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Anhänger für Roller

Hallo Leute

Ich fahre einen Roller der Marke Sym BasiX 50.
Ich will mir einen Anhänger bauen, um damit meine Angeltouren zu machen.
Wer kennt sich aus:
brauche ich für die Anhängerkupplung eine ABE?
gibt es dann eine Auflage der Höchstgeschwindigkeit, sprich 25 kmh?
habt ihr eigene Erfahrungen mit Anhänger?
Gruß Skorpi29

Beste Antwort im Thema

betrifft AHK
1,bekommste die ahk mit drei punkt befestigung in jeden ordenlichen roller laden ! da kosten die ca 50€ im internet ca 25€
2,musst du eine ordentliche grundplatte mit der AHK am roller befestigen,( rahmen)und eintragen lassen! plus beleuchtung ( nur licht ) und das nummernschild auf den anhänger malen!
3,eine ABE gibt es nicht mehr auf den teilen,es sei denn man hat glück ! hatte letzten meinen bestand aufgegeben,die waren aus bielefeld ( AHK )nur die firma gibt es nicht mehr.aber nachbauten ! hoffe geholfen zu haben.mfg fritz
ansonsten schicke eine pn ,rufe auf den festnetz zurück.

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Die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit für motorisierte Zweiräder mit Anhänger beträgt 60 km/h.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit für motorisierte Zweiräder mit Anhänger beträgt 60 km/h.

Super...nun weiß der Threadersteller, dass der Anhänger den Roller mit 10 oder 15 km/h überholen darf, da sein 50er-Roller eh nicht so schnell fahren darf. *wand*

Ist der Roller als Mofa oder KKR zugelassen bzw. wie schnell soll der fahren dürfen? Das ist wichtig für die Frage.

Und wieviel ist Dir das Wert? Als KKR (45/50 km/h) ist das wesentlich aufwendiger / teurer.

Liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeuges unter 60 km/h, dann kann diese auch mit Anhänger voll genutzt werden.

Liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeuges über 60 km/h, dann ist diese Grenze beim Betrieb mit Anhänger zu beachten.

betrifft AHK
1,bekommste die ahk mit drei punkt befestigung in jeden ordenlichen roller laden ! da kosten die ca 50€ im internet ca 25€
2,musst du eine ordentliche grundplatte mit der AHK am roller befestigen,( rahmen)und eintragen lassen! plus beleuchtung ( nur licht ) und das nummernschild auf den anhänger malen!
3,eine ABE gibt es nicht mehr auf den teilen,es sei denn man hat glück ! hatte letzten meinen bestand aufgegeben,die waren aus bielefeld ( AHK )nur die firma gibt es nicht mehr.aber nachbauten ! hoffe geholfen zu haben.mfg fritz
ansonsten schicke eine pn ,rufe auf den festnetz zurück.

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Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86


betrifft AHK
1,bekommste die ahk mit drei punkt befestigung in jeden ordenlichen roller laden ! da kosten die ca 50€ im internet ca 25€
2,musst du eine ordentliche grundplatte mit der AHK am roller befestigen,( rahmen)und eintragen lassen! plus beleuchtung ( nur licht ) und das nummernschild auf den anhänger malen!
3,eine ABE gibt es nicht mehr auf den teilen,es sei denn man hat glück ! hatte letzten meinen bestand aufgegeben,die waren aus bielefeld ( AHK )nur die firma gibt es nicht mehr.aber nachbauten ! hoffe geholfen zu haben.mfg fritz
ansonsten schicke eine pn ,rufe auf den festnetz zurück.
[/quote

ich bedanke mich für die hilfreiche info, damit kann man was anfangen

Ja, für Mofas ist das vielleicht hilfreich...nur für KKR nicht. Deswegen auch meine Frage. 🙄 Na mach du mal... Hauptsache man bekommt die Antwort die man lesen will. 😁

