Anhörungsbogen erhalten
Hallo
Alle die noch nie geblitzt wurden, und hier nur blöde Kommentare abgeben wollen, sollen bitte so nett sein und sich gleich ein anderen Tread suchen und ihre Weisheiten nicht hier verbreiten. Es geht mir hier auch nicht darum irgendwie zu jammern oder beraten zu werden wie ich um ein Bussgeld rumkomme. Ich war zu schnell und werde bezahlen punkt.
Nur gibts da ein Problem. Ich bin Schweizer, und ehrlich gesagt habe ich überhaupt keine Lust denn Anhörungsbogen auszufüllen und dann zur Poststelle zu schicken. Angenommen ich werde den Bogen nicht ausfüllen und zurückschicken, mit was für Konsequenzen ist da zu rechnen?
Denn wenn mir das nur ein Zuschlag von ein paar Euros beschert werde ich mir die Mühe sparen und warten bis ein Einzahlungsschein kommt.
Also mit was muss ich rechnen?
Für alle geistreichen und hilfreichen Antworten bedanke ich mich jetzt schon
Beste Antwort im Thema
Man ist nicht verpflichtet den Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzusenden.
Wieviel Dich die 24 km/h über dem Limit kosten kannst Du googlen.
Edit:
Hier hast Du nen Link mit ausführlichen Infos:
http://www.kanzlei-kaempf.net/.../
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von supra_chef
So noch schnell als Rückmeldung.
Heute habe ich den eingeschrieben Brief abgeholt. Busse 70 euro plus noch 24 euro irgendwas für gebühren. Ist bereits bezahlt und somit erledigt für mich. Den Anhörungsbogen liegt immer noch bei mir zuhause, jetzt frage ich mich für was hätte ich den ausfüllen sollen?
Ich vermute, dass du nicht angehalten wurdest. Der Anhörungsbogen hat dann den Sinn, dem Fahrzeughalter Gelegenheit zu geben, sich zu äußern, ob er oder jemand anderes das Fahrzeug geführt hat. Vom Fahrer git es ja nur ein Bild und keinen Namen. Da du als Halter nicht reagiert hast, haben sie dir jetzt die Rechnung geschickt. So kann ich´s mir zumindest vorstellen.
Aber auf dem Formular gibt´s doch mit Sicherheit eine Belehrung, aus der hervorgehen müsste, ob du zur Äußerung verpflichtet bist
Zitat:
Original geschrieben von supra_chef
So noch schnell als Rückmeldung.
Heute habe ich den eingeschrieben Brief abgeholt. Busse 70 euro plus noch 24 euro irgendwas für gebühren. Ist bereits bezahlt und somit erledigt für mich. Den Anhörungsbogen liegt immer noch bei mir zuhause, jetzt frage ich mich für was hätte ich den ausfüllen sollen?
Sehr löblich!
Bezüglich des Anhörungsbogens hättest Du auch einfach Tante Google befragen können. Die hat immer die passende Antwort parat:
Anhörungsbogenzahl das doppelte und schreib "is fürs nächste mal" 😁
Das kann zu Problemen führen, da ein solcher Fall in den Prozeßabläufen nicht vorgesehen ist. Die Behörde müßte das Geld daher zurücküberweisen.
Ähnliche Themen
Hallo, Supra_Chef,
Zitat:
Original geschrieben von supra_chef
Den Anhörungsbogen liegt immer noch bei mir zuhause, jetzt frage ich mich für was hätte ich den ausfüllen sollen?
den Anhörbogen hat man Dir geschickt, weil man Dir die Gelegenheit geben muss, Dich zur Sache zu äußern.
Durch Zusendung des Anhörbogens ist die Bußgeldstelle somit ihrer Pflicht nachgekommen, egal, ob Du diesen zurückgeschickt hast oder nicht.
Auf irgendeinem Weg werden sie sich dann die Bestätigung geholt haben, dass derjenige, an den sie den Anhörbogen geschickt haben, auch der Fahrer war und somit konnte der Bußgeldbescheid erlassen werden.
Dies wäre ohne den Anhörbogen rechtlich nicht möglich gewesen.
Viele Grüße,
Uhu110