Ärger wegen Defekt (Garantie?)
Hallo zusammen,
fahre seit ca 5,5 Monaten einen 50er Roller der Marke Jongjia LJ50 QT 2 Takter,
habe ich bei RS Ultima gekauft, bei diesen Rollern ist es ja so, dass man nach 1 Monat schon zur Inspektion muß, dann nach 6 Monaten...
Bisher hatte ich keine Probleme. Jetzt hatte ich festgestellt dass der Roller leichte "Klappergeräusche" macht, habe ihn dann sofort zur Inspektionswekstatt gebracht. Dort wurde festgestellt, dass das Schwungrad lose war und dadurch die Nut ausgeschlagen wurde. Ein Herstellerfehler, wie auch die Werkstatt meinte, das habe ich RS Ultima gemeldet, die wollten jetzt einen neuen Halbmondkeil mit Lichtmaschinenmagnetteil schicken. Für die Einbaukosten solle ich aufkommen, und die sind nicht klein.Mein Werkstattmeister sagte, dass das nicht ordnungsgemäß ist da es wieder aufreißen könnte ob nun in 200 oder in 1000 Kilometern, und dann bekommt die Werkstatt den Ärger bzw. ich.
Ich bin mit dem Roller ca 470 Kilometer gefahren, und habe auch die Inspektion laut Wartungsplan durchgeführt.
RS Ultima sagt, das hätte bei der Inspektion festgestellt werden müssen.
Ferner sagen sie, ich hätte zu spät reagiert, habe das Geräusch aber erst an dem Tag wahrgenommen, bevor ich den Roller gleich in die Werkstatt brachte.
Mein Werkstattleiter meint, ich solle der Firma vorschlagen, entweder einen Ersatzroller, oder einen neuen Motor zu schicken, da die Kurbelwelle auch beschädigt ist, und der Austausch noch aufwendiger, sprich teurer würde.
Habe RS Ultima informiert, und eine Frist gesetzt, die melden sich nicht.
Lohnt es sich gegebenenfalls zum Anwalt zu gehen?
Vielen Dank für einen Tipp.
Beste Antwort im Thema
Anwalt sowieso. Aber warum hast du dir ausgerechnet einen Reiskocher gekauft ?
18 Antworten
Nur mal zur Klarstellung:
Du hast 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung bez. des fehlerfreien Zustandes bei Lieferung. Innerhalb des ersten halben Jahres brauchst Du selber keinen Beweis führen, dass der Fehler von Anfang an vorlag, danach schon. Es wäre also wichtig, dass Du die Meldung innerhalb des ersten halben Jahres beweisen kannst (schriftliche Meldung per Einschreiben!), sonst kann Dich ein überlwollender Händler auflaufen lassen. BTW: Die Gewährleistung ist immer vollkommen kostenlos, da kann man nicht irgendwie den Abeitslohn ausschliessen. Allerdings kann der Händler darauf bestehen, dass die Arbeit durch ihn selber oder einer seiner Vertragswerkstätten ausgeführt wird und es muss kein Ersatz für die Kosten bei einer anderen, durch Dich beauftragten, Werkstatt geleistet werden.
Garantie wiederum ist eine freiwillige Leistung für einen individuell zu vereinbarenden Zeitraum, in diesem werden dann normalerweise alle Schäden repariert, die keine Verschleissteile sind. Allerdings müsste die Garantie, ihre Dauer und ihr Umfang (da wird gerne mal was ausgeschlossen, was erlaubt ist) in Deinem Kaufvertrag explicit erwähnt und beschrieben worden sein. Das ist leider bei vielen Händlern, speziell aus dem Internet, nicht der Fall. Da muss eben wenigstens das Wort "Garantie" und nicht "Gewährleistung" vorkommen.