hallo,auch diese sind und waren für KKR zugelassen! die teile habe ich im peugoet forum verkauft!und ebay ! im forum müsste man noch bilder usw finden. diese AHK hatte eine anhänge last ,stützlast und nutzlast auf der ahk eingestempelt.
nur heute bekommste die teile am KKR mehr eingetragen ! mofa und moped kein problem .bei uns in hamm westfahlen ( zweirad niehus )
da werden die teile noch verkauft ,verbaut und abgenommen! auch anhänger können da mit brief ( bescheinigung ) erworben werden.so wie in den 70 er jahren die handkarren wo rechts und links ein rad verbaut wurde.das teil hat eine fahrgestell nummer. typen schild usw .kostet damals ca 1200 DM. bekommt man heute aber auch noch.nur in euro !mfg fritz
ps,man kann es versuchen beim tüv ,wenn ihr so eine kupplung habt und pfanne die passende ist ,denn die haben ja noch ein typen zeichen.
http://www.peugeot-bike-board.at/showthread.php?t=3125
unter suche und biete haste ein bild wo man das teil sehen kann. mfg

Was uns der TE jetzt noch nicht verraten hat: Möchte er einen Einspur- oder Zweispur-Anhänger für seinen Roller?

hallo,jo da haste recht, also den nachlaufer wie er heist wird mit einen kreutzgelnk gefahren! und der 2 spurige mit einen kugelkopf .
aber bei beiden wird das nummernschild vom ziehenden fahrzeug übernommen , mfg fritz

Also kann man sich theoretisch im Baumarkt einen Fahrradanhänger kaufen im Internet eine bestimmte Anhängerkupplung die dann eintragen lassen. An den Anhänger Licht und Nummernschild anbringen und los gehts?
hab ich das jetzt richtig verstanden?

Grüße Dani

nen Automatikroller hat so schon keine Leistung und da willst du noch nen Anhänger dran bauen??? bau dir lieber nen Hänger für dein Fahrrad, da kommste schneller voran 😁

Zitat:

Original geschrieben von -billabong-


Also kann man sich theoretisch im Baumarkt einen Fahrradanhänger kaufen im Internet eine bestimmte Anhängerkupplung die dann eintragen lassen. An den Anhänger Licht und Nummernschild anbringen und los gehts?
hab ich das jetzt richtig verstanden?

Grüße Dani

Eben nicht, darauf wollte ich u. a. hinaus und deshalb fragte ich nach der Zulassungsart. Aber er hält es ja nicht mal für nötig auf meine simple Frage einzugehen und es ist ja nicht mein Problem... 😁

also ich habe beides.. mofa und 50er...

Zitat:

Original geschrieben von AndyNE



Zitat:

Original geschrieben von -billabong-


Also kann man sich theoretisch im Baumarkt einen Fahrradanhänger kaufen im Internet eine bestimmte Anhängerkupplung die dann eintragen lassen. An den Anhänger Licht und Nummernschild anbringen und los gehts?
hab ich das jetzt richtig verstanden?

Grüße Dani

Eben nicht, darauf wollte ich u. a. hinaus und deshalb fragte ich nach der Zulassungsart. Aber er hält es ja nicht mal für nötig auf meine simple Frage einzugehen und es ist ja nicht mein Problem... 😁

was willste denn genau wissen? habe doch nach meinen wissen alles geschrieben ! ein bild steht auch zu verfügung mit daten!

1 fahre zum tüv zwecks anbau der ahk fragen

2 teile besorgen nur mit prüfzeichen auf ahk und zugpfanne !!!! sonst keine eintragung !

3 zum tüv die ahk eintragen lassen oder zum freundlichen der das macht kosten ca 30€ in ahlen haupt tüv tel 02382706311

4 passenden anhänger der bauart genehmigt ist hinter hängen

zu deiner frage mofa oder 50 er
deine mofa hat 49ccm und ist als mofa zugelassen ! auf 25 km gedrosselt !

