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anfängerfragen

Themenstarteram 15. Oktober 2004 um 13:18

hi,

bin neu hier und hätte mal ein paar fragen.

ich bin student 25 jahre und werde mir demnächst einen gebrauchten kaufen. meine eltern haben zwei autos, die beide über meinen vater versichert sind (liegen bei 35%; versicherer HDI):

1.) gibt es für mich irgendeine möglichkeit, ebenso günstig eingestuft zu werden?

2.) kann der drittwagen ebenso über meinen vater laufen?

3.) wo muß der wagen gemeldet werden? dort wo der halter wohnt, was ja dann mein vater wäre, oder dort wo ich, der fahre wohne?

4.) letzte frage: was hat es mit einem kurzkennzeichen auf sich?

danke schon mal für eure antworten- vielleicht sind meine fragen ja wirklich blöd

buddylotion

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15 Antworten

Hi,

1.) Da du 25 bist, kannst du meist als verbesserte Zweitwagenregelung auf deinen Vater mit SF2 (85%) einsteigen -->´auch mit 35% anfangen wird wohl nicht sein

Nachteil: Irgendwann willst du ja die Rabatte mal auf eignen Namen übernehmen --> und in dem Fall gibts so eine Sondereinstufung auf SF2 nicht in jedem Fall mit (da gibts dann eben um zwei SF-Klassen schlechter mit)

Auf eignen Namen fängst mit 140% an --> Vorteil: Alles auf eignen Namen ohne Daddy --> Nachteil: teurer :)

2.) Jep - natürlich. Sebst wenn dein Dad 20 Wagen auf sich laufen hat (na gut, das wird dann schon ne Flotte *g*) --> der Drittwagen wird nach der "Zweitwageneinstufung" eingestuft - der vierte auch, der fünfte auch usw usw usw...

3.) Tja - gute Frage --> wenn du einen Wohnsitz am Studienort hast, kannst du ihn auch auf dich zulassen (aber achtung: Dann fällt evtl. die günstige Zweitwagenregelung weg - je nach Gesellschaft)

Grundsätzlich wird dort zugelassen, wo der Halter seinen Wohnsitz hat - also bei Daddy daheim.

4.) Kurzzeitkennzeichen sind für 5 Tage gültig (die mit den drei Zahlen auf gelben Grund rechts) --> sind für Überführungen gedacht (da ja nur 5 Tage gültig) --> nützlich auch, wenn Auto noch keinen TÜV hat o.ä.

Grüße

Schreddi

Gebe meinem Vorredner soweit recht, außer ...

zu 1.) Es gibt neuerdings Versicherungen, welche die Zweitwagenregelung auf die Kinder (85%) akzeptieren, mal nachfragen.

zu 3.) der Wagen kann NUR dort angemeldet werden wo der Halter wohnt, durchrechnen lassen wo es billiger ist und dann entweder auf dich oder deinen Vater anmelden.

Christo

Themenstarteram 15. Oktober 2004 um 14:59

aha!

 

danke erst einmal!

jetzt ist da aber etwas, das ich nicht ganz verstehe. kann denn das auto über meinen vater versichert werden und ich bin dennoch der halter, oder muß der versicherungsnehmer auch der fahrzeughalter sein?

buddylotion

Hi ,

Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter müssen nicht identisch sein.

...wie gesagt - bei solchen Konstellationen aber aufpassen, dass die verbesserte Zweitageneinstufung nicht irgendwie daran gebunden ist, dass Halter und VN identisch sind.

Grüße

Schreddi

Also das Wort "Zweitageneinstufung " gefällt mir :D

Gibt sogar schon nen eigenen Thread.

*stressgehvonmirmodus* aktiviert

 

Grüße

capri

Hallo!

Ein Bekannter von mir fuhr bis vor kurzem jahrelang folgende Konstellation:

Er wohnt in Stadt A.

