Als Schweizer mit einem deutschen Auto in die Ferien fahren?

Ich will für 2 Wochen in die Ferien fahren und würde das gerne mit dem Fahrzeug meines Bekannten tun. Ich wohne in der Schweiz, und er wohnt in Deutschland und sein Auto ist auch in Deutschland angemeldet, hat somit ein deutsches Kennzeichen. Jetzt wäre meine Frage, ob ich das überhaupt machen darf?

Genügt es, wenn er mir eine Vollmacht gibt, und ich diese dann in einem Notariat verifizieren lasse? Wie sieht es den Versicherungstechnisch aus? Was müsste ich da noch machen? Ich bin tcs Mitglied und momentan ist kein Fahrzeug auf mich angemeldet.

Es wären EU sowie nicht EU Länder mit dabei.

Ich danke euch für ne rasche Antwort.

25 Antworten

Ok. Aus deinem ersten Post habe ich rausgelesen das die Schweizer die Uebeltaeter waren. Da es aber wieder mal die Oessis waren sieht es anders aus. Hier kommt dann wahrscheinlich die Sache mit der Vollmacht ins spiel. Ich hab nur mal was gehoert drueber, aber wie die aussehen muss weiss ich nicht genau.

Naja, ich bin schon einmal mit einem anderen Auto in die Ferien gefahren, doeses hatte jedoch CH Kennzeichen.
Ich habe ne Vollmacht ausm Netz geladen und diese von einem Notariat unterzeichnen lassen und hatte keine Probleme über die Grenzen.

Meine Anfrage wurde vom Strassenverkehrsamt beantwortet. die haben keine Ahnung davon, ich sollte mich mal beim Zollamt melden.

Jetzt wart ich mal ne Antwort von denen ab.

Hier die Antwort vom Zoll:

Die Nutzung unverzollter Strassenmotorfahrzeuge im Schweizer Zollgebiet durch in der Schweiz wohnhafte Personen ist grundsätzlich nicht möglich. Aus Ihrem Schreiben entnehmen wir jedoch, dass Sie beabsichtigen dieses im Ausland zu nutzen. Aus unserer sicht steht dem nichts entgegen. Wie das versicherungstechnisch aussieht, können wir ohnehin nicht beurteilen.

Der Fall von Hartgummifelge hat aber wahrscheinlich eher was mit der Zollunion zu tun. Wenn du als EU-Einwohner mit einem nicht EU Fahrzeug in die Eurozollzone fährst, dann ist das so problematisch wie als Einwohner der Schweiz mit einem EU Fahrzeug in der Schweiz.

Und nein, das Problem hast du auch z.B. mit einem Schweizer Sixt Auto. Ob du die Absicht hast das Fahrzeug nur Kurzfristig zu werwenden oder nicht, du musst es ordentlich Verzollen.

Willkommen in der rechtlichen Realität. Das kommt häufig vor, wenn Mitarbeiter eines internationalen Unternehmens mit Fahrzeugen aus dem Fuhrpark aus anderen Ländern zurückreisen. Gerade zwischen Deutschland und der Schweiz kommt man da schnell auf beiden Seiten zwischen die Mühlen der Justiz.

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Zitat:

Original geschrieben von AutofanTSI


Die Nutzung unverzollter Strassenmotorfahrzeuge im Schweizer Zollgebiet durch in der Schweiz wohnhafte Personen ist grundsätzlich nicht möglich.

also doch: zuviel getrunken und der schweizer kollege fährt mit meinem deutschen wagen mich zu meinem hotel: nicht möglich. krasses pferd. 😰

Tja, bitter aber Wahr. Andererseits... Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit Abends vom Zoll im Inland rausgefischt zu werden?

Die Kantonspolizei interessiert das nämlich nicht, da das in der Schweiz eine reine eidgenössische Zollsache ist.
Das AStra ist da deutlich unproblematisch bezüglich der Steuern. Zumindest hier in St. Gallen.

Andererseits kann man auch argumentieren, dass durch die Anweseheit des Eigentümers keine reale Verfügungsgewalt übergegangen ist und dass das gar nicht als selbständiges "Fahren" gilt. Wie auch immer, in der Realität ist das defacto irrelevant. Problematisch ist das erst, wenn man öfters direkt mit dem Zoll zu tun hat, sprich als Grenzübergänger wie ich.

Davor sollte man sich aber auch in Deutschland in Acht nehmen, wie geschrieben.
Ein Kollege war mit einem Fahrzeug aus dem polnischen Fuhrpark des Unternehmens in Deutschland. (Sehr häufig).

Irgendwo gab es böses Blut und ein Mitarbeiter hat ihn beim Finanzamt angeschwärzt. Kannst dir gar nicht vorstellen wie schnell (gegen ihn) wegen Steuerhinterziehung ermittelt wurde. Wobei das jetzt der andere, steuertechnische Aspekt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Der Fall von Hartgummifelge hat aber wahrscheinlich eher was mit der Zollunion zu tun. Wenn du als EU-Einwohner mit einem nicht EU Fahrzeug in die Eurozollzone fährst, dann ist das so problematisch wie als Einwohner der Schweiz mit einem EU Fahrzeug in der Schweiz.

Und nein, das Problem hast du auch z.B. mit einem Schweizer Sixt Auto. Ob du die Absicht hast das Fahrzeug nur Kurzfristig zu werwenden oder nicht, du musst es ordentlich Verzollen.

