Alkohol 1,28 Promille und Unfall

Moin leute.
Vor 2 tagen hatte ich einen Autounfall
Mit meinen Fahrzeugen bin ich in einen LKW rein gefahren ich habe nur den Reifen des Fahrzeugen beschädigt.
Ich war unter Alkoholkonsum 1,28 Promille
Mein Führerschein würde sofort eingezogen.
Ich Besitz den deutschen Führerschein seit 5 Jahre
Ich war immer ein sehr ruhiger Fahrer habe keine Punkte in Flensburg noch nie besoffen gefahren b.zw noch keine Einträge in registriert unter Alkoholkonsum gefahren zu haben.
Das ist mein erster mal gewesen.
Hat jemand von euch die gleiche Erfahrung gemacht ?
Welch Konsequenzen kommen? auf mich zu muss ich zu MPU?
Ich bitte nur um ernst gemeint Antwort.
Ich danke euch in voraus für jede ehrliche Antwort.

120 Antworten

Zitat:

@Karlos_HH schrieb am 3. Dezember 2022 um 18:32:40 Uhr:


@windelexpres Z.b Erste mal..Ich habe Familie ich brauche Führerschein...

Bei der Begründung "ich hab Familie"
wurde aber mit über 1 Promille erwischt, könnte man geneigt sein,zu vermuten,dass es mit dem Verantwortungsbewusstsein der Familie gegenüber nicht so groß bestellt ist.

Aber Versuch macht klug.

Zitat:

@Karlos_HH schrieb am 3. Dezember 2022 um 19:01:37 Uhr:


@Harig58
Hast du recht definitiv.
Aber für 0.86p-10 Monate ....:/

Zu wenig!

@Karlos HH
Ich frage mich, was Du erwartest? Ich möchte echt nicht die Moralkeule schwingen, aber Alkohol am Steuer ist halt keine Lappalie und geht sehr oft schlimm mit viel Leid an unschuldigen Menschen aus. In Deinem Fall ist es unterm Strich noch relativ gut ausgegangen. Über das Strafmaß kannst Du Dich schon fast glücklich schätzen. Richtig glücklich schätzen darfst Du Dich für den Umstand, dass es bei einem geringen Sachschaden und erst recht ohne Personenschaden ausgegangen ist. Und wären die Strafen geringer, würden sicherlich noch viel mehr Autofahrer eine Alkoholfahrt riskieren.

Denk an den Unfall. Und dann ist es eigentlich immer ein Jahr Sperrfrist. Die 10 Monate rechnen sich übrigens ab dem Datum des Strafbefehls.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Dezember 2022 um 19:04:06 Uhr:



Zitat:

@Karlos_HH schrieb am 3. Dezember 2022 um 18:32:40 Uhr:


@windelexpres Z.b Erste mal..Ich habe Familie ich brauche Führerschein...

Bei der Begründung "ich hab Familie"
wurde aber mit über 1 Promille erwischt, könnte man geneigt sein,zu vermuten,dass es mit dem Verantwortungsbewusstsein der Familie gegenüber nicht so groß bestellt ist.

Aber Versuch macht klug.

bei der "Begründung" dürfte der TE nicht mehr als ein müdes Lächeln des Richters erwarten dürfen, samt Belehrung im Sinne des Vorposters. Warum? Wir befinden uns im Straftatsbereich, NICHT im Bereich einer Ordnungwidrigkeit.

Aber die 10 Monate sind ja lang genug, über den Begriff "Verantwortung" für sich und andere mal gut nachzudenken.

Ich würde mir den Einspruch sparen, bringt nix, außer man hat knallharte Fakten zu Fehlern der Ermittlungsbehörden, sonst kann der Schuss auch nach hinten losgehen. Der Richter ist an das Strafmaß im Strafbefehl nicht gebunden - weder nach oben noch nach unten.

P.S.: darf man mal vom TE erfahren, wo er auf einmal die "0,86p" hergezaubert hat? Solln das die Promille sein? Ich dachte wir reden von 1,28 Promille..😕

Zitat:

@audijazzer schrieb am 3. Dezember 2022 um 20:04:35 Uhr:


P.S.: darf man mal vom TE erfahren, wo er auf einmal die "0,86p" hergezaubert hat? Solln das die Promille sein? Ich dachte wir reden von 1,28 Promille..😕

Die 0,86 Promille sind der Blutalkoholwert zum Zeitpunkt der Blutentnahme:

Klick mich

Gruß

Uwe

@Audijazzer
Blutkontrole ist 0.86 Promille.

Ja - aber lag nicht zwischen Trunkenheitsfahrt und Blutentnahme eine große Zeitspanne - dann ist es doch üblich das hochgerechnet wird.

Außerdem wird der Unfall selbstverständlich als Ausfallerscheinung gewertet.

Insofern überrascht mich die Strafe ehrlich gesagt nicht.

Da kann man sich IMHO den Widerspruch sparen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 3. Dezember 2022 um 20:39:24 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 3. Dezember 2022 um 20:04:35 Uhr:


P.S.: darf man mal vom TE erfahren, wo er auf einmal die "0,86p" hergezaubert hat? Solln das die Promille sein? Ich dachte wir reden von 1,28 Promille..😕

Die 0,86 Promille sind der Blutalkoholwert zum Zeitpunkt der Blutentnahme: Klick mich

Gruß

Uwe

mea culpa..🙄
hatte nicht alle Posts des TE auf dem Schirm.

Zitat:

@Karlos_HH schrieb am 03. Dez. 2022 um 18:32:40 Uhr:


Ich habe Familie

Und bei einem Gerichtsverfahren am Ende das Jugendamt im Haus.

naja.. jetzt wolln wir mal nicht gleich das Schlimmste annehmen, aber:
ein Richter kann zusätzlich noch unangenehme Auflagen oder Weisungen erteilen, ja nachdem, was er für einen Eindruck von der Sache und dem TE hat. Ein Grund mehr, den Ball flach zu halten.

Ein Richter wird in der Regel bevor er ein verschärftes Urteil spricht erst einmal anbieten, den Einspruch zurückzunehmen. Das Risiko könnte man tragen. Aber ein günstigeres Urteil wird man dadurch auch nicht bekommen.

ja, "billiger oder kürzer" wird es in keiner Weise (ohne belastbare Gründe).

@Kai R. schrieb am 3. Dezember 2022 um 19:45:18 Uhr:
Denk an den Unfall. Und dann ist es eigentlich immer ein Jahr Sperrfrist. Die 10 Monate rechnen sich übrigens ab dem Datum des Strafbefehls.

Nein ab zeit wan ist meine Führerschein ist "verlorenen"

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