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Airbagslampe leuchtet gar nicht!

Themenstarteram 7. Dezember 2014 um 23:24

Hallo zusammen, vor einem Monat habe ich nen BMW 316i Bj 99 gekauft! Im vertrag steht "unfallfrei" und "keine vorschäden" gestern habe ich entdeckt, dass die Airbagslampe leuchtet mit zünden gar nicht! Ich hab der Verkäufer gefragt er meinte, dass er keine Ahnung hat und der BMW hat den TÜV vor 6 Monaten bestanden! Also ich vermute, dass der VK hat entweder die Lampe ab gemacht! (Weil die immer leuchtet) oder die Airbags sind gar nicht mehr vorhanden wegen Unfall oder sowas!

 

BITTE HILFE! Kann ich das Auto zurückgeben laut 123 BGB? Soll ich den rest von Geld (400€) noch überweisen?

 

Danke sehr

Beste Antwort im Thema
am 8. Dezember 2014 um 0:43

ich denke das kann man auslesen. und ein lämpchen kann durchbrennen. check das mal dann weißt du ja bescheid.

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Wenn es um einen 3er bmw geht Bj 99 im dreistelligen Betrag schwer vorzustellen :) das er es von der einem Händler hat

Blödsinn?

-Bei einer durchgebrannten Lampe gibt es eh nichts! das ist keine Garantie oder Sachmängelhaftungssache!

Interessant ist es nur, wenn die Lampe fehlt oder absichtlich defekt gemacht wurde!!

Zitat:

@Eisen6 schrieb am 8. Dezember 2014 um 00:24:31 Uhr:

gestern habe ich entdeckt, dass die Airbagslampe leuchtet mit zünden gar nicht! Ich hab der Verkäufer gefragt er meinte, dass er keine Ahnung hat und der BMW hat den TÜV vor 6 Monaten bestanden! Also ich vermute, dass der VK hat entweder die Lampe ab gemacht! (Weil die immer leuchtet) oder die Airbags sind gar nicht mehr vorhanden wegen Unfall oder sowas!

Ist dir das mit der Airbagleuchte nicht bei der Probefahrt aufgefallen ? Oder gabs gar keine ?

Zitat:

@Imprezaraser schrieb am 10. Dezember 2014 um 11:41:45 Uhr:

Blödsinn?

-Bei einer durchgebrannten Lampe gibt es eh nichts!

Er hat einen Fehlereintrag im Speicher. Eine durchgebrannte Lampe wäre dann sein geringstes Problem.

Lesen, einfach mal alle Beiträge lesen.

 

Und bei dem Fehlereintrag, wohlgemerkt bei Händlerkauf kann er diesen stramm stehen lassen.

Wohlgemerkt innerhalb der 6 Monaten Beweislastumkehr. Ob der TE da noch "drin" ist hat er ebenso wenig erwähnt wie er mittlerweile klar gestellt hat ob der Kauf von Privat oder vom Händler war. :rolleyes:

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