Ansprüche meiner KFZ Versicherung nach Unfall von Tochter

Hallo,

ich habe ein Problem mit meiner KFZ Versicherung:

Meine Tochter hatte einen Kleinwagen der auf mich zugelassen war und sie mitversichert war. Im Februar hatte sie leider einen Unfall unter Alkoholeinfluss und einen Straßenbeleuchtungsmast umgenietet.

Jetzt kam die Versicherung zu mir und wirft mir grobe Fahrlässigkeit vor, obwohl ich überhupt nicht dabei war. Die Laterne kostet zarte 4200€. Die Versicherung will aber von mir 2500€ haben, da sie nicht alles bezahlen, wegen dem Alkohol.

Nach Widerspruch von mir wegen der groben Fahrlässigkeit, kam nun heute das Schreiben von der Versicherung, indem hervorgeht, dass Sie das Schreiben versehentlich an mich gesendet hätten und nun ihre Forderung von meiner Tochter haben wollen.

Frage: Darf die Versicherung dies überhaupt??

Tochter hat am kommenden Mittwoch Gerichtsverhandlung und da kommt ja auch noch eine Geldstrafe auf sie zu. (richtig so,wenn mann besoffen fährt). Sie fängt im August eine Ausbildung an und wohnt zur Miete.

Vorab vielen Dank für eure Antworten😉

Gruß Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 25. Juni 2016 um 15:00:59 Uhr:



Zitat:

@gammoncrack schrieb am 25. Juni 2016 um 14:02:56 Uhr:


Ds gilt für Kasko, aber nicht für KH! In KH gibt es keine Auswirkung nach BAK-Höhe. Es sei denn, das hätte sich geändert. Würdest Du es mir dann einmal zeigen? Entweder sind es 2.500.- Euro oder 5.000.- Euro.

Bei Kasko gibt es keinen Regress, sondern einfach eine Kürzung der Auszahlung mit Quotelung je nach schwere der Mitschuld.

In KH hingegen gibt es Regress.

Dieser kann bei Obliegenheitsverletzungen vor dem Schadensfall bis zu 5000,- € betragen.

Es ist also auf 5000,- € begrenzt.

Nach VVG § 116 darf es aber auch weniger sein.

Ich frage mich nur, aus welchem Grunde Du nicht einfach passiv diesem Forum angehörst.
Mit Deinen Mutmaßungen hilfst Du niemanden.

Wenn ein Anderer mit meinem Fahrzeug fährt und der Andere unter Alkoholeinfluss einen KFZ-Schaden = VK verursacht, bekomme ich von meiner Kaskoversicherung die vertragliche Entschädigungsleistung.
Danach nimmt der VK Versicherer beim Fahrer Regress.
Voraussetzung ist natürlich, dass ich vorher von der Trunkenheitsfahrt nichts wusste.

29 weitere Antworten
29 Antworten

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 25. Juni 2016 um 15:00:59 Uhr:


Es ist also auf 5000,- € begrenzt.

Nach VVG § 116 darf es aber auch weniger sein.

Warum tut die Versicherung sowas? Die restlichen 1.700 Euro muss nun die Gemeinschaft durch ihre Beiträge ausgleichen.

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 25. Juni 2016 um 15:00:59 Uhr:



Zitat:

@gammoncrack schrieb am 25. Juni 2016 um 14:02:56 Uhr:


Ds gilt für Kasko, aber nicht für KH! In KH gibt es keine Auswirkung nach BAK-Höhe. Es sei denn, das hätte sich geändert. Würdest Du es mir dann einmal zeigen? Entweder sind es 2.500.- Euro oder 5.000.- Euro.

Bei Kasko gibt es keinen Regress, sondern einfach eine Kürzung der Auszahlung mit Quotelung je nach schwere der Mitschuld.

In KH hingegen gibt es Regress.

Dieser kann bei Obliegenheitsverletzungen vor dem Schadensfall bis zu 5000,- € betragen.

Es ist also auf 5000,- € begrenzt.

Nach VVG § 116 darf es aber auch weniger sein.

Ich frage mich nur, aus welchem Grunde Du nicht einfach passiv diesem Forum angehörst.
Mit Deinen Mutmaßungen hilfst Du niemanden.

Wenn ein Anderer mit meinem Fahrzeug fährt und der Andere unter Alkoholeinfluss einen KFZ-Schaden = VK verursacht, bekomme ich von meiner Kaskoversicherung die vertragliche Entschädigungsleistung.
Danach nimmt der VK Versicherer beim Fahrer Regress.
Voraussetzung ist natürlich, dass ich vorher von der Trunkenheitsfahrt nichts wusste.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 25. Juni 2016 um 15:12:29 Uhr:



Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 25. Juni 2016 um 15:00:59 Uhr:


Es ist also auf 5000,- € begrenzt.

Nach VVG § 116 darf es aber auch weniger sein.

Warum tut die Versicherung sowas? Die restlichen 1.700 Euro muss nun die Gemeinschaft durch ihre Beiträge ausgleichen.

