Anhängelast ändern
Hallo !
Ich habe einen Hyanday Santa Fe. Im Fahrzeugschein steht unter O.1: 2000 kg
untern dann zu O.1. 2300 bis 10% und 2500 bis 8% Steigung.
Das stand alles schon drin, als ich noch keine Anhängerkupplung dran hatte.
Nun habe ich mir eine von Westfalia anbauen lassen. Lt. AHK Papieren darf die
3000 kg ziehen.
Wir wollen nun mit einem 3000kg Boot in den Urlaub. Meine Frage:
Kann ich die 3000kg in den fahrzeugschein eintragen lassen beim TÜV ?
Kennt jemend das Problem ? Die Kupplung war ja speziel für den Hyandai Santa Fe !
Also muss bei den Angaben ja berücksichtigt worden sein, dass es eben ein Hyandai
Santa Fe ist und die Angabe von 3000 kg müsste doch stimmen ? Ich denke, ich kann aber
Ärger an der Autobahn bekommen, wenn im Fahrzeugschein nur 2500 bei 8% steht ?
Wer kann mir da helfen ?
Vielen Dank und viele Grüße,
Jürgen
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11 Antworten
Hallo Jürgen,
daß die AHK Deines PKW eine höhere Last verträgt als Dein Fahrzeug ist üblich und auch gut.
Bei Anhängern ist die Kupplung i.d.R. auch höher belastbar als das zulässige Gesamtgewicht des Hängers.
Du darfst trotzdem nur die im Fahrzeugschein eingetragenen Lasten ausnutzen.
Mit 2500 bei max. 8% ist also absolut Ende der Fahnenstange.
Ob andere Motorisierungen bei Deinem Fahrzeug mit einer höheren Anhängelast einhergehen weiß ich nicht, ist aber auch nicht wirklich wichtig.
Bitte beachte zudem immer auch das höchstzulässige Gespanngewicht und die erforderliche Führerscheinklasse für das von Dir vorgesehene Gespann.
Liebe Grüße
Herbert
Ohne Freigabe vom Hersteller, Hyundai, wird da der Tüv nix machen.
Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
Ohne Freigabe vom Hersteller, Hyundai, wird da der Tüv nix machen.
kann ich nicht anders meinen Hyundai auflasten lassen,
z.B. durch zusätzlichen EInbau von Verstrebungen ?
Habe einen Hyuandai Santa Fe Diesel mit 114 kw bj 2009 ?
Wer kennt sich damit aus- bis wie viel kg geht das maximal ?
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Bitte beachte zudem immer auch das höchstzulässige Gespanngewicht und die erforderliche Führerscheinklasse für das von Dir vorgesehene Gespann.WIE BKOMME ICH DENN DAS ZULÄSSIGE gespanngewicht ?
Ich habe auch 1990 beim Bund die Klasse II genacht und bin früher in den Semesterferien LKW gefahren - also das ist wohl nicht das Problem. Darf denn meine Frau mit Klasse III nicht ein Auto (1000kg) und einen Hänger (3000kg) = 4000kg also mehr als 3,5 t ziehen ?
wenn Sie 1990 den normalen PKW- Führerschein Kl III gemacht hat ?
Hast Du mal Dein Boot, incl. Anhanger, Fahrfertig /Urlaugsfertig, gewogen?
Mit all den Sachen die Du benotigst zum Booten. Schwimmwesten, Paddel usw. moglicherweise findest Du dort eine Uberraschung, die Du nicht mochtest.
Dein SantaFe, hat ein zulassiges Gesamtgewicht von ~2500kg, Leer ~1800Kg.
Wiege Dein Boot. Die Freundlichen mit den Blauen Lampen auf dem Dach haben schon manche Urlaubsfahrt sehr "Kurz" gemacht.
Rudiger
also, ich gib mich noch nicht ganz geschlagen !
kennt jemand eine gute Adresse oder einen guten Anbieter für LEIHWAGEN mit AHK.
Was wäre denn ein gutes Zugfahrzeug für einen Bayliner 2655 (bin natürlich etwas geschockt, da ich immer dachte, die Angaben in den Papieren stimmen und mein Santa Fe ist mit 2500 kg gut bestückt!). dann sehe ich mal, ob ich da was bekomme.
Zitat:
Original geschrieben von Charliechen
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Bitte beachte zudem immer auch das höchstzulässige Gespanngewicht und die erforderliche Führerscheinklasse für das von Dir vorgesehene Gespann.WIE BKOMME ICH DENN DAS ZULÄSSIGE gespanngewicht ?
