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Altes Auto abmelden - neues Auto anmelden - Versicherung, SF Klasse etc. ???

22 Antworten

Hallo, ich habe mal ein paar Fragen an Euch Fachleute 🙂

Bevor ich mich noch weiter dumm und dämlich suche, frag ich lieber gleich.

Also ich möchte gern eigentlich mein jetziges Fahrzeug (Passat 35i) weiterhin fahren für kurze Strecken und fahrten mit Hänger. Mit Ihm bin ich der Klasse SF 4 eingestuft bei meiner jetzigen Versicherung (Haftpflicht).
Jetzt kaufe ich demnächst einen Golf 5 Diesel und muss Ihn ja auch Versichern (Teilkasko). Ich habe diverse Vergleiche getätigt und natürlich günstigere Angebote gefunden als meine jetzige Versicherung (Aachen Münchener). Kann ich die Prozente übertragen und den Passat anders einstufen?
Wenn das alles zu teuer wird, dann möchte ich den Passat vorläufig abmelden. Wenn ich dann den Golf anmelde, wird dann die alte Versicherung wieder in Kraft treten oder kann ich eine andere wählen?

Klingt alles etwas kompliziert. Aber noch mal kurz zusammengefasst:
- am liebsten beide Autos angemeldet (Golf ca.12.000 km im Jahr und Passat als Zweitwagen ca.2000km)
- wenn zu teuer dann nur den Golf neu versichern mit den Prozenten des Passats (wenn Versicherungswechsel möglich ist)

Also wenn Ihr Tips und Vorschläge habt, würde ich mich sehr freuen und bedanke mich sehr für Eure Hilfe

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


In den AKB vielleicht nicht, aber mit dem Wissen eines erfahrenen Fachmanns ist es schon möglich, selbst bei mehr als 2 Fahrzeugen, den SFR zu tauschen.

Nur möchte ich nicht den Rest der Welt schlau machen.

Danke- Super. So hätte ich auch verfahren, wenn nicht manche immer dem Herrn der 100 Gebote und selbsternanntem Profi des K-Innendienstes meinen immer glauben und vor allem dann noch beistehen zu müssen.... ;-)

Zitat:

Original geschrieben von celica1992


Hallo, hätte auch mal von "Binnichtda" gewußt wo es in den AKB steht, das jeder VN bestimmen kann, welcher SFR zu welchen KFZ kommt.
Im Auszug: Rabatttausch
I.6.1.2 Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug
und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer
Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
Sie erwerben zusätzlich zu dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes
Fahrzeug, das Sie bei uns versichern, und beantragen die Übernahme
des Schadenverlaufs

Wenn beide KFZ auf den VN angemeldet sind, ist ein Rabatttausch nach diesen Bestimmungen nicht möglich.

Grüße
Klaus

und als besonderer Service noch folgendes Formular. Was meinst du, "celica1992" denn, wofür es solche Formulare gibt?

Tb26

@nichtda

Das Formular im Anhang dürfte heute nicht mehr gültig sein, da dort TB aufgeführt sind, die es heute in den AKBs nicht mehr gibt.

Dafür gibt es aber auch heute entsprechende andere Formulare.
Nur eben kostet es für die Bearbeitung etwas Zeit und Wissen, was die meisten Vermittler heute nicht mehr für ihre Kunden über haben.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


@nichtda

Das Formular im Anhang dürfte heute nicht mehr gültig sein, da dort TB aufgeführt sind, die es heute in den AKBs nicht mehr gibt.

Dafür gibt es aber auch heute entsprechende andere Formulare.
Nur eben kostet es für die Bearbeitung etwas Zeit und Wissen, was die meisten Vermittler heute nicht mehr für ihre Kunden über haben.

Hallo "corsadiesel",

wieso seid ihr alle so schlau? Ist echt unheimlich! Es gibt AKB und es gibt Tarifbestimmungen!
(Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (TB) )
Dort steht unter 26, folgendes:
(5) Hat ein Versicherungsnehmer mehrere Versicherungsverträge für Pkw bei der Pfefferminzia, so kann bei Fahrzeugwechsel auf Antrag der Schadenfreiheitsrabatt zwischen zwei bestehenden Verträgen getauscht werden. Der Versicherungsnehmer muß jedoch glaubhaft machen, daß die Anrechnung des Schadenverlaufs des jeweils anderen Fahrzeugs gerechtfertigt ist.
Zur Glaubhaftmachung gehört insbesondere eine schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers, daß beide Fahrzeuge überwiegend vom selben Personenkreis geführt wurden.

Warum also gilt das nicht mehr? Woher nimmst Du dein (spezielles) Wissen?

Okay, soweit von mir - weitere Erläuterungen folgen meinerseits nicht mehr!

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Viele Versicherer haben von den alten Bedingungswerken in denen es AKB und TB gab und gemeinsam den "Vertrag" geregelt haben, auf ein Bedingungswerk umgestellt welches beide Inhalte umfasst.
Aber obs jetzt AKB oder TB genannt wird ist doch wurscht, entscheidend ist was drin steht.
Die "alten" TB sind in der Praxis bei aktuellen Verträgen kaum mehr anzutreffen.

für alle die es noch interessiert hier die Lösung vom selbsternannten Fachmann.. selbsternannt?? wo das? egal. (außer binnichtda, der sich anscheinend immernoch auf dem Kriegspfad befindet)

die tb 26 regeln die Fahrzeugparkerweiterung -/ Veringerung. Das heißt sie gelten wenn ein Fahrzeug abgemeldet oder angemeldet wird. Genau zu dem Zeitpunkt bzw. Beginn-/ Änderungsdatum ist eine Übertragung des bestehenden SFR möglich. Von einem Tausch zu sprechen wäre schon deshalb verfehlt, weil es ja zudem Zeitpunkt noch garkeine zwei SFR gibt. Es erfolgt ja eine Ersteinstufung für eines der beide Fahrzeuge.

wenn beide Fahrzeug bereits zugelassen sind (entsprechend ein SFR vergeben), ist zumindest nach AKB und nach irgendwas muss man sich erst einmal richten der SF Tausch nicht möglich. Sonst wären die Regelung zur Fahrzeugparkerweiterung / Verringerung im Übrigen obsolet, weil Sie ja dann nur ein Sonderfall wären, wenn man den SFR beliebig tauschen könnte.

Das es in Praxi oft - durch das VWB-Verfahren mehr oder minder gezwungenermaßen - anders gehandhabt wird, sollte erst einmal keine Rolle spielen. Wir haben nun mal in Deutschland weitesgehend Vertragsautonomie; vereinbaren kann man also erst einmal alles.

Gruß Phaeti

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