Klick

Bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall liegt die Grenze bei schweren, besonders verwerflichen Verletzungshandlungen ebenfalls bei 5.000,00 €, beträgt aber im sog. Normalfall nur 2.500,00 €.

Wenn es sich bei dem Problem des TE nicht um einen besonders verwerflichen Tatbestand seiner Tochter handelt, würde die Versichertengemeinschaft wohl dann geschädigt, wenn der Versicherer die gesamte Entschädigungsleistung regressiert und dann den Prozess um die 1.700.- Euro verliert.

Aber das Trinken fand doch vor dem Versicherungsfall statt und nicht nach dem Versicherungsfall.

Oder ist das wieder so ein Versicherungskauderwelsch den ich falsch verstehe? 😁

Ähnliche Themen

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Juni 2016 um 15:16:01 Uhr:


Mit Deinen Mutmaßungen hilfst Du niemanden.

Warum sollte ich jemanden helfen?

Werde ich dafür bezahlt?

Ansonsten? Warum liest du meine Beiträge, wenn sie dich nicht interessieren?
Besteht doch kein Zwang dazu! 😉

Stimmt, was Du schreibst. Ist natürlich eine Obliegendheitsverletzung nach dem Versicherungsfall und mein Kommentar trifft es nicht.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 25. Juni 2016 um 16:57:01 Uhr:


Aber das Trinken fand doch vor dem Versicherungsfall statt und nicht nach dem Versicherungsfall.

Oder ist das wieder so ein Versicherungskauderwelsch den ich falsch verstehe? 😁

Die Versicherung muss nicht die vollen 5000,- € Regress ausschöpfen sondern darf dies nach eigenem Ermessen bis zu 5000,- machen.

2500,- € bei Alkohol nicht über 1,1 finde ich als angemessen.

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 25. Juni 2016 um 17:06:55 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Juni 2016 um 15:16:01 Uhr:


Mit Deinen Mutmaßungen hilfst Du niemanden.

Warum sollte ich jemanden helfen?

Werde ich dafür bezahlt?

Ansonsten? Warum liest du meine Beiträge, wenn sie dich nicht interessieren?
Besteht doch kein Zwang dazu! 😉

Was berechnest Du, wenn ich den Beitrag lese?

2,50 pro Beitrag.

Ist extrem günstig für den Nutzen, den sie enthalten.

Erst 2. Threadseite und schon überschlagen sich die Informationen in alle Richtungen.
Ach ja, ist ja das brühmt berüchtigte VS. Forum. Da ist das normal. 😁

Wieviel die Versicherung fordern darf steht in deren Bedingengen. Kann jeder nachlesen.
Und wenn die Versicherung 2500 € fordert würde "ich" in den mir ausgehändigten Bedingungen nachlesen ob das so stimmt.

Gruß Frank,
der auch schon eimal Versicherungsbedingungen gelesen hat. 😉

Zitat:

@zille1976 schrieb am 25. Juni 2016 um 15:12:29 Uhr:


Warum tut die Versicherung sowas? Die restlichen 1.700 Euro muss nun die Gemeinschaft durch ihre Beiträge ausgleichen.

1.700,00€ bei Gesamtbeitragseinnahmen von ca. 22.000.000.000,00€ Beitragseinnahmen sind ca. 0,00000008% aus dem großen Topf. Boooooaaaaah, Waaaaahnsinn.

@Frank: wir reden von KH

Und bei 21000 Unfällen unter Alkoholeinfluss pro Jahr reden wir schon über 35 Millionen Euro die hier "verschenkt" werden.

Boooahhh...

Booooaaaah, dann sind es ja schon ca. 0,16% - das bedeutet ja, dass ich statt 800,-€ pro Jahr künftig 801,28€ bezahlen würde. Geschenkt!

Booooahhhh bist du reich, wenn du mit dem Geld so um dich werfen kannst 🙂

HUHU ...
wenn ich so die Beiträge lese, muss ich schon ein wenig schmunzeln.
Sicherlich gibt es leider zu viele Menschen, die bei der Auswahl ihrer KFZ-Versicherung ins Klo greifen, gibt ja auch genug Sch.... da draussen, nur wenn dann aber Kollegen antworten, sollte dieses mit ein Maß an Fachwissen sein und auch mit Bedingungen untermauert werden können.
Was gar nicht geht, dass man sich hier fast prügelt, kommt bitte wieder runter und unterhaltet euch mit Niveau.
Viele der Mitglieder hier auf der Seite haben von Versicherungen gar keine Ahnung und denken immer noch, das alle Gesellschaften gleich sind.
Sie möchten einfach nur eine Antwort auf ihre Fragen haben, gebt sie ihnen, aber ordentlich und wenn ihr sie gebt, dann bitte ohne den Hintergedanken hier aus dem Forum Kunden zu gewinnen.
Ansonsten lasst es ....

Deine Antwort
Ähnliche Themen