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Anhörungsbogen erhalten, bin weder Fahrer noch Halter

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 6:54

Hallo,

ich habe während ich im Urlaub war einen Anhörungsbogen erhalten. Es geht um eine Geschwindigkeitsübertretung. Auf diesen hätte ich innerhalb einer Woche antworten müssen. In der Sache selber bin ich aber weder Fahrer, noch der Halter des KFZ.

Kann ich das ganze nun einfach ignorieren oder kann es passieren, dass mir die Strafe auferlegt wird.

Beste Antwort im Thema

Außer mit Postzustellungsurkunde (zustellung über Gerichtsvollzieher) hat man gar nix in der Hand, weil nur beweisbar ist daß was geschickt wurde, aber nicht was.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. Juli 2017 um 11:26:20 Uhr:

Außer mit Postzustellungsurkunde (zustellung über Gerichtsvollzieher) hat man gar nix in der Hand, weil nur beweisbar ist daß was geschickt wurde, aber nicht was.

Anscheinsbeweis. Für den Nachweis eines rechtzeitigen Einspruchs reicht das aus. Niemand verlangt eine Postzustellungsurkunde.

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 11:07

Die Firma hat auf den Anhörungsbogen nicht reagiert, dort wurde kein Name genannt.

am 18. Juli 2017 um 12:08

Wer hat denn nun den Anhörungbogen erhalten – die Firma oder du?

schreibt er doch:

Zitat:

@Holi22 schrieb am 18. Juli 2017 um 12:29:52 Uhr:

Der Betrieb konnte wohl keinen Fahrer nennen. Da habe ich die Post privat bekommen

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Juli 2017 um 14:10:19 Uhr:

schreibt er doch:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Juli 2017 um 14:10:19 Uhr:

Zitat:

@Holi22 schrieb am 18. Juli 2017 um 12:29:52 Uhr:

Der Betrieb konnte wohl keinen Fahrer nennen. Da habe ich die Post privat bekommen

Wie die Behörde jetzt auf ihn gekommen ist, wenn er nicht der Halter ist und der Halter (die Firma) ihn nicht als Fahrer benannt hat, bleibt immer noch die Frage. Aber letztlich kommt es darauf nicht an.

Grüße vom Ostelch

am 18. Juli 2017 um 12:25

Zitat:

@Ostelch schrieb am 18. Juli 2017 um 14:19:15 Uhr:

… Wie die Behörde jetzt auf ihn gekommen ist, wenn er nicht der Halter ist und der Halter (die Firma) ihn nicht als Fahrer benannt hat, bleibt immer noch die Frage. …

Das ist es ja eben: Sein Name nebst Adresse ist doch der Behörde gar nicht bekannt – das Auto läuft auf die Firma und die hat angeblich auf den AB nicht reagiert. Wie kommt die Behörde dann auf ihn?

Firma eines Familienmitgliedes. Da werden sie wohl im privaten Umfeld des Inhabers etwas recherchiert haben und sind auf den TE gekommen.

Zitat:

@Holi22 schrieb am 18. Juli 2017 um 12:29:52 Uhr:

Um das ganze etwas zu konkretisieren. Geblitzt wurde jemand mit dem Firmenwagen. Auf dem Foto ist die Person schlecht zu erkennen. Der Betrieb konnte wohl keinen Fahrer nennen. Da habe ich die Post privat bekommen, bin das betroffene KFZ aber nie gefahren.

Ist das die Firma in der du arbeitest?

Haben die dich als Fahrer angegeben, obwohl niemand zu erkennen war?

Bei Firmenwagen ist ja normalerweise nachvollziehbar wer wann gefahren ist.

EDID: Wurde schon beantworte.

Firma reagiert nicht und du bekommst Post?!? Staatsfeind Nr. 1?? :D

Gruß Metalhead

Wenn die Bußgeldstelle dich auf dem zum Vergleich eingeholten Passfoto identifiziert hat, dann warst du das auch. Basta! Behörden machen keine Fehler.

Wenn du nicht nur Urlaub hattest, sondern auch weit, weit weg warst, schick denen doch einfach einen Nachweis, dass du am ?? in ?? in Urlaub warst und daher nicht der Fahrer sein kannst.

Zitat:

@Compikub schrieb am 18. Juli 2017 um 12:54:22 Uhr:

Zitat:

@Holi22 schrieb am 18. Juli 2017 um 12:46:26 Uhr:

Firma eines Familienmitgliedes, war dort kurzzeitig angestellt. Vielleicht haben sie daher die Information.

Dann muss diese Firma aber deinen Namen und Adresse dem Ordnungsamt mitgeteilt haben. Da würde ich jetzt aber hellhörig oder wollen die dir noch eins auswischen?

Vielleicht hat ja auch die Firma zuerst einen Anhörungsbogen erhalten und an Hand von Aufträgen den Fahrer ermitteln können.

Dann ist es.legitim, den Fahrer auf dem Anhörungsbogen dem Ordnungsamt mitzuteilen.

Zitat:

@Ben-Wet schrieb am 18. Juli 2017 um 21:19:42 Uhr:

Zitat:

@Compikub schrieb am 18. Juli 2017 um 12:54:22 Uhr:

 

Dann muss diese Firma aber deinen Namen und Adresse dem Ordnungsamt mitgeteilt haben. Da würde ich jetzt aber hellhörig oder wollen die dir noch eins auswischen?

Vielleicht hat ja auch die Firma zuerst einen Anhörungsbogen erhalten und an Hand von Aufträgen den Fahrer ermitteln können.

Dann ist es.legitim, den Fahrer auf dem Anhörungsbogen dem Ordnungsamt mitzuteilen.

Er schreibt doch, dass er dieses Auto noch nicht bewegt hat oder er weiß es vielleicht auch nicht mehr.

am 19. Juli 2017 um 13:24

Zitat:

@Ben-Wet schrieb am 18. Juli 2017 um 21:19:42 Uhr:

Zitat:

@Compikub schrieb am 18. Juli 2017 um 12:54:22 Uhr:

 

Dann muss diese Firma aber deinen Namen und Adresse dem Ordnungsamt mitgeteilt haben. Da würde ich jetzt aber hellhörig oder wollen die dir noch eins auswischen?

Vielleicht hat ja auch die Firma zuerst einen Anhörungsbogen erhalten und an Hand von Aufträgen den Fahrer ermitteln können.

Dann ist es.legitim, den Fahrer auf dem Anhörungsbogen dem Ordnungsamt mitzuteilen.

Hat die Firma ja lt. Angaben des TE eben NICHT gemacht. Zumal der TE ja zum Zeitpunkt des Verstoßes noch nicht mal mehr Mitarbeiter dieser Firma war.

Fahrtenbuch der Firma prüfen ist dann wohl auch ins leere gelaufen.

am 19. Juli 2017 um 15:24

So kann es doch garnicht gewesen sein.

Die Fa. bekommt den Anhörungsbogen.

Wenn sie auf dieses Schreiben nicht reagiert hat sie den schwarzen Peter.

Offensichtlich hat aber die Fa.reagiert und dich als Fahrzeugführer benannt.

Watte nun machen kannst ist ja schon ausgeführt worden.

B 19

Ich glaube, wir zerbrechen uns hier inzwischen den Kopf über ein Problem, was es gar nicht gibt.

Grüße vom Ostelch

-Gelöscht. War bereits beantwortet.-

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