Hallo, bin auch auf der Suche nach einer Versicherung und durch Zufall hier gelandet.
Erstmal zum Selbstfahrervermietfahrzeug/Zulassungsverordnung:
In der wiederholten Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt könnte unter Umständen eine gewerbsmäßige Vermietung gesehen werden (-> Mietfahrzeug für Selbstfahrer gem. § 13 Abs. 2 Satz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
In diesem Fall müsste etwa ein entsprechender Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I und eine jährliche Hauptuntersuchung durchgeführt werden (-> § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit Anlage VIII 2.2).
Ist diese Art der Verwendung des Fahrzeugs bereits zum Zeitpunkt der Zulassung vorgesehen, ist dies auf dem Zulassungsantrag zu vermerken und auch dem Versicherer mitzuteilen (§ 23 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 1 FZV).
Bezüglich Versicherung bin ich noch auf diesen Anbieter gestoßen:
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Also so einfach scheint es mit einer Versicherung für Mietanhänger nicht sein. Ich habe bislang nur Ablehnungen bekommen. KRAVAG übernimmt übrigens auch keine PKW-Mietanhänger.
Wenn also noch jemand einen Tip hat. Ich sage schon einmal DANKE.