Ampelblitzer!
Hallo 🙂
Ich wurde Heute auf einer Ampelkreuzung geblitzt ( Rotlichtblitzer).
Eigentlich nicht mein fehler, das Auto vor mir fuhr nicht schnell genug über die Kreuzung. Ich habe mehrmals Lichthupe gemacht, leider hat er trotzdem weiter zu langsam über die Kreuzung gefahren.
Meine frage: Kommt da was???
Das Auto ist in Schweden zugelassen, mit Schwedischen Kennzeichen.
MfG Henrik
Beste Antwort im Thema
Bei Rückstau in die Kreuzung einfahren ist auch verboten. Und gelb meint nicht "noch schnell rüber". Du allein bist Schuld. Und vielleicht gehst du noch mal in die Fahrschule, so komische Sachen, wie dir dauernd passieren und merkwürdige Fragen du manchmal hast...seltsame Häufung...und ein schwedisches Kennzeichen schützt nicht immer...
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ein Arbeitskollege stand mal mit seinem 3 Wochen alten Auto bei Rot vor einer Ampel, hinten brettert einer rauf, auf Grund seiner eigenen Betriebsgefahr hat er nicht den vollen Schaden ersetzt bekommen(zumindestens nicht von der gegenerischen Versicherung).
Aber sicher doch, wegen der Betriebsgefahr gibt es daher auch keine 100 / 0 Schäden. 🙄 Dein Arbeitskollege hat dir entweder nur die Hälfte erzählt, oder dich halt klassisch angeschmiert.
So long
Ghost
Zitat:
Original geschrieben von 212059
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von 212059
dieser Artikel ist in vielen Teilen schlicht falsch bzw. unvollständig. Ich hab' beruflich ja genug damit zu tun und die Betriebsgefahr hat manchmal die merkwürdigsten Auswirkungen. Aber generell greift sie sicher nicht einZitat:
Original geschrieben von Diabolomk
http://www.strafzettel.de/.../betriebsgefahr-des-eigenen-fahrz.htmlLiest sich u.a. da aber anders
Vom generell rede ich doch garnicht, sondern davon, dass wohl auch innerhalb der PKW Klasse Unterschieden werden kann. Nicht mehr und nicht weniger, inwieweit das im Alltag doch zum tragen kommt ist wieder eine andere Geschichte, genau so mit der Mitschuld ab 130km/h...
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Aber sicher doch, wegen der Betriebsgefahr gibt es daher auch keine 100 / 0 Schäden. 🙄 Dein Arbeitskollege hat dir entweder nur die Hälfte erzählt, oder dich halt klassisch angeschmiert.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ein Arbeitskollege stand mal mit seinem 3 Wochen alten Auto bei Rot vor einer Ampel, hinten brettert einer rauf, auf Grund seiner eigenen Betriebsgefahr hat er nicht den vollen Schaden ersetzt bekommen(zumindestens nicht von der gegenerischen Versicherung).So long
Ghost
Im Prinzip war es so wie in folgendem Zitat.
Zitat:
Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs
Der nach einem Verkehrsunfall Geschädigte bekommt den an seinem eigenen Schaden nur ausnahmsweise zu 100 Prozent von der Gegenseite ersetzt. Das liegt daran, dass oftmals ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt, welches sich anspruchsmindernd auswirkt. Selbst wenn kein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt, ist der Anspruch des Geschädigten in der Regel auf Grund der sogenannten „Betriebsgefahr“ des eigenen Fahrzeugs zu einem Anteil von 15-25 Prozent gemindert.
Kann ich auch nix für, finde ich auch krank.
Verstehste ?