Anbeglich 2mal gelasert - Brief mit Geschwindigkeitsüberschreitung

Hallo Community,

ich habe schon häufiger Beiträge bei euch verfolgt und empfand diese zumeist als hilfreich und seriös, daher meine Anmeldung.
Ich würde gerne mal folgendes Szenario in den Raum werfen, welches mir vor Kurzem passiert ist und fragen, wie ich mich im besten Falle verhalten sollte:

Ich wurde bei einer Laserkontrolle mit 13km/h zu viel erwischt und aus dem Verkehr gezogen. Alles kein Problem, ich stehe dazu bin ja zu schnell gefahren - selbst schuld.

Hatte kein Geld dabei also eine Quittung bekommen.

2 Wochen später kommt ein Brief, dass ich angeblich an gleicher Stelle ca. 15 Minuten später nochmal gelasert worden sei, und diesmal 28km/h zu schnell war! --> 3 Punkte! Nicht aus dem Verkehr gezogen zur Tatzeit versteht sich.

Ich weiß nicht was das soll, ich kann mir schon vorstellen, dass der zuständige Beamte Herr S. nicht zufrieden war mit meiner lässigen Art (niemals beleidigend oder frech!) und dass er keine Punkte am Auto zu beanstanden hatte und auch keine Anzeichen für Drogenkonsum, den er mir ja indirekt unterstellt hatte aber das ist ein anderes Thema.

Meine Frage daher: Können die Beamten das irgendwie beweisen / untermauern? Weil es gibt ja keine Bilder (entweder weil das ja ein reiner Laser war und kein Blitzer oder natürlich weil es so einfach nicht passiert ist!) Was mache ich nun? Äußern zu der Sache ja / nein? Einfach auf den Bußgeldbescheid warten und dann Widerspruch einlegen? Brauche Rat...

Danke.

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Denkbar ist das vielleicht...aber so dumm bin doch nicht mal ich 😁

Nein mal ernsthaft mir reichen die 3 Punkte aus einem anderen Vergehen völlig als Warnung, da fahr ich doch nicht mit 28 km/h ( ohne Toleranzabzug 31km/h --> innerorts ist das 1 Monat Fahrverbot!!! ) nochmal an dem gleichen Laser vorbei oder von ihm weg oder was auch immer, dass die Dinger nicht statisch sind und in beide Richtungen lasern ist schon vorstellbar aber kenn mich da ja auch nicht aus.

ich würde als erstes mal abstreiten bei dem 2. ticket gefahren zu sein...

Gleich bei dem ersten Brief der jetzt kam ( Zeugenbefragung ) oder noch warten? Und wenn, wie geht es danach weiter?

Zitat:

Original geschrieben von weisserhai13


Hallo Community,

Ich wurde bei einer Laserkontrolle mit 13km/h zu viel erwischt und aus dem Verkehr gezogen. Alles kein Problem, ich stehe dazu bin ja zu schnell gefahren - selbst schuld.

Hatte kein Geld dabei also eine Quittung bekommen.

...was hast du hier bekommen? Wenn du

kein Geld

dabei hattest, hast du auch

keine Quittung

bekommen. Normalerweise werden (wenn du kein Geld dabei hast) deine Personalien erhoben und du bekommst eine Verwarnung mit, die du innerhalb von ca. 2 Wochen bezahlen mußt. Auf dieser Verwarnung steht neben Tatzeit und Örtlichkeit auch der Tatvorwurf so in etwa:

KZ: 141237; Zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts.......

. Vielleicht solltest du mal genau nachsehen, was auf dieser "

Quittung

" steht!

Bezahlst du dieses Verwarnungsgeld nicht, kommt nach 2 - 3 Wochen ein schriftlicher Bußgeldbescheid. Auf diesem steht nochmals Tatzeit und Örtlichkeit, der Tatvorwurf etc. etc... Vielleicht solltest du deine "Quittung" und das u. g. Schreiben (Brief) mal vergleichen, evtl. sind sie doch identisch....

Zitat:

2 Wochen später kommt ein Brief, dass ich angeblich an gleicher Stelle ca. 15 Minuten später nochmal gelasert worden sei, und diesmal 28km/h zu schnell war! --> 3 Punkte! Nicht aus dem Verkehr gezogen zur Tatzeit versteht sich.
Danke.

....ist deine "

Quittung

" und das nachfolgende Schreiben (Brief)

nicht identisch

, hat die Behörde grundsätzlich ohne Frontfoto kaum eine Chance dir den zweiten Verstoß

nachzuweisen

. Deine Personalien wurden zwar beim ersten Verstoß festgestellt, was aber noch lange nicht heißt, dass du auch beim "zweiten" Verstoß der Fahrer warst, schließlich sind zwischenzeitlich 15 Minuten vergangen und ein Fahrerwechsel wäre jederzeit möglich gewesen.

Wie gesagt, die Behörde muß dir den Verstoß nachweisen. Ausnahme wäre natürlich, wenn du wirklich nochmals zu schnell vorbeigefahren bist und der vor Ort lasernde Polizeibeamte hat sich deine Person gemerkt (vielleicht weil du bei Verstoß Nr. 1 so freundlich warst). Hier hätte die Behörde dann die Aussage des Polizeibeamten als Beweis, daß er dich beim zweiten Verstoß als Fahrer erkannt hat und bezeugen kann, daß du definitiv auch der Fahrer warst.

