Angemeldetes Auto verkaufen?
Ich bin dabei meinen Wagen zu verkaufen.
Der potenzielle Käufer würde vorbeikommen, wir fahren gemeinsam zum TÜV um ein Gebrauchtwagencheck zu machen, danach (wenn alles in Ordnung ist) will der Käufer den Wagen gleich mitnehmen.
Ich will den Wagen aber nicht angemeldet verkaufen. Ich würde den Wagen direkt nach dem Kauf und der Geldübergabe auf unserem Gemeindeamt abmelden. Aber wie kommt der Käufer mit dem Wagen dann zurück?
Kann er sich im Vorfeld schon ein Kurzzeitkennzeichen besorgen? Ich glaube eher nicht, weil der Wagen dann sozusagen doppelt versichert wäre. Außerdem braucht man für das Kurzzeitkennzeichen den Brief, Fahrzeugschein, TÜV-Bericht, usw. Die werde ich ihm bestimmt nicht schon vorher geben.
Ich möchte dem Käufer ja schon irgendwie entgegen kommen, aber wie. Er hat 400 km Anfahrt, die Strecke fährt man ungerne zweimal.
Irgendwelche Tipps? Wie habt ihr sowas gehandhabt?
Beste Antwort im Thema
Nachtrag: Im Gemeindeamt könnte der Käufer auch gleich ein Kurzzeitkennzeichen machen lassen, wenn du ihm nicht vertraust. Kurzzeitkennzeichen bekommt man auch am Standort des Autos und nicht nur in der Heimat.
13 Antworten
KZK auf angemeldeten Wagen geht nicht, so einfach aber wahr.
Es gibt einen nicht ganz koscheren Trick:
Meld das Auto ab,an dem Tag wo er es kauft und der
Käufer fährt mit den Wagen nach Hause.
Die Versicherung ist trotz Abmeldung noch bis 24 Uhr des
selben Tages gültig, das Auto ist also versichert.
Knackpunkt, man darf eigentlich nur im Zulassungsbezirk
mit den Abgemeldeten Auto nach Hause fahren,
nicht durch ganz Deutschland.
Sofern der Käufer nicht gleich das große flattern bekommt,
macht er es so, das Auto ist im Schadenfall HP versichert da geht nix schief,
einzig unsre Wichtel in Blau könnten das ganze als
Ordnungswidrigkeit ahnden, was das kosten könnte
müßte im Katalog nachgeforscht werden.
Habe bisher alle Autos angemeldet verkauft und nie ein Problem damit. Genaue Uhrzeit der Übergabe festhalten, unterschreiben lassen und der Versicherung mitteilen. Im Vertrag aufnehmen dass der Wagen innerhalb von x Tagen abzumelden ist und fertig. Klar gibt es immer ein paar Vögel, die das dann vielleicht nicht machen. Ich bin solchen aber nicht begegnet und verkaufe meine Autos sowieso nur an Leute bei denen ich ein gutes Bauchgefühl habe..
Teile den Verkauf nicht nur der Versicherung sondern auch der Zulassungsstelle mit. Dazu gibt es ein Formular bei der Zulassungsstelle oder auch im Anhang des ADAC Kaufvertrages. Wenn der Verkäufer einen guten Eindruck macht, kannst du mit den Mitteilungen das Auto zugelassen verkaufen.
Nachtrag: Im Gemeindeamt könnte der Käufer auch gleich ein Kurzzeitkennzeichen machen lassen, wenn du ihm nicht vertraust. Kurzzeitkennzeichen bekommt man auch am Standort des Autos und nicht nur in der Heimat.
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Ich hab das so gemacht:
Ich bin mit ihm zur Zulassungsstelle und hab angemeldet, er hat sich Kurzzeitkennzeichen geholt danach sind wir zu Sixt und er hat mich heim gefahren.
