Angemeldetes Fahrzeug ohne Kennzeichen parken

Gedankenexperiment: Was passiert, wenn man ein angemeldetes Fahrzeug auf einem Parkplatz mit Parkautomat parkt, niemanden gefährdet oder behindert aber das Kennzeichen nach dem Parkvorgang mitnimmt? Was macht eine Politesse dann?
Gegen was genau verstößt man dann eigentlich und wie wird das denn geahndet wenn der Besitzer unbekannt ist? Vorausgesetzt Fahrgestellnummer ist von außen nicht lesbar.

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@Kawasaki-FZ6
Du hast es geschafft, du bist der erste auf meiner Ignorierliste. 😁

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. April 2016 um 16:48:46 Uhr:


wo gibt es denn in Deutschland öffentliche Parkkrallen? Und ein Kennzeichenmissbrauch kann es nicht sein, ist ja kein Kennzeichen montiert.

In Betrieb genommen ist das Fahrzeug auch nicht, wenn es nur da parkt.

Der Verstoß bleibt natürlich ordnungswidrig. Nur dass zunächst kein Halter festgestellt werden kann. Am langen Ende über die Fahrgestellnummer aber natürlich doch. Daher würde mittelfristig das FZ mit den gesammelten Knollen abgeschleppt und geöffnet werden. Dann würde ermittelt, wenn man Pech hat auch noch wegen illegaler Abfallentsorgung.

"3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,"

Zitat:

@Kawasaki-FZ6 schrieb am 26. April 2016 um 16:00:51 Uhr:


Selbst offensichtlich abgestellte und nicht fahrbereite Schrottkarren werden nicht sofort abgeschleppt, sondern erhalten erst mal einen roten Punkt mit der Aufforderung, sie innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen. Das habe ich schon oft gesehen.

Sowas passiert aber nur, wenn man den Wagen "vorschriftsmäßig" abstellt. Hier steht das Fahrzeug in einem Bereich, wo man nur mit Parkschein parken darf. Ist dies überschritten darf nach einer Stunde, abgeschleppt werden. Ob ohne Kennzeichen und ohne ticket früher abgeschleppt werden darf kann ich mir vorstellen, bin aber gerade zu faul zum recherchieren.

Darf eine Parkkralle nicht nur vom Zoll, bei Steuerschuldnern angebracht werden? 😕😕😕

Probiere es mal in Berlin ,da bekommste ne gelbfarbene Plakette, nach 4 Tagen ist das KFZ weg , ein Fahrrad nach 14 Tagen.
Bopp 19

Vor 20 Jahren ist jedenfalls einer meiner Bekannten mit genau der Nummer etliche Monate ganz gut um teure Tickets herum gekommen. er hat mit konstanter Bosheit jedes Mal beim Parken in der Stadt seine Kennzeichen in den Kofferraum geworfen. Bezahlt hat der nie. Aber Schule machen sollte das nicht. Ist irgendwie...blöd.

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Zitat:

@Bopp19 schrieb am 26. April 2016 um 17:00:59 Uhr:


Probiere es mal in Berlin ,da bekommste ne gelbfarbene Plakette, nach 4 Tagen ist das KFZ weg , ein Fahrrad nach 14 Tagen.
Bopp 19

Wie kommst du den darauf, wohne in Berlin Mitte, und die Dinger stehen regelmässig wochenlang, teilweise sogar monatelang mit dem Aufkleber drauf rum.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. April 2016 um 16:48:46 Uhr:



In Betrieb genommen ist das Fahrzeug auch nicht, wenn es nur da parkt.

Das sehen einige aber anders...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. April 2016 um 16:48:46 Uhr:


Der Verstoß bleibt natürlich ordnungswidrig.

So, wonach denn? TBNr.?

Gut ich wohne in Zehlendorf da ist es so ,dass in Kreuzberg ,Mitte und Neukölln andere "Regelungen gelten ist ja hinreichend bekannt ,teilweise rechtsfreier Raum.
Wenn du in Berlin lebst sagt dir die Rigerstr bestimmt etwas.
Bopp19

Zitat:

@Kawasaki-FZ6 schrieb am 26. April 2016 um 15:51:16 Uhr:


......Was passiert, wenn man ein angemeldetes Fahrzeug auf einem Parkplatz mit Parkautomat parkt, niemanden gefährdet oder behindert aber das Kennzeichen nach dem Parkvorgang mitnimmt?
Gegen was genau verstößt man dann eigentlich und wie wird das denn geahndet wenn der Besitzer unbekannt ist? Vorausgesetzt Fahrgestellnummer ist von außen nicht lesbar.

....stellt sich noch die Frage nach dem "Warum" das Kennzeichen abgeschraubt wird, wie lange das Fahrzeug so stehen bleibt und ob die Parkuhr gefüttert wird oder nicht.

