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Anhörungsbogen zurückschicken?

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 17:53

Hallo zusammen,

 

zum ersten Mal habe ich ein Knöllchen fürs Falschparken erhalten. Glücklicherweise nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10€. Das Geld habe ich sofort überwiesen. Der Halter des Fahrzeugs ist mein Mann. Müssen wir dennoch den Anhörungsbogen zurückschicken? Mein Mann befindet sich noch in der Probezeit, meine ist seit September durch. Daher möchte ich es richtig stellen, dass ich am besagten Tag gefahren bin. Ich bin nur unsicher, ob nach Überweisung dies noch notwendig ist?

 

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Nein, mit Zahlung ist der Vorgang erledigt und für die Probezeit ist so ein Parkverstoß m.W. ziemlich egal.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. Oktober 2020 um 10:22:31 Uhr:

Dann stell doch mal einen online, unterhalb der Punkteschwelle ohne diesen Hinweis.

https://www.motor-talk.de/.../...ueckschicken-oder-nicht-t5116062.html

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