NT

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Ok Quittung war das falsche Wort, ich habe diese Verwarnung mitbekommen, die Uhrzeiten sind auf den beiden Bußgeldbescheiden nicht identisch und auch die Geschwindigkeit nicht.

Das mit dem Gesicht merken ist so eine Sache, der Beamte der mich kontrolliert hat ( Verbandskasten, Warndreieck, wann ich denn das letzte mal gekifft hätte etc. ) ist ja nicht der, der den Laser bedient --> weil das war eine hübsche junge Dame 🙂

Anwalt? Ohne Rechtsschutzversicherung? Bestimmt teuer das kann ich mir nicht leisten von meinem Ausbildungsgehalt da komm ich mit 120€ und 3 Punkten ( was mein Konto auf 6 aufstockt ) finanziell deutlich besser......nur davon abgesehen, dass ich mir diese Ungerechtigkeit des Beamten gefallen lassen müsste 🙁 Und ich hatte immer Respekt vor Polizei und Staat in Deutschland, die machen ihren Job und ich dachte bisher immer sauber.

Zitat:

Original geschrieben von weisserhai13


nur davon abgesehen, dass ich mir diese Ungerechtigkeit des Beamten gefallen lassen müsste 🙁 Und ich hatte immer Respekt vor Polizei und Staat in Deutschland, die machen ihren Job und ich dachte bisher immer sauber.

Ich verstehe hier aber die (angebliche) Intention des Polizeibeamten nicht. Wieso sollte er sich hier eines Vergehens strafbar machen und dir absichtlich nochmals einen Bußgeldbescheid ins Haus schicken. Kein Polizist lässt sich zu so einer schwachsinnigen Tat hinreisen. Ich gehe davon aus, dass hier ein Missverständnis vorliegt welches zu klären gilt. Dies schaffst du auch ohne RA.

Lege einfach Einspruch gegen den zweiten Bußgeldbescheid ein. Begründung: Du bist zu diesem Zeitpunkt nicht gefahren! Warte ab was dann passiert. Bestenfalls wird dieses Verfahren sofort eingestellt, schlimmstenfalls kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Spätestens dort wird sich die Geschichte aufklären, evtl. hast du ja auch einen Zeugen, wo du dich zum Zeitpunkt des zweiten Tatzeitraumes befunden hast.

NT

Würde ich auch so sehen, immerhin war TE es nicht und es geht um Punkte. Viel passieren kann bei einer Owi vor Gericht nicht und die Gebühren sind überschaubar (Polizisten kriegen wenn im Dienst normal eh kein Zeugengeld).

Ob man einen Anwalt braucht muß man selber wissen.

Evtl. wird auch schon vorher auf Fehler erkannt und eingestellt.

Letzte Frage:
Nachdem die Kontrolle dann doch noch umfangreich war - du bist dann wirklich nicht die 15 Minuten (die die Bußgeldbescheide auseinanderliegen) später in die andere Richtung "wutentbrannt" schneller weggefahren und abfahrend gelasert worden?
Sowas passiert und sowas wird auch verfolgt und sowas schreiben sich oft auch Beamte dann auf. Extra Notizen machen die meisten Laserer, eben da es keine Fotos gibt (meistens).
Idealerweise wird auch das Ergebnis gezeigt. Ist der Anhalteposten weiter weg wird idealerweise das Ergebnis mit 4 Augen abgelesen (aber das wären alles interne Vorschriften, auf die kann man sich nicht berufen).

Zeugen habe ich leider keine, ich war alleine und die Herren der Polizei ( inklusive der hübschen Dame ) glaube ich zu neunt.
Kann ja auch sein, dass um die zweite Zeit wirklich einer zu schnell da lang ist der ein ähnliches Auto hatte ( weil ist doch relativ häufig ) gelasert wurde und man hat einfach angenommen ( vllt zu weit weg um Kennzeichen genauestens zu erkennen ), dass ich das war. Bliebe die Frage zu klären, warum er dann nicht gleich rausgezogen wurde.

Ich werde erst einmal euren Rat befolgen, danke für die vielen guten Antworten.

Eine letzte Frage: Was bedeutet "Owi"?^^

Owi = Ordnungswidrigkeit

nicht dass ich dir vorwerfe!
Aber du wärst nicht der Erste der dann richtig zeigt was Sache ist!
- nochmal durchfährt und dann wendet oder vorher abbiegt!
Denke mal du machst dass aber nicht... nicht weil ich dich kenne
- sondern weil du bestimmt nicht so dämlich wärst dich dann hier zu melden...

einfach mal freundlich fragen wie, dass bewiesen wird! - beim zweiten mal

Alex

VIEL Glück!

Zitat:

Original geschrieben von weisserhai13


ich habe schon häufiger Beiträge bei euch verfolgt und empfand diese zumeist als hilfreich und seriös, daher meine Anmeldung.

