AHK-Nachrüstung
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Nachrüstung einer AHK, da ich vermute, dass hier eher ein paar fundierte Meinungen zu erhalten sind, als im entsprechenden KFz-Hersteller-Forum).
Folgender Hintergrund:
Ich möcht mir einen neuen Polo 1,2TSI mit DSG kaufen. Dieser soll auch eine AHK haben.
Alle neuen Polo's (egal welche Ausführung, Motorisierung, mit und ohne DSG) können mit einer werksseitigen AHK bestellt werden, nur die Ausführungen mit dem 1,2L-TSI-Motor nicht.
Grundsätzliche Probleme dürfte es mit diesem Antrieb nicht geben, da z.B. ein neuer Golf mit exakt diesem Antrieb (egal ob DSG oder Schaltgetriebe) und AHK bestellt werden kann.
Im Prospekt sind Anhängelasten für den Polo 1,2TSI aufgeführt!
Eine, mir vorliegende, reale Zulassungbescheinigung 1 einer Polo 1,2TSI, hat m.E. vollständige Eintragungen für den Betrieb mit einer AHK:
Stützlast, gebremste und ungebremste Anhängelast sind eingetragen und unter Punkt 22 (Bemerkungen) stehen veränderte Achslasten bei Anhängerbetrieb und "WW.AHK LT. EGTG".
Übersetzt heißt das wohl: "wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Teilegutachten"
Das steht auch alles in der Zulassungsbescheinigung meines aktuellen Autos drin, so dass ich davon ausgehen muss, dass es zulässig sein muss, diesen Polo mit einer AHK auszurüsten.
So sehe ich das jedenfalls.
Bei Firma Westfalia findet man im Hauptkatalog dann auch 2 AHK's für den neuen Polo. Einschränkungen sind nicht vermerkt.
Meine Idee war daher, mir so eine AHK nach Auslieferung des Neuwagens nachrüsten zu lassen.
Jetzt kommt es aber:
Die VW-Werkstatt weigert sich, so eine Nachrüstung durchzuführen. Über ihre offizielle Teileversorgung bekommen sie die Kupplung für den Polo 1,2 TSI nicht. Auf Nachfrage erfährt man (die VW-Werkstatt)mündlich, dass eine AHK für diese Motorisierung noch nicht freigegeben ist.
Eine Anfrage bei Fa. Rameder (großer Händler von Nachrüstkupplungen) hat ergeben, dass die dort angebotene Westfalia-Kupplung verwendet werden darf, da ja die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung 1 eindeutig sind.
(Rameder hatte sich noch mal mit Westfalia kurzgeschlossen)
Unser örtlicher Autoteilehändler findet bei der AHK unter Eingabe der Schlüsselnummern des Fahrzeugs ebenfalls keinen Hinweis, dass die Kupplung beim 1,2TSI nicht verwendet werden darf.
Also zusammengefasst:
Serienmässig keine Kupplung lieferbar
Laut Hersteller keine Freigabe, obwohl der Hersteller in den amtlichen Papieren vollständige Eintragungen für eine AHK vorgenommen hat.
Laut AHK-Händler ist die Nachrüstung möglich.
Schriftlich habe ich bisher keinen Hinweis finden können, dass eine Nachrüstung unzulässig wäre.
Theoretisch ist zwar alles klar (m.E. kann ich nachrüsten), aber es bleibt ein bitterer Nachgeschmack in Bezug auf:
Betriebserlaubnis und Garantie, wenn nachgerüstet wurde.
Für ein paar neue Gedanken, Ansätze und Empfehlungen wäre ich dankbar, denn eine AHK ist für mich schon wichtig.
Gruß
navec
16 Antworten
Vielen Dank für die Hinweise. Es sieht wohl so aus, dass ich mich für ein anderes Auto entscheiden muss.
Ist schon traurig, dass ein Weltkonzern dermassen unfähig ist.