Versichert und zugelassen war das Auto über eine Verwandte, wohnhaft in Stadt B (-> Kennzeichen von Stadt B).

Das Auto stand und fuhr fast ausschließlich in Stadt A.

Gab nie Probleme...

Warum sollte es auch Probleme geben ?

Für die Versicherung ist es nur ein fremder Fahrer und der ist nicht von Bedeutung, solange nichts passiert gibts eh keinen Ärger.

Christo

Ich habe "meinen" Wagen als Zweitwagen bei meinen Eltern laufen, und wollte den vertrag komplett übernehmen, wenn ich mal die 23 Lenze übertreffe. Halter des Wagens ist mein Vater.

Kann ich den vertrag von meinen Eltern samt der Prozente (bis dahin dürfte ich auf SF4 oder 5 sein) übernehmen? (HDI) geht das auch bei der HUK?

Zahlen tue ich den vertrag natürlich jetzt schon :D

Zitat:

Original geschrieben von Torian

Kann ich den vertrag von meinen Eltern samt der Prozente (bis dahin dürfte ich auf SF4 oder 5 sein) übernehmen? (HDI) geht das auch bei der HUK?

Nein, das geht nicht. Aber die schadenfreien Jahre werden angerechnet. Eventuelle Sondereinstufungen werden nicht mitgezählt, d.h. bei der Rechnung fängst du bei SF0 an.

Wann hat du den Führerschein gemacht? Monat und Jahr ?

Christo

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Warum sollte es auch Probleme geben ?

Richtig, wo kein Kläger, da kein Richter... :)

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Nein, das geht nicht. Aber die schadenfreien Jahre werden angerechnet. Eventuelle Sondereinstufungen werden nicht mitgezählt, d.h. bei der Rechnung fängst du bei SF0 an.

Wann hat du den Führerschein gemacht? Monat und Jahr ?

Christo

Wie? Auch wenn meine Eltern danach nur wieder ein Auto haben? Man kann doch auch Rabatte der Großeltern durch Abtretung übernehmen, da sollte sowas doch möglich sein. Was bedeutet die Anrechnung? Mein Schein ist von 12/2000, vier unfallfreie Jahre, mein Wagen ist versichert seit 01/2003, auf meinen Vater und meine Rechnung.

Zitat:

bis dahin dürfte ich auf SF4 oder 5 sein

wie kommst du darauf?

Stimmts nicht, daß du im Dezember 22 wirst?

Also für 85%-Einstufung (immer noch) zu jung.

Wenn seit gut 1,5 Jahren dein Auto versichert ist,

wo sollen die anderen 3,5 Jahre herkommen?

Wenn deine Angaben richtig sind, kannst du dieses

Jahr höchstens in SF1 rumgurken, was in 2005 zu SF2 wird.

(Die kannst du jederzeit auf deinen Namen kriegen.)

Zitat:

Man kann doch auch Rabatte der Großeltern durch Abtretung übernehmen

auch falsch.

Das war einmal so.

Ich habe ja über die Zweitwagenregelung mit 100% angefangen, daher bin ich derzeit SF 2 bzw. ist natürlich der Zweitwagen meines Vaters SF2.

Gibt es keine Möglichkeit diesen Rabatt für mich zu übernehmen? Dann warte ich noch länger als bis 23, bis ich auf mich versichere denn jetzt bin ich froh um jeden gesparten Cent.

Das mit den SF Klassen war so gemeint, dass ich ja nicht unbedingt am 23. geburtstag den vertrag übernehmen wollte, sondern eben irgendwann danach. :)

Was kann ich tun, um möglichst schnell auf einen eigenen günstigen Tarif zu kommen? Sind die SF runterstufungen die ich jetzt erfahre für mich wertlos, sofern ich nicht in alle Ewigkeit meine Eltern als Halter eingetragen haben will?

Rabatte der großeltern sind generell nicht mehr zu übernehmen? Auf keine Art und Weise? Ich höre so oft anderes...

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