Ampelblitzer!
Hallo 🙂
Ich wurde Heute auf einer Ampelkreuzung geblitzt ( Rotlichtblitzer).
Eigentlich nicht mein fehler, das Auto vor mir fuhr nicht schnell genug über die Kreuzung. Ich habe mehrmals Lichthupe gemacht, leider hat er trotzdem weiter zu langsam über die Kreuzung gefahren.
Meine frage: Kommt da was???
Das Auto ist in Schweden zugelassen, mit Schwedischen Kennzeichen.
MfG Henrik
Beste Antwort im Thema
Bei Rückstau in die Kreuzung einfahren ist auch verboten. Und gelb meint nicht "noch schnell rüber". Du allein bist Schuld. Und vielleicht gehst du noch mal in die Fahrschule, so komische Sachen, wie dir dauernd passieren und merkwürdige Fragen du manchmal hast...seltsame Häufung...und ein schwedisches Kennzeichen schützt nicht immer...
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Komisch, auf der Autobahn wäre dir die Gemütlichkeit wieder recht?Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
Wenn wenig Verkehr vorhanden ist, muss man denn unbedingt mit Tacho 35 km/h über die Kreuzung schleichen?/ Henrik
Ich fahre gemäß der StVO = 50 wenn 50 ist und max 130 auf der BAB.
/ Henrik
In der StVO steht nirgends was von 130 auf der Autobahn...eher das Gegenteil. Vielleicht wäre ein bisschen Nachhilfe doch nicht so verkehrt...oder einfach mal die StVO wirklich lesen, ist für jeden frei verfügbar...
Da du ein Schwedisches Kennzeichen hast und Rotlichtverstoss keine Lapalie ist, gibt es ganz sicher Post. Wird aber eh nur eine Geldstrafe die im Vergleich zur Schwedischen von dir eigendlich mit einem Laecheln bezahlt werden kann.😉
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
In der StVO steht nirgends was von 130 auf der Autobahn...eher das Gegenteil. Vielleicht wäre ein bisschen Nachhilfe doch nicht so verkehrt...oder einfach mal die StVO wirklich lesen, ist für jeden frei verfügbar...
Da bist du nicht richtig informiert.. schneller als 130 km/h kann sehr teuer werden, besonders wenn du nur Haftpflicht oder Teilkasko-versichert ist... nie etwas von MITSCHULD gehört???
/ Henrik
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Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Da du ein Schwedisches Kennzeichen hast und Rotlichtverstoss keine Lapalie ist, gibt es ganz sicher Post. Wird aber eh nur eine Geldstrafe die im Vergleich zur Schwedischen von dir eigendlich mit einem Laecheln bezahlt werden kann.😉
In Schweden gibt es keine Ampelblitzer..
Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
In Schweden gibt es keine Ampelblitzer..Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Da du ein Schwedisches Kennzeichen hast und Rotlichtverstoss keine Lapalie ist, gibt es ganz sicher Post. Wird aber eh nur eine Geldstrafe die im Vergleich zur Schwedischen von dir eigendlich mit einem Laecheln bezahlt werden kann.😉
Fahr ueber eine rote Ampel und lass dich dabei erwischen. Dann reden wir von Strafe 😉 Die paar Euro die dir von Deutschland aus angerechnet werden steckst doch grinsend weg. Nen Deutsches KFZ mit Fahrer bekommt im unguenstigsten Fall Fahrverbot
Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
Da bist du nicht richtig informiert.. schneller als 130 km/h kann sehr teuer werden, besonders wenn du nur Haftpflicht oder Teilkasko-versichert ist... nie etwas von MITSCHULD gehört???Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
In der StVO steht nirgends was von 130 auf der Autobahn...eher das Gegenteil. Vielleicht wäre ein bisschen Nachhilfe doch nicht so verkehrt...oder einfach mal die StVO wirklich lesen, ist für jeden frei verfügbar.../ Henrik
Mit der Betriebsgefahr einer E-Klasse biste aber auch unter 130km/h schnell dabei. Denn nicht nur Geschwindigkeit, sondern auch die Fahrzeuggrösse ist wohl ein Punkt der Berücksichtigt wird. Also ist eine Vollkasko empfohlen, neben anderen Wagnissen wie Unfallflucht...
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Mit der Betriebsgefahr einer E-Klasse biste aber auch unter 130km/h schnell dabei. Denn nicht nur Geschwindigkeit, sondern auch die Fahrzeuggrösse ist wohl ein Punkt der Berücksichtigt wird.
nein, unterschiedliche Betriebsgefahrquoten gibt's nur bei unterschiedlichen Fahrzeugklassen (z.B. PKW gegen LKW). Geht's nur um PKW, ist's egal ob ein Smart oder eine S-Klasse betroffen ist.
@TE: In Deutschland gibt's auf der Autobahn kein Limit, sondern nur eine Richtgeschwindigkeit. Worauf Du anspielst, ist die von der Justiz - m.E. nicht wirklich nachvollziehbar - eingeführte erhöhte Betriebsgefahr, wenn mit >130 unterwegs bist. Wenn's da zu einem Unfall kommt und man kann nachweisen, dass der Unfall auch mit 130 oder <130 genauso passiert wäre (unfallanalytisches Gutachten), hast Du auch mit >130 keine Haftung. Wenn Du z.B. mit 160 ankommst und einer zieht Dir 20 Meter vorher raus, hättest Du auch mit 130 keine Chance gehabt, so dass es keine Haftung gibt. Was anderes ist, wenn Du mit 130 und einer Vollbremsung den Unfall hättest vermeiden können, dann würde es eine erhöhte Betriebsgefahr (i.d.R. 50%) geben.
