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Airbagsteuergerät resetten

Tach Leute,

bin eben über einen Thread gestolpert, in dem es u.a. um die Frage geht, das Airbagsteuergerät nach dem Auslösen der Luftsäcke resetten zu lassen, statt ein neues zu kaufen. Auf Begeisterung ist der Vorschlag nicht wirklich gestoßen.

Aber - Warum?

Ich bin auf diesem Gebiet absoluter Laie, aber das Dingens ist doch nur ein Computer. Der müsste doch, nach dem resetten, genauso gut (bzw. schlecht) sein wie vor dem Auslösen, oder?

Klärt mich mal auf...

LG

Beste Antwort im Thema

Re: Re: Airbagsteuergerät resetten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



und eben die volle funktionsfähigleit KANN nicht zu 100% sichergestellt werden....

Würdest du mir bitte den technischen Grund nennen, welcher dich zu dieser Aussage veranlasst?

Zitat:

soll heißen: funzt ein originales (bzw. unausgelöstets) steuergerät nicht, springt die versicherung des herstellers ein...

Was für eine Versicherung? Für was soll diese einspringen? Zivilrechtlich? Strafrechtlich? Mit welcher Anspruchsgrundlage? Was sind die Anspruchsvoraussetungen und, überhaupt, ganz interessant: was ist überhaupt das Anspruchsziel?

Zitat:

wird ein steuergerät "resettet" und funzt nicht zahlt der hersteller bzw. derjenige der das gerät resettet hat...

achja? Ich bitte um Ausführung, warum das deiner Meinung nach so sein soll wie du es sagst.

21 weitere Antworten
21 Antworten

Zitat:

Ihr kommt mit eurem Auto bei mir vorbei.
Und für 50 € setze ich es zurück das es wieder geht.

Einfach unter *edit Mod* melden.

MFG Florian

Zitat:

Original geschrieben von FlohRS4



Zitat:

Ihr kommt mit eurem Auto bei mir vorbei.
Und für 50 € setze ich es zurück das es wieder geht.

...

MFG Florian

Und Du gibst uns ne schriftliche Garantiezusage, dass danach das Airbagsystem einwandfrei funktioniert ?

Kannst Du mal Referenzen posten ?

Warum eigentlich die Private Mail-Adresse ?

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang!

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Wayne?

Ich sag nur Tempolimit, Sicherheitsabstand und Rechtsfahrgebot.

Wie kommst du jetzt auf die Idee, das die Leute sich ausgerechnet an das Sprengstoffgesetz halten. Insbesondere, da die Mehrheit dieses Gesetz gar nicht kennt.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Wayne?

Ich sag nur Tempolimit, Sicherheitsabstand und Rechtsfahrgebot.

Wie kommst du jetzt auf die Idee, das die Leute sich ausgerechnet an das Sprengstoffgesetz halten. Insbesondere, da die Mehrheit dieses Gesetz gar nicht kennt.

Wenn "FlohRS4" wüsste, was er tut, würde er auch die einschlägigen Bestimmungen kennen.

Wenn das, was er tut, sinnvoll wäre, würde er nicht als Privatmensch auftreten.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Wenn das, was er tut, sinnvoll wäre, würde er nicht als Privatmensch auftreten.

Bei 08/15 Autos die älter als 5 Jahre sind, ist ein ausgelöster Airbag ein Totalschaden.Da ist ein neues Steuergerät genauso sinnlos wie ein Reset des Alten.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Wenn das, was er tut, sinnvoll wäre, würde er nicht als Privatmensch auftreten.

Bei 08/15 Autos die älter als 5 Jahre sind, ist ein ausgelöster Airbag ein Totalschaden.Da ist ein neues Steuergerät genauso sinnlos wie ein Reset des Alten.

Drum ist das Angebot Blödsinn.

Zudem fällt das dann unter Schwarzarbeit.

Dazu für Ihn als Privatmann unzulässig.

Garanatie scheint er auf Funktion auch weder geben zu wollen noch zu können.

Hinweise auf die Sachverhalte fehlen ebenfalls.

=> Sowas kann man getrost ABZOCKE nennen !

Das dann hier Anzubieten ist schlichtweg eine Frechheit.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang!

Richtig.

***geschlossen***

MfG

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