Willkommen in der rechtlichen Realität. Das kommt häufig vor, wenn Mitarbeiter eines internationalen Unternehmens mit Fahrzeugen aus dem Fuhrpark aus anderen Ländern zurückreisen. Gerade zwischen Deutschland und der Schweiz kommt man da schnell auf beiden Seiten zwischen die Mühlen der Justiz.

Ein Leih/Mietwagen in In- oder Ausland gemietet braucht nirgends verzollt zu werden, wenn Start- und Zielort im selben Heimatland des Fahrzeugs liegen, wenn die Abgabe im 3. Land bei dort ansässiger Filliale möglich ist..

Man kann sich bspw. als deutscher, schweizer, österreicher am Flughafen Antwerpen bspw. bei AVIS in B ganz legal ein Auto mieten, damit über Frankreich in die Schweiz fahren und anschliessend das Fahrzeug in F abgeben, ohne das irgendwer dazwischen funkt.

Sollte allerdings eine Reise von Antwerpen nach PL oder CS stattfinden, muss man die Erlaubnis des belgischen Vermieters dabei haben, da sonst die Fahrzeuge an der Grenze nach PL oder CS aus dem Verkehr gezogen werden.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von AutofanTSI


Die Nutzung unverzollter Strassenmotorfahrzeuge im Schweizer Zollgebiet durch in der Schweiz wohnhafte Personen ist grundsätzlich nicht möglich.
also doch: zuviel getrunken und der schweizer kollege fährt mit meinem deutschen wagen mich zu meinem hotel: nicht möglich. krasses pferd. 😰

Ich fuhr in D einmal einen Schweizer mit seinem Wagen nach Hause, weil er einen Cocktail getrunken hatte. Natürlich kam das der Dorfpolizei unter der Woche nachts um 1 komisch vor und ich wurde prompt kontrolliert.

Führerschein ich, Fahrzeugpapiere mein Beifahrer und alles gut. Dass das umgekehrt nicht möglich sein soll, kann ich nicht glauben.

Wie ist denn "Nutzung" in diesem Fall definiert? Da nutzt doch im Endeffekt der Schweizer seinen Wagen, um nach Hause zu kommen, nur dass ein anderer fährt. 😉

Dass das anders aussieht, wenn ein Ausländer allein fährt und dabei noch Grenzen überschreitet, das kann ich hingegen nachvollziehen.

Vielleicht hatte ich aber auch einfach nur Glück, dass der Zoll schon im Bettchen lag. 😮

@Hartgummifelge

So einfach ist das leider nicht. Da kann der Vermieter noch so viel erlauben wie er will. Das kann er nämlich gar nicht.
Wenn du (Wohnsitz Deutschland) mit einem Schweizer PKW, egal ob Mietwagen oder nicht nach Deutschland fährst, dann hast du am Zoll mit dem entsprechenden Zöllner ein Problem.
Ausser es gibt irgendwelche Sondergenehmigungen (Transitpapiere) die man 1) kennen muss, 2) selbständig beschaffen muss, das ist aber nicht die Regel!

Wenn CS oder PL das Fahrzeug mangels "einziehen", dann aus einem ganz anderen Grund. Weil sie vermuten das er gestohlen ist, bzw. dass du i.C. keine Erlaubnis vom Vermieter hast. Wahrscheinlich wollten die nur Bakschisch sehen... ( 😁 )

Das hat aber mit dem Zoll/Steuerproblem nichts zu tun und ist auch ziemlich dubios...
weil einfach mal so kann man das nicht vermuten. Die Erlaubnis des Vermieters, der Freundes wie auch immer den PKW zu nutzen ist in keinem Land der Welt formpflichtig. Ja du bist noch nicht mal in der Beweislast nachzuweisen das du das Auto fahren darfst.

Ein PKW wird aus dem Grund normalerweise erst gesucht, eingezogen was auch immer, wenn er zur Fahndung ausgeschrieben wird. Du kannst ja nicht jeden PKW Fahrer anhalten und kontrollieren, ob er vom Eigentümer die Vollmacht hat, das Auto zu verwenden. Das wäre ja absurd.

@nurleser.
Das mein ich doch. Es interessiert in 99,9% der Fälle niemanden, erst recht nicht die Polizei die Routine Alkoholchecks macht. Kritisch wird es am Grenzgebiet seitens Zoll.

Wie ist das eigentlich bei Firmenwagen ?

Bespiel:
Ein Nicht-Schweizer wohnt und arbeitet in der Schweiz (legal natürlich 😉). Er erhält von der dortigen Firma, seinem Arbeitgeber, einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung. Kann er damit auch ins Ausland fahren oder gibt das Streß ?

Wenn er in Deutschland wohnt, dann gibt es in Deutschland Stress.
Wenn er in Frankreich wohnt, dann gibt es in Frankreich wahrscheinlich Stress.

Es ist wichtig, wo er seinen Wohnsitz hat. Die Nationalistät ist egal.
Also wenn du als Deutscher deinen Wohnsitz in der Schweiz hast (keine Ahnung wie das in Deutschland funktioniert), dann kannst du logischerweise mit dem Firmenwagen auch nach Deutschland.

Wenn du Grenzgänger bist und in Deutschland deinen Wohnsitz hast, dann kannst du das nicht.

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