Anhänger als Selbstfahrervermietfahrzeug
Liebe Community!
Kann oder muss ich einen Anhänger, den ich im Rahmen eines bestehenden Gewerbes, das nichts mit KFZ oder Vermietung zu tun hat, vermieten will, als Selbstfahrervermietfahrzeug zulassen?
VG Mimro
27 Antworten
Ich kann dir da leider keinen Tip geben, außer dass du halt weiter suchen müsstest. Oder mal den TE fragen, bei welcher Versicherung er ist.
Allerdings muss ich mich auch korrigieren, denn das hier
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 27. Januar 2011 um 12:30:07 Uhr:
Du musst das mit deiner Versicherung klären, die gibt das vor. Zulassungstechnisch gibt es da keine Vorschriften.
ist falsch. Gem. § 13 Abs. 2 FZV ist eine solche Verwendung wie die vom TE vorgesehen der Zulassungsstelle anzuzeigen (und daher dann auch im Schein einzutragen). Ob das allerdings jemand kontrolliert oder ob das jemandem auffällt, steht wieder auf einem anderen Blatt...
http://kfz-selbstfahrervermietwagen-versicherung.de/
Gibt sicher zig ähnliche Portale, sind meist Versicherungsmakler.
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. August 2016 um 21:48:05 Uhr:
http://kfz-selbstfahrervermietwagen-versicherung.de/
Gibt sicher zig ähnliche Portale, sind meist Versicherungsmakler.
Hi @birscherl: Danke für die schnelle Hilfe. Bei denen habe ich schon angefragt (wie leider auch bei vielen anderen). Leider keine Chance. Anhänger (und auch ander Fahrzeuge) sind aktuell wohl schwer als Selbstfahrervermietfahrzeug zu versichern. Daher meine Frage hier im Forum.
Wäre froh, wenn hier jemand noch einen Tipp hätte.
Nachdem es ja viele Anhängerverleiher gibt und auch viele Tankstellen und Baumärkte Anhänger verleihen, kann das doch so schwer nicht sein. Warum hast du da "keine Chance"? Wurdest du abgelehnt? Mit welcher Begründung?
Ähnliche Themen
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. August 2016 um 23:02:51 Uhr:
Nachdem es ja viele Anhängerverleiher gibt und auch viele Tankstellen und Baumärkte Anhänger verleihen, kann das doch so schwer nicht sein. Warum hast du da "keine Chance"? Wurdest du abgelehnt? Mit welcher Begründung?
Die Webseite die du genannt hast, ist ein Versicherungsmakler und sagt, dass sie keine Versicherung mehr finden, die dieses Geschäft noch anbietet. Die anderen angerufenen Gesellschaften machen das gar nicht mehr. Ich habe mit einem Autohaus gesprochen, die haben eine Gesamtversicherung (also alle Fahrzeuge, Gebäude, Unternehmenshaftpflicht etc. bei einer Versicherung) und in diesem Paket ist auch das Vermietgeschäft mit drin. Das bekommen die aber über ihre Hauptmarke die sie verkaufen quasi "aufgedrückt" und ist jedes Jahr u.u. bei einer anderen Versicherung.
Als "Amateur" bekommt man so eine Versicherung einfach nicht. Da hat keine Versicherung ein Interesse dran, so ein Einzelrisiko zu versichern.
Ich hab die Versicherung damals auch nur bekommen, weil wir über eine andere Schiene dutzende Verträge bei einem Konzern haben.
Wer ist denn "Amateur"? Der hiesige Tankwart, der genau 1 Anhänger verleiht, hat den ja auch irgendwie versichert. Muss der TE halt mal einen Verleiher befragen …
Der hat ihn entweder schon sehr lange versichert oder nicht als Selbstfahrermietanhänger zugelassen. Als Einzelrisiko ist das aktuell nahezu unmöglich zu versichern... Ich bin davon abgerückt, den Hänger gewerblich zu vermieten!
Das kann sein, dass ein einzelner Anhänger kaum zu versichern ist. Die Kravag beispielsweise bietet solche Versicherungen für Flotten ab 3 Fahrzeugen an.
