurzfristigen Überstunden keine festen Zeiten hast, an denen Du Feierabend machen kannst.
Denn bei festen Zeiten zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende kann ein Sachbearbeiter schneller auf die Idee kommen, dass Du auch mit einem Taxi dauerhaft gebracht werden kannst.
Noch ein kleiner Tipp: Solange wie das Verfahren läuft, kannst Du Dich auf Kosten des Leistungsträgers auch mit einem Taxi oder auch bei voller Kostenübernahme durch einen Angehörigen zur Arbeit hin- und auch wieder abholen lassen!
Wobei ich die letztere Variante bevorzugen würde, da Du so eher behaupten kannst, dass Du sehr unregelmäßige Arbeitszeiten hast.
Benötigst Du einen Rollstuhl?
Des Weiteren habe ich persönlich mehrfach bemerkt, dass bei den Leistungsträgern viele "Titelfetischisten" arbeiten. Hat mein Hausarzt ("Nur" ein normaler Arzt, ohne Doktortitel) etwas geschrieben, wurde es sehr oft angezweifelt. Hat aber die Chefärztin meines Querschnittzentrums etwas geschrieben, wurde es NIE auch nur annähernd angezweifelt!
Diese Erfahrungen haben Freunde von mir auch gemacht. Vielleicht hast DU ja auch solch eine Person, die Dir vielleicht helfen kann?
Hallo,
ich benötige nicht nur einen Rollstuhl, ich sitze dauerhaft in einem Rollstuhl :-)
Also ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass dieser Weg korrekt ist. Da ich mehrere Kostenvoranschläge von spezialisierten Fahrschulen mir besorgen musste, haben fast alle etwas verwirrend auf die Forderung der Agentur für Arbeit reagiert. Ich merke das auch bei jedem weiteren Schritt, dass ich ständig Rücksprache mit der Sachbearbeiterin halten muss.
Allein deshalb, weil die Behörde mir ohne eine ausgewählte Fahrschule keine Erlaubnis geben kann, da eine Bearbeitung erst dann stattfindet, wenn alle Unterlagen vorliegen. Eine Fahrschule kann ich nicht angeben, da die Agentur für Arbeit meinen Antrag erst nach der behördlichen Fahrerlaubnis bewilligt und erst dann über eine Fahrschule aus 3 verschiedenen Kostenvoranschlägen entscheidet.
Du merkst wie beide Ämter sich gegenseitig im Weg stehen?
Problem 2: Man soll doch vor allen Kostenaufwendungen bzw. Gutachten einen Antrag dazu stellen, damit diese Kosten anschließend erstattet werden. Die Agentur für Arbeit verlangt diese Aufwendungen jedoch bevor überhaupt irgendwas bewilligt wird. Mir wurde nur mündlich zugesichert, dass diese Kosten erstattet werden. Was schriftliches dazu habe ich nicht, ausser die Forderung solcher Unterlagen ohne rechtliche Belehrung.
Es steht, dass ich eine Mitwirkungspflicht im zumutbaren Rahmen habe, aber wo ist diese umständliche Rennerei neben meinem Beruf noch zumutbar? Alle zwei Tage bin ich am telefonieren, da ich irgendwo in eine Sackgasse gerate. Man hat keine direkte Durchwahl zum Sachbearbeiter, muss also weitere zwei Tage warten bis dieser dich zurückruft. Selbst das ist ein Verzweiflungsakt, da die Herrschaften mich in meiner Arbeitszeit zuhause anrufen und alle Infos wie Dienstnummer, Arbeitszeiten etc. ignorieren.
Am Ende höre ich, dass die Agentur für Arbeit eine Frist für den Antrag im System hat, die erstmal verlängert wurde weil niemand wusste, dass der ganze Weg so lang ist.
Klingt alles sehr eigenartig!
Hast du den unterstrichenen Teil des Schreibens der Argentur schon erledigt?Zitat:
@ChrisDG schrieb am 22. Juni 2015 um 00:29:19 Uhr:
Nun steht im beiliegenden Schreiben der Agentur für Arbeit folgender Text:"Um über Ihren Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe (Zuschuss zu den Kosten der Fahrausbildung und des Erwerbs der Fahrerlaubnis) entscheiden zu können, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten um die Erlaubnis zum Ablegen der Führerscheinprüfung und zum Führen eines PKW zu beantragen."
Wenn JA, dann solltest du mit dem positiven Schreiben zur Argentur gehen und eventuell den Vorgesetzten des Sachbearbeiters kontaktieren.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 24. Juni 2015 um 18:21:33 Uhr:
Hast du den unterstrichenen Teil des Schreibens der Argentur schon erledigt?Zitat:
@ChrisDG schrieb am 22. Juni 2015 um 00:29:19 Uhr:
Nun steht im beiliegenden Schreiben der Agentur für Arbeit folgender Text:"Um über Ihren Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe (Zuschuss zu den Kosten der Fahrausbildung und des Erwerbs der Fahrerlaubnis) entscheiden zu können, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten um die Erlaubnis zum Ablegen der Führerscheinprüfung und zum Führen eines PKW zu beantragen."