Ich gehe aber einmal davon aus, dass du die Kennzeichen abnimmst, um die Parkgebühr nicht zu entrichten. Wenn dies der Fall ist, dann ist ist das ein Vergehen des Kennzeichenmißbrauches nach § 22 StVG - hast du dir ja schon selbst beantwortet. Du beseitigst in rechtswidriger Absicht (Ziel der Demontage ist die Haltereigenschaft zu vertuschen) das am Kraftfahrzeug angebrachte amtliche Kennzeichen.

Folge wird das zeitnahe Abschleppen des abgestellten Fahrzeuges sein!

N.T.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 26. April 2016 um 17:15:45 Uhr:


@Kai R. schrieb am 26. April 2016 um 16:48:46 Uhr:
Der Verstoß bleibt natürlich ordnungswidrig.

So, wonach denn? TBNr.?

Parken am Parkautomat ohne einen Schein zu ziehen? Ist ordnungswidrig.

Es ging um die Kennzeichen...

Mach ruhig ... ersten um den Parkraumbewirtschafter ein vermeintliches Schnippchen zu schlagen. Zweiten sehen Fahrzeuge ohne Kennzeichen immer nur ganz zufällig so abgeranzt aus. Das ist reiner Zufall, das solche Karren bevorzugt vandaliert werden. Wird man an deinem ja nicht machen, immerhin erkennen die Vandalen, das du nur Parkgebühren sparen willst.

Zitat:

@Knergy schrieb am 26. April 2016 um 19:57:00 Uhr:


Mach ruhig ... ersten um den Parkraumbewirtschafter ein vermeintliches Schnippchen zu schlagen. Zweiten sehen Fahrzeuge ohne Kennzeichen immer nur ganz zufällig so abgeranzt aus. Das ist reiner Zufall, das solche Karren bevorzugt vandaliert werden. Wird man an deinem ja nicht machen, immerhin erkennen die Vandalen, das du nur Parkgebühren sparen willst.

lies doch erst mal den Threadverlauf, bevor du hier die für dieses Forum üblichen Pharisäerhaften Bemerkungen von dir gibst.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 26. April 2016 um 19:28:12 Uhr:


Es ging um die Kennzeichen...

Hier geht es um beides zusammen, da im Beispiel von einem Parken ohne Kennzeichen auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz die rede ist. Bis jetzt steht fest, das nach einer Stunde abgeschleppt werden darf. Bleibt nur noch die Frage, ob bereits vorher abgeschleppt werden kann...

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-verkehrsrecht-967134.html

Zitat:

@MvM schrieb am 26. April 2016 um 22:07:24 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 26. April 2016 um 19:28:12 Uhr:


Es ging um die Kennzeichen...

Hier geht es um beides zusammen, da im Beispiel von einem Parken ohne Kennzeichen auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz die rede ist. Bis jetzt steht fest, das nach einer Stunde abgeschleppt werden darf. Bleibt nur noch die Frage, ob bereits vorher abgeschleppt werden kann...

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-verkehrsrecht-967134.html

Gut auf den Punkt gebracht. Den Artikel hatte ich auch gelesen. Entscheidend wird wohl sein, ob die Politesse und im Folgenden das Gericht davon ausgeht, ob das Kennzeichen unabsichtlich nicht am Fahrzeug befand (verloren) oder ob es vorsätzlich entfernt (um das Ticket zu umgehen) wurde.

Wobei man sich hier, je nach Ansicht, zwischen einer "läppischen" Owi (Tatbestandskatalognummer 810600, 60 EUR) und einer harten Straftat (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe) befindet.

Bei einer Straftat ist das Mopped oder das Auto Beweismittel und kann daher sicher unkomploziert konfisziert werden. Bei einer Owi wird wohl, was das abschleppen angeht, genau so gehandelt werden, als sei das Kennzeichen vorhanden.

Interessant in jedem Fall die Schilderung des Mitgliedes, dass das vor 20 Jahren regelmäßig durchgezogen wurde, ohne dass eine Straftat unterstellt wurde. Ich würde den Behörden heutzutage rein vom Gefühl her mehr "Biss" unterstellen.

Ich bezweifle, dass der Fall vor Gericht kommen wird, dafür ist er zu harmlos. Bei so etwas versuche ich mich in die Lage der Politesse zu versetzen. Hierbei würde ich vermuten, dass die Kenzeichen gestohlen wurden. Auf den Gedanken, dass dies die Tat des Fahrers ist würde ich vermutlich noch nicht mal kommen. Auffallen würde es erst bei einer Wiederholungstat.

Wenn ich mir die Berichte durchlese erkenne ich zwei unterschiedliche Vorgehensweisen. Entweder wurde der Wagen sofort abgeschleppt und konnte abgeholt werden. Oder er wird einen Monat nach anbringen des roten Zetels verschrottet.

Wenn man schon die Parkgebühren nicht zahlen will muss man eine eigene Kosten/Nutzen Rechnung aufstellen. Ich habe keine Ahnung, ob das gute alte parken ohne Parkschein, auf dauer billiger ist.
Aber auch hier gibts bei häufigem Falschparken probleme.
http://www.t-online.de/.../...arken-kann-den-fuehrerschein-kosten.html

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