Hallo, bin auch auf der Suche nach einer Versicherung und durch Zufall hier gelandet.
Erstmal zum Selbstfahrervermietfahrzeug/Zulassungsverordnung:
In der wiederholten Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt könnte unter Umständen eine gewerbsmäßige Vermietung gesehen werden (-> Mietfahrzeug für Selbstfahrer gem. § 13 Abs. 2 Satz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
In diesem Fall müsste etwa ein entsprechender Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I und eine jährliche Hauptuntersuchung durchgeführt werden (-> § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit Anlage VIII 2.2).
Ist diese Art der Verwendung des Fahrzeugs bereits zum Zeitpunkt der Zulassung vorgesehen, ist dies auf dem Zulassungsantrag zu vermerken und auch dem Versicherer mitzuteilen (§ 23 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 1 FZV).
Bezüglich Versicherung bin ich noch auf diesen Anbieter gestoßen:
Link entfernt - MT-Moderation
Also so einfach scheint es mit einer Versicherung für Mietanhänger nicht sein. Ich habe bislang nur Ablehnungen bekommen. KRAVAG übernimmt übrigens auch keine PKW-Mietanhänger.
Wenn also noch jemand einen Tip hat. Ich sage schon einmal DANKE.
Ein kleinen Beitrag dazu:
Anhänger vermieten – was ist zu beachten?
Wer nicht seinen privaten Anhänger unentgeltlich verborgt, sondern einen Hänger gewerblich und gegen Geldleistung vermietet, muss einiges beachten. Dann gilt diese Vermietung als Gewerbe und muss auch als solches angemeldet werden.
Wie erfolgt die Gewerbeanmeldung?
Die Modalitäten sind in den Bundesländern uneinheitlich geregelt. Jedoch gibt es überall ein Gewerbeamt (meist in Gemeinde- oder Stadtverwaltung), wo man nähere Auskünfte erhält. Auch beim Finanzamt muss man das Gewerbe anmelden – und sich gegebenenfalls mit einem Steuerberater zusammensetzen, um die günstigste Lösung für die Besteuerung zu finden.
Die spezielle Zulassung
Auch bei der Zulassungsstelle muss gemeldet werden, dass es sich um Vermietungsobjekt handelt. Dies heißt präzise im Falle eines Anhängers „Selbstfahrer-Vermietfahrzeug“ und kann nur unter Vorlage aller Fahrzeugpapiere, der Gewerbeanmeldung und einer neuen Versicherungsbestätigung erfolgen. Denn auch bei der Versicherung erfolgt ein Eintrag als „Vermiet-Fahrzeug“.
Achtung: Nur wenige Versicherungsgesellschaften bieten Verträge Vermiet-Fahrzeuge an!
Quelle: hier
Passende Gesetzestexte dazu.
Selbstfahrervermietfahrzeug – Beginn/Beendigung der Nutzung
In der wiederholten Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt könnte unter Umständen eine gewerbsmäßige Vermietung gesehen werden (-> Mietfahrzeug für Selbstfahrer gem. § 13 Abs. 2 Satz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
In diesem Fall müsste etwa ein entsprechender Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I und eine jährliche Hauptuntersuchung durchgeführt werden (-> § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit Anlage VIII 2.2).
Ist diese Art der Verwendung des Fahrzeugs bereits zum Zeitpunkt der Zulassung vorgesehen, ist dies auf dem Zulassungsantrag zu vermerken und auch dem Versicherer mitzuteilen (§ 23 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 1 FZV).
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, auf die Vorlage der Gewerbeanmeldebestätigung wird jedoch verzichtet. Die Untersuchungstermine zur Haupt- und Abgasuntersuchung werden bei Selbstfahrervermietfahrzeugen auf maximal ein Jahr gekürzt.
Quelle: hier
Und noch ein ähnlicher Bericht vom ADAC :
"Wohnmobil mieten von Privat" - ist das wirklich günstig?