Wenn JA, dann solltest du mit dem positiven Schreiben zur Argentur gehen und eventuell den Vorgesetzten des Sachbearbeiters kontaktieren.
Nein, da das Bürgeramt meinen Antrag nicht bewilligen würde, wenn ich keine Fahrschule angeben kann. Kann ich ja auch nicht, da die Agentur für Arbeit wiederum erst den Kraftfahrzeughilfe Antrag bewilligen muss um mir sagen zu können, welche der drei Fahrschulen ich nehmen kann. Deshalb musste ich mir ja Kostenvoranschläge besorgen.
Ich erreiche meine Sachbearbeiterin auch nicht, denn sie ruft erst nach ein paar Tagen zurück wenn irgendwas ist. Das zieht sich jedesmal hin.
Zitat:
@ChrisDG schrieb am 24. Juni 2015 um 19:55:19 Uhr:
Nein, da das Bürgeramt meinen Antrag nicht bewilligen würde, wenn ich keine Fahrschule angeben kann.Zitat:
@wkienzl schrieb am 24. Juni 2015 um 18:21:33 Uhr:
Hast du den unterstrichenen Teil des Schreibens der Argentur schon erledigt?
Wenn JA, dann solltest du mit dem positiven Schreiben zur Argentur gehen und eventuell den Vorgesetzten des Sachbearbeiters kontaktieren.
Sorry
Das Amt schreibt dir
"Um über Ihren Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe (Zuschuss zu den Kosten der Fahrausbildung und des Erwerbs der Fahrerlaubnis) entscheiden zu können, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten um die Erlaubnis zum Ablegen der Führerscheinprüfung und zum Führen eines PKW zu beantragen."
Du antwortes hier
"Nein, da das Bürgeramt meinen Antrag nicht bewilligen
würde
".
Du hast demnach keine schriftliche Ablehnung vom Bürgeramt die dem Sachbearbeiter vorlegen könntest.
Erstmal brauchst du doch die Vorgabe des Bürgeramts was die für die Erteilung der Erlaubnis benötigen.
Das muss der Fahrschule bekannt sein um dir die Kosten für den 1. Schritt mitteilen zu können.
Du verstehst das ganze vermutlich nicht.
Das Bürgeramt gibt mir keine schriftliche Ablehnung, warum auch?
Das Bürgeramt möchte im Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis die von mir gewählte Fahrschule wissen. Wenn ich diese beim Antrag noch nicht weiß, muss ich das nachreichen. Jedoch erst, wenn ich spätestens diese Angabe (Name der Fahrschule) nachreiche, kann auch eine Fahrerlaubnis erteilt werden!
Genau diese Erlaubnis möchte die Agentur für Arbeit aber haben! Ohne diese Erlaubnis wird mein Antrag auf Kraftfahrzeughilfe nicht bearbeitet. Damit ich aber eine Fahrschule angeben kann, muss ich wissen welche Fahrschule bewilligt wird.
Ich habe doch etwas weiter oben geschrieben, dass die Agentur für Arbeit folgende Forderung unter dem o.g. Text geschrieben hat:
Erforderliche Unterlagen: Zusendung Entscheidung des Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Das heißt im Klartext, das Landesamt ... soll mir eine Entscheidung schriftlich geben was auf deutsch (Fahrerlaubnis) bedeutet. Deshalb hat mich der Herr vom Bürgeramt abgewiesen mit der Bitte, mich darum zu kümmern, das ich eine Fahrschule angeben kann.
Wenn ich das selbst falsch verstehe, was soll denn sonst eine Erlaubnis sein? Ich habe dem Herrn selbst diesen Zettel vor die Nase gehalten und er sieht das wohl ebenfalls so wie ich. Erlaubnis = Das Okay, den Führerschein zu machen = Anmeldung
Dass man Dir auf dem Bürgeramt nicht weiterhelfen kann, kann ich ja noch irgendwo nachvollziehen. Dein Fall ist wahrscheinlich ziemlich selten und selbst wenn es dort schon mal vorgekommen ist, wohl nirgends dokumentiert. Aber dass Dein Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur, also jemand, der für genau solche Anträge zuständig ist, nicht in der Lage ist, Dir zu sagen, wie das Problem in der Vergangenheit gelöst wurde, finde ich echt erbärmlich.