Ich habe auch 1990 beim Bund die Klasse II genacht und bin früher in den Semesterferien LKW gefahren - also das ist wohl nicht das Problem. Darf denn meine Frau mit Klasse III nicht ein Auto (1000kg) und einen Hänger (3000kg) = 4000kg also mehr als 3,5 t ziehen ?
wenn Sie 1990 den normalen PKW- Führerschein Kl III gemacht hat ?das höchstzulässige Gespanngewicht ist aus der EU-Übereinstimmungerklärung (sollte sich in Deinem Besitz befinden) Ziffer 18 zu entnehmen.
Bei meinem BMW 325XI ist das so, daß ich mit voll ausgelastetem PKW nur die normale maximale Anhängelast und nicht die erhöhte bis 8% Steugung ziehen darf.Wenn Deine Frau 1990 die Klasse III gemacht hat, dann hat sie jetzt u.a. dir Klasse BE.
Schau mal hier, da kann man alles erforderliche ermitteln.Liebe Grüße
Herbert
Bayliner 2655 cierra mit 5,7l und Bravo one wiegt trocken 2400kg.
Dazu kommen Reste von den 260 liter Benzin, Frischwassertank 50 liter und Black water Tank.
Dazu kommen Westen, Paddel, Fender, Leinen, Anker, usw
Dann kommt der Trailer.
Meine Schatzung ist bei den 3,5tons.
Zugfahrzeuge:
Alle US full size Diesel pickups, genug Motor und Getriebe
einige Mercedes "G" Modelle,
bei den EU Vans glaube ich das die grossen Sprinter das auch ziehen konnen.
Rudiger
Original geschrieben von Charliechen
also, ich gib mich noch nicht ganz geschlagen !
kennt jemand eine gute Adresse oder einen guten Anbieter für LEIHWAGEN mit AHK.
Was wäre denn ein gutes Zugfahrzeug für einen Bayliner 2655 (bin natürlich etwas geschockt, da ich immer dachte, die Angaben in den Papieren stimmen und mein Santa Fe ist mit 2500 kg gut bestückt!). dann sehe ich mal, ob ich da was bekomme.
Die Anhängelast ist von vielen Faktoren abhängig. Wenn dein Fahrzeug kein Allrad hat, oder nicht als allrad zählt, sind die Gesetzlichen Grenzen voll ausgereizt, denn nicht allrad fahrzeuge dürfen maximal das zgg als anhängelast haben.
Fahrzeuge mit entsprechender Anhängelast gibt es einige. Viele Geländewagen, und einige Transporter der 3,5t klasse können 3,5t ziehen. Welcher vermieter sowas im angebot hat musste mal schauen.
Eventuell ist aber auch ein Entsprechender wagen für dich sinnvoller...
Charliechen , der Hersteller des ziehenden Fahrz. gibt die Anhängelast an.
Sie richtet sich nach der Steifheit bzw. der Bauweise des Fahrz. ,Motorleistung und noch einige Kriterien, die dir nur der Hersteller beantworten kann. Sie kann also nicht einfach heraufgesetzt werden.
Es gibt einige Fahrz. die garkeine Anhängelast eingetragen haben, demzufolge auch keine Anhängekup. anbringen dürfen.
Deine Frau, die Frage war doch von dir, hat 1990 den Kl. 3 gemacht und darf ,wenn sie nicht umgeschrieben hat 7.500 KG zul. Gesm. Zugfahrzeug fahren mit einem Anhänger desssen zul. Gesam.. das des ziehenden Fahrz nicht übersteigt.
Hat sie umgeschrieben, dann dann hat sie jetzt Klasse B,BE, C1E und C,CE Anteile aus dem früheren Besitzstand. Dann darf sie auch Zugfz. bis 7,5t + Anhänger = 750 Kg zul . Gesam. oder Anhänger dessen zul.Gesamtmasse nicht schwerer ist als das Leergewicht des ziehenden Fahrz. max Zuggew. 12000 kg fahren..
Gruß Giovanni.
Ich fürchte es sieht schlecht aus. Leihwagen wirst Du schon bekommen, das Problem ist die Anhängerkupplung. Ich hatte schon mehrfach im Gespannbetrieb eine KFZ Panne, einen Leihwagen für einen WW mit 1600KG Gewicht war in allen 3 Fällen nirgends aufzutrieben.
Als Zugfahrzeuge bis 3,5 Tonnen kommen noch der Teracan, Mercedes ML, Range Rover, Touareg, evtl. VW T5, oder Ami´s in Frage aber dann nur mit Tempo 80 KM/h.
Und mit zuviel Anhängelast ruinierst du dir nur den Zugwagen und im Falle einer Kontrolle ist die Reisekasse um einiges schmäler und der Ärger um so größer.
UNO