Anhängerkupplung Mervia Bj 2004

Opel Meriva A

Hallo zusammen,

ich überlege mir gerade einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung zu kaufen. Zufällig habe ich bei Thule gelesen, daß dafür div. Anforderungen von der Anhängerkupplung zu erfüllen sind

-Stützlast mind. 75 kg
-D-Wert mind. 7,6 KN
-Kupplung darf nicht komplett aus Alu sein usw.

Ich bin nicht Erstbesitzer meines Merivas , die Anhängerkupplung lag ohne Beschreibung beim Reserverad.
Ich bin jetzt also etwas verunsichert, ob ich den Fahrradträger kaufen und aufbauen (bzw.draufbauen) kann.

Weiß jemand Rat?

Besten Dank
gerardgu

24 Antworten

Bei mir steht unter Punkt 13 auch nur 55kg...........und eine zulässige Anhängelast von 1200kg gebremst und 675kg ungebremst...........

Finde ich irgendwie eine schwache Leistung.............

Hallo Siggi1803,
bei den 1300kg für den 1,8 mit ET bin ich von den Angaben in der aktuellen deutschen Preisliste (2007) bei opel.de ausgegangen.
Es kann durchaus sein, dass sich das seit 2004 geändert hat. Vielleicht hat deiner ja eine andere Getriebeabstufung, wie die neuen 1,8er mit ET.

Die Problematik mit der fehlenden Stützlasteintragung scheint einfach daran zu liegen, dass du ursprünglich nur den alten Fahrzeugbrief hattest. Bei meinem Corsa, Bj 2000, ist das auch nicht anders:

In den Papieren gibt es bei dem auch kein Feld für die Stützlast.
Offenbar ist das erst mit Einführung der Zulassungsbescheinigungen geändert worden. Mit den ZB's gab es dann auch die EG-Bescheinigungen. Dort steht die Stützlast ebenfalls drin.
Du dürftest z.B. auch nirgendwo eine offizielle Unterlage zu deiner Getriebeabstufung und zu deinem zul. Zuggesamtgewicht haben (Das zul. Zuggesamtgewicht wird bei dir aber auf einem Schild an der Karrosserie eingetragen sein)

Mein Corsa musste übrigens noch das Schild mit der zulässigen Stützlast (kann man sehen, wenn die Heckklappe geöffnet ist) haben. Vielleicht ist es bei deinem Wagen ja auch vorhanden.
Ansonsten gibt es für dich, nach meiner Meinung, nur die Betriebsanleitung, wo eine offizielle Aussage über die Stützlast steht.

Gruß
navec

Zitat:

Original geschrieben von navec


(Das zul. Zuggesamtgewicht wird bei dir aber auf einem Schild an der Karrosserie eingetragen sein)

Mein Corsa musste übrigens noch das Schild mit der zulässigen Stützlast (kann man sehen, wenn die Heckklappe geöffnet ist) haben. Vielleicht ist es bei deinem Wagen ja auch vorhanden.

Dieses Schild bei geöffneter Heckklappe, bzw. direkt an der Kupplung wie bei meinem vorherigen A4 Avant Baujahr ´96 ist mir noch bekannt. Da wußte man auf Anhieb was Sache ist. Und zusätzlich war noch im Fahrzeugbrief unter Ziffer 33 beschrieben wieviel bei 10% oder 12% Steigung gezogen werden durfte.

Bei dem Schild für das Zuggesamtgewicht muß ich mal nachschauen.

Hallo eine Frage in der Runde
Ich habe mir einen Opel Meriva von 2004 Gekauft, mit 1,6 Liter Maschine und Anhängerkupplung
möchte wissen weiß jemand wieviel der Opel ziehen darf. habe einen Anhänger von 1000 kg ist das zu schwer
für das Fahrzeug nicht das mir die Hinterachse bricht. Sonst müsste ich den Anhänger wieder Verkaufen.

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Das siehst du in deiner ZUB I (Schein).
Dort steht auf der rechten Seite die Kennzahlen O.1 und O.2, das erste ist die gebremste Anhängelast und die zweite die ungebremste.
Bei meinem steht dort 1200 und 675kg.

Und die Hinterachse kann die gar nicht rausreissen, den die Anhängerkupplung ist an der Karosserie befestigt.
Und brechen kann sie auch nicht wenn du die zulässige Stützlast von 50/75kg ??? einhälst. Denn die hintere zulässige Achslast beträgt nach Kennziffer 8.1 ganze 940kg.

Es kommt jetzt darauf an, hat dein Anhänger 1.000kg Leergewicht, dann darfst du nur noch 200kg zuladen.
Ist es aber das zulässige Gesamtgewicht, dann darfst du abzüglich des Leergewichtes den Rest bis zu den 1.000kg zuladen.

und es kommt drauf an, ist es ein einachser, oder zweiachser, da gibt es auch noch unterschiede.
Ich darf bei meiner als einachser nur 75KG Stützlast und 750KG max. nutzen.
Ist von Steinhoff

Zitat:

@knigthdevil schrieb am 6. Juli 2022 um 14:51:03 Uhr:


und es kommt drauf an, ist es ein einachser, oder zweiachser, da gibt es auch noch unterschiede.

Was gibt es denn bitte da für Unterschiede?

Gibt nur Unterschiede zwischen gebremst und ungebremst. Die Achsenanzahl ist wurscht.

soweit mir bekannt, darf man mit gebremsten mehr Last ziehen.
Kann mih da aber auch täuschen und verwechsel das grade

Du darfst nur soviel dranhängen wie in der ZUB I steht, egal ob eine, zwei oder gar drei Achsen.
Und klar darfst du gebremst eine höhere Last ziehen, deshalb stehen ja unter der Kennzahl O.1 und O.2 diese beiden Werte für gebremst und ungebremst.

ahhh ok, danke siggi.
Ja irgendwas war da ja, ich hatte nur noch nie einen größeren als 750KG dran.
Bei ein paar Gartenabfallsäcken oder etwas Speermüll...da reicht der kleine.

Ich hatte allerdings auch schon Steine (Findlinge) drinund war nur ein ganz klein bisschen "Überladen" 😁 (1,3 t.)
Hat man ja auch fast garnicht gemerkt 😛
Auf der Waage war ich dann etwas blaß...ein wenig überschätzt das Gewicht

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