Spontan hätte ich gesagt, trag erstmal irgendeine der Fahrschulen ein und warte ab was passiert. Aber da offenbar im Zuge des Genehmigungsverfahrens auch Unterlagen von der genannten Fahrschule angefordert werden, macht das wohl keinen Sinn, solange Du dort nicht angemeldet bist. Andererseits, wenn weder Amt noch Agentur hier in die Pötte kommen und Du Deinen Führerschein nicht selbst bezahlen willst, musst Du den Hebel wohl woanders ansetzen.
Nach Lage der Dinge (so wie ich sie aktuell überblicke) würde ich folgendes machen: Such Dir die Fahrschule aus, die Dir am liebsten wäre, und rede mit dem Chef. Sag ihm, dass Du am liebsten zu ihm kommen würdest, es aber nicht in Deiner Hand liegt. Aber um überhaupt die Chance zu bekommen, bräuchtest Du auf jeden Fall eine Fahrschule, die dem Bürgeramt auf Anfrage die für die Genehmigung erforderlichen Dokumente zukommen lässt. Erklär ihm einfach die verfahrene Situation. Ich bin überzeugt, dass Dir dort geholfen wird. Und falls nicht, geh halt zur nächsten Fahrschule. Die Frage ist hier lediglich, was Dich das kosten wird. Sollte es die Fahrschule sein, bei der Du hinterher auch tatsächlich den Führerschein machst, ist es ja kein Problem, dann kann das verrechnet werden. Es besteht allerdings auch eine Chance von 66,6%, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst. Ob es Dir das wert ist, musst Du selbst wissen. Kommt natürlich auch auf den Preis an, aber da hab ich gar keine Vorstellung. Zwischen 0 und 150 Euro würde mich hier kein Betrag überraschen (jedoch immer noch viel günstiger, als den Lappen komplett selbst zu finanzieren). Nach Deinen bisherigen Schilderungen fürchte allerdings, dass Du auf dem konventionellen Weg bei den Behörden nicht weiterkommst. Daher würde ich es an Deiner Stelle mal versuchen.
Sollte Dir die Agentur dann später wirklich eine andere Fahrschule vorschreiben, müsstest Du halt den Antrag beim Bürgeramt nochmal stellen – es sei denn, es gäbe so was wie ein „Formular für Wechsel der der Fahrschule aus wichtigen Gründen“. Das wird den Prozess dann natürlich nochmal in die Länge ziehen, aber eines schönen Tages wirst Du Deinen Führerschein endlich in den Händen halten, da bin ich mir sicher. Nur wenn Du jetzt untätig bleibst, sehe ich leider schwarz.
Ein Fahrschulwechsel ist normalerweise während einer Ausbildung immer möglich - dafür kann es 100 Gründe geben!
Das hier erinnert aber eher an einen Schildbürgersteig. Ich würde mal vorsichtig andeuten, dass es eine Presse gibt, die sich für diesen Misstand vielleicht interessieren könnte. Vielleicht hilft das ja...
Du musst der Arbeitsagentur natürlich die Sicherheit geben, physisch wie auch psychisch in der Lage zu sein die Prüfung ablegen zu dürfen. Daneben sind auch andere Aspekte interessant z.B. ob rechtlich gesehen Bedenken bestehen. Auch ein Mensch mit einer Behinderung kann gegen das Gesetz verstoßen haben. Entweder durch Allohol, Drogen oder weil er mal "zum testen" ohne Führerschein mit dem Auto gefahren ist und erwischt wurde. Das soll keine Unterstellung sein, aber die Arbeitsagentur weiß das nicht und das ist auch gut so.
Bei einer Bewilligung ohne Vorherige Erlaubnis der Behörde könntest du dich bei einer Fahrschule anmelden und locker Fahrstunden nehmen. Wenn nach einem Monat dann die Ablehnung der Fahrerlaubnisbehörde kommt, wären der Arbeitsagentur bereits erhebliche Kosten entstanden. Die Behörde benötigt im Schnitt Ca. 6-8 Wochen und es ist kein Problem schon mit der Fahrschule anzufangen. Nur die Prüfungen können erst mit der Erlaubnis der Behörde gemacht werden.
Es gibt Fälle in denen der Zuschuss dem Grunde nach bewilligt wird und du eine Fahrschule deiner Wahl nimmst. Aber auch hier gibt es dann Einschränkung entweder durch eine rechtliche Absicherung der Arbeitsagentur oder der gleichen Forderung mit einer vorherigen Abklärung der Behörde. In beiden Fällen wäre dir also auch nicht viel mehr geholfen und du hättest das gleiche Problem, zumindest zeitliche Problem.
Allerdings wäre in deinem Fall eine Bewilligung dem Grunde nach zu gewähren, da wie du bereits gemerkt hast keine Anmeldung bei der Behörde so einfach möglich ist ohne sich für eine Fahrschule entschieden zu haben. Dein Rehaberater sollte das Verfahren eigentlich kennen.