Das hat auch noch keiner geschrieben, der hier die Jammerthreads verfolgt hat. 😁 Meinst Du das wirklich im Ernst? 😉

Ich kann mir nur vorstellen, dass den Polizisten beim Notieren der "Fälle" eine Verwechslung passiert ist, d.h. sie haben Dein Kennzeichen versehentlich nochmal beim nächsten Kandidaten notiert. Polizisten sind ja auch nur Menschen. 😉 Was ich tun würde? Einfach mal die Telefonnummer auf dem Schreiben anrufen, und freundlich Dein Anliegen schildern, dass es sich um eine Verwechslung handeln muss, weil Du ja nur 1x da lang gefahren bist, und fragen was Du da am besten machen sollst.

Ach ich trau der Sache immer noch nicht.
Die Kontrolle hat doch auch schon etwas länger gedauert. Und 15 Minuten später nochmal geläsert...

Aber einfach mal nachfragen. Falls es falsch war hätte man ja irgendwelche Daten von dem der angehalten wurde. Wenn nicht angehalten wurde siehe oben.

Die Reichweite so eines Laisers beträgt übrigens je nach Ausführung 1.000 Meter. Mit der entsprechenden Zieloptik ist Treffen überhaupt kein Problem.
(falls doch schneller weggefahren wurde und nach 500 Meter wurde nachgelaisert)

Zitat:

....ist deine "Quittung" und das nachfolgende Schreiben (Brief) nicht identisch, hat die Behörde grundsätzlich ohne Frontfoto kaum eine Chance dir den zweiten Verstoß nachzuweisen. Deine Personalien wurden zwar beim ersten Verstoß festgestellt, was aber noch lange nicht heißt, dass du auch beim "zweiten" Verstoß der Fahrer warst, schließlich sind zwischenzeitlich 15 Minuten vergangen und ein Fahrerwechsel wäre jederzeit möglich gewesen.

Wird jemand "einfach so" irgendwo gelasert, dann wäre das (zumindest in Deutschland) sicherlich so.

Vermutlich haben aber die Kontrolleure in diesem speziellen Fall zwei funktionierende Augen (scheinbar sogar deren 18)

Sieh es mal so:

Der Beschuldigte wurde kurz zuvor kontrolliert.

Nachdem dieser offenbar genau in Augenschein genommen und scheinbar ja auch auf Drogen kontrolliert wurde kann sich so ein Polizist ein Gesicht sicherlich für 15 Minuten einprägen. Durch seine wie der Beschuldigte es nennt "lässige Art" kann es durchaus sein, daß sich Polizisten ein solches Gesicht ganz besonders gut merken.

Die Personalien sind also bereits aufgenommen, die Identität somit aktenkundig. Ein Gesicht dazu gibts auch.

Wenn einer oder gar mehrere Beamte dann den Fahrer eine Viertelstunde Später beim zweiten Vorbeifahren zweifelsfrei als den gleichen wie kurz zuvor erkennen ("Das war doch schon wieder unser Freund von eben"😉, dann möchte ich den Richter sehen, der das in Zweifel zieht.

Wären zwischenzeitlich 4 Stunden vergangen sähe die Sache sicher anders aus.

Versuchen könnte man hier in der Tat zu behaupten nicht gefahren zu sein und es auf ein Verfahren ankommen zu lassen.
Vielleicht kommt man damit wider Erwarten sogar durch. Ob die Höhe Strafe das allerdings wert ist muß man für sich selbst entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


....ist deine "Quittung" und das nachfolgende Schreiben (Brief) nicht identisch, hat die Behörde grundsätzlich ohne Frontfoto kaum eine Chance dir den zweiten Verstoß nachzuweisen. Deine Personalien wurden zwar beim ersten Verstoß festgestellt, was aber noch lange nicht heißt, dass du auch beim "zweiten" Verstoß der Fahrer warst, schließlich sind zwischenzeitlich 15 Minuten vergangen und ein Fahrerwechsel wäre jederzeit möglich gewesen.

Zitat:

Der Beschuldigte wurde kurz zuvor kontrolliert.
Nachdem dieser offenbar genau in Augenschein genommen und scheinbar ja auch auf Drogen kontrolliert wurde kann sich so ein Polizist ein Gesicht sicherlich für 15 Minuten einprägen. Durch seine wie der Beschuldigte es nennt "lässige Art" kann es durchaus sein, daß sich Polizisten ein solches Gesicht ganz besonders gut merken.
Die Personalien sind also bereits aufgenommen, die Identität somit aktenkundig. Ein Gesicht dazu gibts auch.
Wenn einer oder gar mehrere Beamte dann den Fahrer eine Viertelstunde Später beim zweiten Vorbeifahren zweifelsfrei als den gleichen wie kurz zuvor erkennen ("Das war doch schon wieder unser Freund von eben"😉, dann möchte ich den Richter sehen, der das in Zweifel ........

Matsches,

hättest du nicht nur einen Teil meines Beitrages gepostet, sondern den ganzen, dann wäre dir einige Schreibarbeit erspart geblieben. Letztendlich hast du nur nochmals wiederholt was ich eh schon geschrieben habe.

NT

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