Ein Wohnmobil mieten von Privat wird auf zahlreichen Stammtischrunden und Internetforen als (vermeintlich) preiswerte und damit "clevere Alternative" zu den renommierten Wohnmobil-Vermietungen angepriesen.
Wohnmobil mieten oder leihen?
Von "Leihen" spricht man im rechtlichen Sinne, wenn eine Sache (hier: Wohnmobil) zum unentgeltlichen ("kostenlosen"😉 Gebrauch überlassen wird.
Jeder Wohnmobilvermieter, der gegen Entgelt sein Wohnmobil vermietet, handelt gewerblich. Somit kann es eine „Wohnmobilvermietung von Privat“ im eigentlichen Sinne nicht geben.
Auch für Sie als Mieter eines "Wohnmobil von "Privat" kann das im ersten Augenblick sicherlich verlockend günstige Mietangebot sehr teuer zu stehen kommen: Die Versicherungen verweigern jegliche Zahlungen im Schadensfall, wenn sich herausstellt, daß das private Wohnmobil als gewerbliches Vermietfahrzeug genutzt wird.
Auch die (Auslands-)Schutzbrief-Anbieter werden die im Pannenfall geleisteten Hilfeleistungen wie z.B. Abschleppkosten, Rücktransportkosten und Co. sich bei Ihnen als Mieter und dem Vermieter als gemeinschaftlichen Gesamtschuldner zurück holen.
Achten Sie bitte unbedingt bei Anmietung eines Wohnmobiles auf den Eintrag in den Fahrzeugpapieren. Hier muss ausdrücklich eine Zulassung als „Selbstfahrer-Vermietfahrzeug“ vermerkt sein, andernfalls genießen Sie als Mieter eines "Wohnmobils von Privat" im Schadensfalle keinen (!) Versicherungsschutz!
Tipp: Lassen Sie sich bereits in den Reservierungsunterlagen schriftlich bestätigen, dass das Miet-Wohnmobil als "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug" zugelassen und mit einem gewerblichen Vollkaskoschutz versehen ist.
Tipp: Wie kann ich schnell feststellen, ob das Wohnmobil als "Selbstfahrervermietfahrzeug" zugelassen ist?
Gehen Sie an das Heck des Fahrzeuges und inspizieren Sie das TÜV-Siegel auf dem Kennzeichen. Sollte dies noch mehr als 12 Monate gültig sein, kann das Fahrzeug nicht als sogenanntes "Selbstfahrervermietfahrzeug" zugelassen sein. Mietfahrzeuge obliegen zu Ihrer eigenen Sicherheit in Deutschland einer jährlichen Hauptuntersuchungs-(TÜV) Pflicht.
Mietfahrzeuge obliegen in Deutschland zu Ihrer eigenen Sicherheit einer jährlichen Hauptuntersuchung-Pflicht (sog. "TÜV"😉!
Andernfalls unser ausdrücklicher Rat: Finger weg!
Quelle: hier
Lg. Emibio
Einen Dank für einen zutreffenden und korrekten Beitrag.
Kurz zusammen gefasst. Wer Fahrzeuge gegen Entgelt an Dritte vermietet muss diese als "Selbstfahrervermietfahrzeug"
zulassen und versichern. So will es der deutsche Gesetzgeber. Aber genau dieser deutsche Gesetzgeber sorgt auch dafür, dass die Versicherungsgesellschaften durch ein "Hintertürchen" die Versicherung von "Selbstfahrervermietfahrzeugen" ablehnen können. Es sollen über 80 Versicherungsgesellschaften in Deutschland geben, aber nur 3-4 sollen Mietanhänger versichern. Die Namen dieser Gesellschaften wurden nicht bekannt gegeben.
Der deutsche Gesetzgeber sieht aber keine Handlungsbedarf. Im Detail alles Link entfernt - MT-Moderation nachzulesen.
So Freunde, nachdem die letzten Beiträge allesamt dazu verwendet wurden, uns diverse "Quellen" nahebringen zu wollen, beende ich diese Werbeveranstaltung an dieser Stelle. Die Moderation lässt sich doch nicht veräppeln...
Gruß Tecci
MT-Moderation