Die Behörde kann nach Erhalt der Gutachten eine Vorabmitteilung versenden in dem steht, dass du die Erlaubnis zum Ablegen der Führerscheinprüfung hast und du bis zum Termin X eine entsprechende Fahrschule nennst. Nicht alle Behörden machen das! Verwaltungsaufwand... da auch der TÜV/Dekra hier ein Wörtchen mitzureden hat und die gerne wissen würden "wo" du deine Ausbildung machst.
Mein Vorschlag: erkläre deinem Rehaberater die Sachlage, weise ihn darauf hin, dass ohne die Angabe einer Fahrschule eine erhebliche Verzögerung beim Anmeldeverfahren entsteht und das Risiko einer Ablehnung der Bearbeitung hoch ist. Du kannst die Preise der Fahrschulen auch schon vorher dem Rehaberater zukommen lassen um ihn die Entscheidung vorerst leichter zu machen. Bedenke der Sachbearbeiter hat weitaus mehr Kompetenzen als du denkst. Mit einer entsprechenden Begründung für solche Fälle ist alles möglich.
Eine "richtige" Bewilligung vor Abklärung gibt es aber nicht. Das wäre grob Fahrlässig und im äußersten Fall ein Skandal für die Bildzeitung. Bedenke wie es sich anhört wenn du 700 Euro Kosten verursacht hast weil die Arbeitsagentur vorher gar nicht überprüft hat ob du überhaupt darfst. Das wäre wie die kostenübernahme für ein PKW mit Umbau dabei hast du gar keine Behinderung oder Führerschein. Klingt doch auch ziemlich doof oder? ;-)
Wenn du Fragen hast kannst du mir gerne schreiben ich habe ebenfalls eine Behinderung und bin selbst bei der Agentur tätig gewesen.
Viel Glück und Erfolg wünsch ich Dir!
Hallo,
ich denke Dein Problem hat zwei Seiten. 1. Problem, Die Behörde will erst dann entscheiden ob Sie Dich bezuschusst wenn sie auch weiß, dass Du trotz Behinderung physisch und psychisch nach dem heutigen Stand der Technik (Um-Anbauten) geänderte Fahrzeuge zu führen in der Lage bist. Sonst würde ja ein Beamter sich den Kopf über Deinen Antrag tagelang zermatern nur um dann zu erfahren diese Beamtentortur war umsonst, denn ein "Berufener" stellt fest, dass Du kein Fahrzeug fahren kanst. Also besorge Dir eine anerkannte Bestätigung, dass Du an Deine Behinderung angepasste Fahrzeuge fahren kanst. Zweitens würde ich mich erkundigen, welche Fahrschulen anerkannt sind behinderte Fahrschüler auszubilden. Das ist leicht beim Verband zu erfahren, welche Fahrschule für welche Behinderungsausbildung die entsprechende Zertifizierung hat. Mit einer verpflichtenden Erklärung, dass Du Deine Ausbildung bei einer diese Fahrschulen absolvierst dürfte der Antragssachbearbeiter zufrieden sein. Sicher gibt es bei den Behörden "kleine" Despoten und Wichtigtuer, aber wenn Du in einer stillen Stunde die Forderungen analysierst, dürftest Du schnell erkennen, welche Forderung Sinn machen und welche Forderungen absolur sinnfrei sind.
Versteh mich nicht falsch aber es macht wenig Sinn, wenn die Behörde im Vorfeld die Kosten für Fahrzeugumbau und Führerschein genehmigen würde und bei der medizinischen Eignungsprüfung zeigt sich, dass Dir die Führerscheinbehörde nie eine Fahrerlaubnis erteilen würde, kann und darf. Es sind halt zwei Behörden, eine die entscheidet ob du befähigt bist ein Fahrzeug zu führen und Dir deshalb nach erfolgreich abgelegter Fahrschule die Fahrerlaubnis ausstellt und eine andere Behörde, die entscheiden muss ob Sie Dir, damit Du ein ähnlich selbstbestimmtes Leben wie ein Nichtbehinderter führen kanst die Kosten für den erforderliche Mehraufwand erstattet.
Grundsätzlich hast Du Anspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis und auf Bezuschussung des Mehraufwandes welche aus Deiner Behinderung resultieren. Bei Behördenforderungen immer Fragen, wo und wie Du dieser Forderung Genüge leisten kanst und wer die Kosten dafür trägt. Du hast ein Recht diese Fragen umfassend beantwortrt zu bekommen und bei negativen Kostenentscheidungen eine Schriftliche Befründung zu erhalten. Verlange alles schriftlich. Einen Termin im August ist ein absolutes No go und würde von mir nicht akzeptiert. Es gibt beim Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einen Behindertenbeauftragten, der Dir auch weiterhelfen sollte.