Das ganze hat 15 Minuten gedauert weil bei uns eh nie was los ist bei der Zulassungsstelle 🙂
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 1. Juni 2019 um 17:53:12 Uhr:
Nachtrag: Im Gemeindeamt könnte der Käufer auch gleich ein Kurzzeitkennzeichen machen lassen, wenn du ihm nicht vertraust. Kurzzeitkennzeichen bekommt man auch am Standort des Autos und nicht nur in der Heimat.
Bei uns kann man nur abmelden, dort bekommt man keine Kurzzeitkennzeichen (es sei denn in den letzten Jahren hat sich das geändert)
Zitat:
@sharock22 schrieb am 2. Juni 2019 um 08:35:37 Uhr:
Ich hab das so gemacht:
Ich bin mit ihm zur Zulassungsstelle und hab angemeldet, er hat sich Kurzzeitkennzeichen geholt danach sind wir zu Sixt und er hat mich heim gefahren.
Das ganze hat 15 Minuten gedauert weil bei uns eh nie was los ist bei der Zulassungsstelle 🙂
So ähnlich ist jetzt auch mein Plan. Wir fahren zur Zulassungsstelle, ich melde den Wagen ab und er kann sich ein Kurzzeitkennzeichen dafür besorgen.
Zitat:
@D.W. schrieb am 2. Juni 2019 um 11:29:56 Uhr:
Bei uns kann man nur abmelden, dort bekommt man keine Kurzzeitkennzeichen (es sei denn in den letzten Jahren hat sich das geändert)
Frage da nach oder geht zu einer Stelle, wo es auch KZK gibt. Das ganze muss ja auch zeitlich innerhalb der Amtsöffnungszeiten machbar sein. Anreise des Käufers, Besichtigung des Autos, Probefahrt, Gebrauchtwagencheck beim TÜV, Abmeldung bei dir und Beschaffung der KZK an anderer Stelle. Manche Ämter schließen schon deutlich vor Dienstschluss ihre Warteschlangen, so dass man am nächsten Tag wiederkommen muss.
Mein Auto habe ich auch in 400km Entfernung gekauft. Ich war dem Verkäufer jedenfalls mehr als dankbar, dass er mir den Wagen angemeldet verkauft hat.
Das Einfachst wäre tatsächlich die Methode mit dem entsprechenden Vermerk im kaufvertrag. Bei den vorgedruckten kaufverträgen: würde ich Dir sowieso empfehlen, sind hinten 2 Postkarten angehangen. da trägt man das bisherige Kennzeichen, die Fahrgestell Nr. den bisherigen udn neuen Halter ein. Die unterschreibt Ihr beide und eine geht an den versicherer und die andere an die Zulassungsstelle. darin verpflichtet sich der Käufer den wagen innerhalb einer kurzen Frist (meist 3-5 tage) den Wagen ab bzw. um zu melden. Du bist dann aus dem Schneider. Wenn er ihn nicht ummeldet, kannst Du nachfragen und das klären.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 2. Juni 2019 um 16:20:54 Uhr:
Das Einfachst wäre tatsächlich die Methode mit dem entsprechenden Vermerk im kaufvertrag.
Frag mal deine Versicherung was sie davon halten. Besonders wenn es zu einem Schadensfall kommen würde, wer dann den Schaden begleicht. Immerhin hat der Käufer zu diesem Zeitpunkt ja noch keine Versicherung.
Siehe ADAC S.28: https://adac-nordbayern.de/.../Autoversicherungsrecht.pdf
Zitat:
Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden.
Und genau das ist der Grund weshalb dieses verfahren beim privaten verkauf mehr oder weniger Standart ist. Der Käufer hat eben eine versicherung (deine9 aber der unfall hat keine Auswirkung auf Deinen Versicherungsrabatt.
Aber eben nur wenn die versicherung und Zulassungsstelle informiert wurden.
Bei festem Wohnsitz in D und mit entsprechender Veräußerungsanzeige würde ich auch angemeldet verkaufen.
Das Risiko (sofern es überhaupt eins gibt) halte ich für überschaubar.
Je nach Fahrzeugkategorie bzw. Preisklasse schränken abgemeldete Fahrzeug den potentiellen Käuferkreis mMn unnötig ein.