Übrigens: In der StVO ist die Höchstgeschwindigkeit geregelt, die unter optimalen Bedingungen gefahren werden darf. Man darf auch langsamer fahren, solange keine Mindestgeschwindigkeit angeordnet wurde oder es als bewusste Behinderung gilt. Mit 35 über eine Kreuzung ist m.E. noch keine Behinderung. Ist zwar blöd, aber erlaubt.
Was aber gar nicht geht, ist bei Rot in der Kreuzung rumzuhängen, auch wenn der Vordermann langsam unterwegs ist. Du musst Dich halt auf so was einstellen und dann auch eine Rotphase in Kauf nehmen. Hast Du den Blitzer eigentlich nicht gesehen? Normal sind die nicht gerade unauffällig. M.E. wird da ganz sicher was kommen. Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt. Da hilft Dir Deine schwedische Zulassung gar nix, da Schweden in der EU ist und wir hier über Bußgeld reden.
Nur mal als Anhaltspunkt: Für Inländer liegt das Bußgeld bei <1 Sekunde rot, bei 90 Euro und 3 Punkte (bei Gefährdung 200 Euro, 4 Punkte und 1 Monat zu Fuß; bei Sachbeschädigung 240 Euro, 4 Punkte und 1 Monat zu Fuß). War schon mehr als 1 Sekunde rot, kostet's 200 Euro, 4 Punkte und 1 Monat zu Fuß (bei Gefährdung 320 Euro, 4 Punkte und 1 Monat zu Fuß; bei Sachbeschädigung 360 Euro, 4 Punkte und 1 Monat zu Fuß). Da Du als Ausländer keine Punkte bekommst, wird das Bußgeld erhöht (meist verdoppelt). Fahrverbot bekommst Du aber auch (gilt dann aber nur in Deutschland, in Schweden darfst Du trotzdem fahren).
Wart einfach ab, die Post kommt bestimmt.
Viele Grüße
Peter
PS: In Schweden hätten sie bei Dir sogar gleich mal mindestens 250 Euro kassiert.
Zitat:
Original geschrieben von S HKE 438
Da bist du nicht richtig informiert.. schneller als 130 km/h kann sehr teuer werden, besonders wenn du nur Haftpflicht oder Teilkasko-versichert ist... nie etwas von MITSCHULD gehört???
Ich denke, ich bin sehr gut informiert, was einen großen Teil von verkehrsrechtlichen Regelungen betrifft. Ändert aber nichts dran, dass du hier grad ganz andere Gebiete mit reinnimmst. Schuld wird NIRGENDS in der StVO angesprochen. Die kommt entweder aus dem straf-/zivirechtlichen Bereich bzw. der Rechtssprechung. Du verwechselst da ganz viel...
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
http://www.strafzettel.de/.../betriebsgefahr-des-eigenen-fahrz.htmlLiest sich u.a. da aber anders
Das mit der eigenen Betriebsgefahr ist schon manchmal hanebüchen.
Ein Arbeitskollege stand mal mit seinem 3 Wochen alten Auto bei Rot vor einer Ampel, hinten brettert einer rauf, auf Grund seiner eigenen Betriebsgefahr hat er nicht den vollen Schaden ersetzt bekommen(zumindestens nicht von der gegenerischen Versicherung).
Ist schon toll sowas, es wird Mobilität vorraus gesetzt, man ist zu gezwungen, aber wenns mal kracht stellte man selber eine Gefahr dar.
Ich kann auf das ganze Automobile verzichten, aber irgendwie muss man ja... eine Gefahr darstellen um zu überleben.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das mit der eigenen Betriebsgefahr ist schon manchmal hanebüchen.Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
http://www.strafzettel.de/.../betriebsgefahr-des-eigenen-fahrz.htmlLiest sich u.a. da aber anders
Ein Arbeitskollegen stand mal mit seinem 3 Wochen alten Auto bei Rot vor einer Ampel, hinten brettert einer rauf, auf Grund seiner eigenen Betriebsgefahr hat er nicht den vollen Schaden ersetzt bekommen.
Ist schon toll sowas, es wird Mobilität vorraus gesetzt, man ist zu gezwungen, aber wenns mal kracht stellte man selber eine Gefahr dar.Ich kann auf das ganze Automobile verzichten, aber irgendwie muss man ja... eine Gefahr darstellen um zu überleben.
In dem Fall ist aber was nicht sauber gelaufen, da sollte die Betriebsgefahr eben nicht greifen!
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
http://www.strafzettel.de/.../betriebsgefahr-des-eigenen-fahrz.htmlLiest sich u.a. da aber anders
dieser Artikel ist in vielen Teilen schlicht falsch bzw. unvollständig. Ich hab' beruflich ja genug damit zu tun und die Betriebsgefahr hat manchmal die merkwürdigsten Auswirkungen. Aber generell greift sie sicher nicht ein
So hat mein Fahrzeug leider schon 3 fremdverschuldete Unfälle erleiden müssen, bei denen die Quote immer 100:0 für den Verursacher war.
@Diedicke1300: Wenn der Unfall so gelaufen ist, wie Du ihn beschrieben hast, hätte es eine 100:0 geben müssen. In ein stehendes Fahrzeug fahren ist immer problematisch und führt meist dazu, dass keine Betriebsgefahr anzurechnen ist. Was anderes ist natürlich, wenn Dein Kollege beim Umspringen auf Gelb eine Vollbremsung hingelegt hat, obwohl er in der Situation noch durch gedurft hätte. Dann wird die Betriebsgefahr angerechnet, auch wenn der Auffahrer einen größeren Anteil bekommt (Abstand wird ja dann nicht wirklich gestimmt haben).
Viele Grüße
Peter