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Anhängerkupplung eintragen

Anhängerkupplungen die nachträglich an ein Fahrzeug angebaut werden müssen von TÜV abgenommen werden. Es ist eine Änderungsabnahme fällig. Mit der Prüfung erhalten Sie eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere und somit den Nachweis dass die Teile ordnungsgemäß angebaut sind und die Betriebserlaubnis nicht erlicht. Um eine Änderungsabnahme durchführen zu können ist ein Teilegutachten notwendig. Die meisten neueren Anhängerkupplungen sind jedoch mit einem E – Prüfzeichen ausgestattet, das bedeutet es besteht bereits eine EG – Typgenehmigung, die Anhängerkupplung muss nicht extra eingetragen werden, muss aber natürlich vorschriftsmäßig montiert sein. Die gewissenhafte Vorbereitung des Projekts Anhängerbau ist der wichtigste Abschnitt für eine erfolgreiche TÜV - Abnahme. Als erstes muss man sich überlegen für welchen Zweck der Anhänger gebaut sein soll. Ein offener Anhänger zum Lastentransport oder ein geschlossener zum verreisen.

Beim TÜV Service Center haben wir eine Zusammenfassung über alle Vorschriften erhalten die zum Bau eines Anhängers für einspurige Zugfahrzeuge nötig sind. Bierkiste AnhängerbauDabei wird unterschieden zwischen 2 Gruppen, 1. Fahrrad, Fahrrad mit Hilfsmotor, Leichtmofa, Mofa und 2. Moped, Kleinkraftrad, Leichtkraftrad, Kraftrad. Das bedeutet ein Anhänger für ein Moped muss genauso gebaut sein wie für ein Motorrad. Des Weiteren wird unterschieden zwischen verschiedenen Erstzulassungen, bei neueren EZ werden die Vorschriften immer strenger. Wir listen hier nur die notwendigen Vorschriften für ein Neufahrzeug auf in der Ausführung für Krafträder. Die Auflistung ist Stand Juni 2007 und ohne Gewähr. Im TÜV Service Center erhalten Sie die genauen Vorschriften. Jetzt aber die einzelnen Punkte:

Abmessungen: kleiner gleich 1000mm, Länge kl/gl 2000mm zum Transport von Sportgeräten kl/gl 4000mm

Hauptuntersuchung: Nein

Steuerpflicht: Nein

Versicherungspflicht: Nein

Zulassungspflicht: Nein

Betriebserlaubnispflicht: Ja

Fahrerlaubnis: Klasse des ziehenden Zweirades

Bereifung: Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen (Belastung, Geschwindigkeit) entsprechen

Radabdeckung: hinreichend wirkende Abdeckung vorgeschrieben

Bremsen: Nein

Unterlegkeil: Nein

Anhängelast: Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs + 75kg geteilt durch 2

Zugeinrichtung: Nicht selbsttätige Anh.-Kupplung zulässig. Bauartgenehmigungspflicht erforderlich

Kennzeichen: Wiederholung des amtlichen Kennzeichens (ohne amtliche Stempel)

Kennzeichenbeleuchtung: Moped und Kleinkraftrad Nein, Leichtkraftrad und Kraftrad Ja

Begrenzungsleuchten: Nein

Umrissleuchten: Nein

Rückstrahler Vorn: Nein

Rückstrahler Seite: Ja

Rückstrahler Hinten: 2 dreieckige rote Rückstrahler vorgeschrieben. Einspuranhänger 1 dreieckiger roter Rückstrahler

Schlussleuchte: 2 Schlussleuchten vorgeschrieben Höhe über Fahrbahn min. 350mm max. 1550mm. Einspuranhänger 1 Schlussleuchte vorgeschrieben min. 250mm über Fahrbahn.

Nebelschlussleuchte: Nein

Fahrtrichtungsanzeiger: Nein

Warnblinkanlage: Nein

Bremsleuchten: Vorgeschrieben, Anbringung wie Schlussleuchte

Zusatzbestimmung: Schlussleuchte, Bremsleuchte, Rückstrahler dürfen nicht an bewegliche Fz. Teilen angebracht sein.

Fabrikschild und FIN: Vorne Rechts, Fahrzeugidentifizierungsnummer vorne rechts am Rahmen eingeschlagen
hoffe ihr seit jetzt schlauer.mfg fritz
www.restaurieren.de

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