Hallo,
einiges ist seitdem passiert, also der mobile Rollerservice den RS Ultima hat, ist an dem Tag doch noch gekommen, wo sie den Roller abholen wollten. Aber auch er hat sich an die Reparatur nicht rangetraut.Also ist der Roller dann von RS Ultima abgeholt worden.Heute ist er zurückgekommen. Gleich aufgefallen ist mir ein SIEGEL an der reparierten Stelle, worauf steht, dass wenn das Siegel entfernt wird die Gewährleistung entfällt!!!!! Ich lasse am Montag die 2. Inspektion machen, und da müssen laut Wartungsplan die Zylinderkopfmuttern überprüft werden, und dazu muß man das Siegel entfernen. Sehr komisch dachte ich mir, habe gleich bei RS Ultima angerufen, die sagten es wurde nur der "Halbmond" erneuert, also genau das, was meine Werkstatt UND der Rollerservice von RS nicht machen wollten??!!Auf meine Frage zu den Zylinderkopfmuttern sagten sie, das muß nicht gemacht werden, haben wir ja bei der Reparatur gemacht.
Jetzt meine Frage, ich habe das ja nur mündlich, wenn sich die Sache in 3 Monaten wieder löst und repariert oder getauscht werden muß können die dann natürlich sagen, sollte bei der 2. Inspektion überprüft werden.
Sollte ich mir das schriftlich geben lassen, dass es nicht gemacht werden muß.
Der Roller fährt jetzt übrigens langsamer, das stört mich nicht groß, nur meine Werkstatt meinte, dass der Zündpunkt nicht genau passen würde, dass hatte er mir auch gesagt von Anfang an.
Kann es z.B. auch sein, dass die die Reparatur so zusammengeschustert haben...dass das keiner sehen soll??
Viele Grüße und danke für weitere Hilfe.
Das passiert weil die Firmen Roller vertreiben die aus minderwertigsten Bauteilen zusammengebaut werden.
Mein Peugeot Kisbee Bj, 2010 kommt auch aus China aus dem Peugeot eigenem Werk.
Außer der Ersatz zu einer schwächeren Anlasser Freilauffeder (Garantie) noch keine Probleme nach 13534km.
Auch die Leuchtmittel, Scheinwerfer, Auspuff keine Probleme.
Zudem ist der Roller auch nicht teurer wie die Roller die ihr gekauft habt und hat eine vollwertige 2 Jahres Garantie.
Hallo,
habe am 26.9. ein Einschreiben an RS Ultima, die sich jetzt auch Capilar GmbH nennen gesendet , mit Bitte um Bestätigung, falls ja mal was passieren sollte, die haben sich bis heute noch nicht bei mir gemeldet.
Wie gesagt, wenn wieder was nicht rundläuft, bzw. der reparierte Teil kaputt geht, werden die sich quer stellen und sagen es wurde nicht nach dem Wartungsplan die Inspektion durchgeführt.
Hier stelle ich mal meinen Original Brief ein
RS Ultima
z. Hd. Herrn Theilig
Industriestr. 18
98544 Zella-Mehlis Delligsen, 25.09.2013
Fahrgestell-Nr.: L 4 HGTBBP0C6005945
Kunden-Nr.: 20102989
Sehr geehrter Herr Theilig,
bezugnehmend auf unser Telefongespräch vom 20.09.2013, in dem es um die „Versiegelung“ des von Ihnen reparierten Teils geht, teilten Sie mir mit, dass bei der kommenden Wartung die Zylinderkopf-
muttern nicht überprüft werden sollen, obwohl diese Überprüfung im Wartungsplan vorgesehen ist.
Zur Vervollständigung meiner Unterlagen bitte ich Sie hiermit, ihre telefonische Aussage nochmals schriftlich zu bestätigen um damit etwaige Unstimmigkeiten zu umgehen.
Ferner möchte ich Ihnen auf diesem Wege mitteilen, dass der Roller nach der Reperatur nicht mehr so zügig fährt wie davor (Endgeschwindigkeit 45 km/h, vorher 55 km/h, sowie langsamerer Anzug), welches ich jedoch in Kauf nehme.
Mit freundlichen Grüßen