Änderung des Leasingvertrages durch die Bank
Guten Tag!
Bei meinem Leasingvertrag soll auf Wunsch des Autohauses nun etwas geändert werden, eventuell hat hier ja jemand mit sowas schon Erfahrungen gemacht:
Ich habe in 2020 einen Leasingvertrag für ein Fahrzeug abgeschlossen. Auslieferung fand im Oktober 2020 statt. Nach nun 7 Monaten seit Vertragsunterzeichnung fordert die Bank bzw. das Autohaus eine Vertragsänderung, da im ursprünglichen Vertrag die Überführungskosten (die auch noch nicht durch mich gezahlt wurden, weil keine Rechnung durch den Hersteller oder das Autohaus gestellt wurde) falsch ausgewiesen wurden. Lauf Verkäufer würde bei einer Verweigerung der Unterschrift das Fahrzeug entsprechend durch die Leasingbank eingefordert werden.
Nun meine Frage: Warum sollte das Fahrzeug eingefordert werden? Eigentlich wurde ja in 2020 ein rechtskräftiger Vertrag zwischen Mir und der Bank geschlossen.
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
Selbstverständlich erwarte ich keine Rechtsberatung 🙂
20 Antworten
Zitat:
@latexallergie schrieb am 7. Februar 2021 um 13:02:35 Uhr:
Dann bekommst halt ein paar Prozent weniger Rabatt, zahlst dafür keine Überführung und bist am Stammtisch der Held, der es dem Händler so richtig gezeigt hat.
Auch der Rabatt interessiert mich als Kunde nicht. Da zählt einzig und allein der Endpreis inklusiv aller Kosten. Da steht der Händler im Wettbewerb und wenn mir seine Preisvorstellung nicht paßt, unterschreibe ich den Kaufvertrag bei einem seiner Konkurrenten.
Hallo zusammen!
Das "Problem" hat sich mittlerweile gelöst. Das AH hat eine Entschädigung von 100€ für die Umstände angeboten. Die Höhe der Überführungskosten war mir von vornherein klar, allerdings fand ich die Vorgehensweise des AH nicht sehr professionell. Unter anderem wurde gesagt, dass der neue Vertrag unterschrieben werden muss und es keine Differenz zwischen der ursprünglich ausgemachten separaten Rechnung und der Umlage auf die monatliche Rate gibt.
Nachdem ich mir den Vertrag dann angesehen hatte, fiel mir eine Differenz von 40€ auf (sicher nicht die Welt - aber trotzdem hätte das AH drauf hinweisen müssen).
Insgesamt ist die Situation nach der Entschädigung also für mich gut gelaufen 🙂
Zitat:
@Adalbert_Dorsten schrieb am 6. Februar 2021 um 10:53:01 Uhr:
@LuisB:
Du hast gewusst, dass Überführungskosten fällig werden, oder?
Einige Dich doch mit dem Händler oder lief irgendwas aus Deiner Sicht für Dich schlecht?
Ziel sollte natürlich sein, dass Du nicht mehr als in 2020 zahlen musst.
Nur wenn im Vertrag steht.
Zitat:
@LuisB. schrieb am 7. März 2021 um 20:30:53 Uhr:
Hallo zusammen!Das "Problem" hat sich mittlerweile gelöst. Das AH hat eine Entschädigung von 100€ für die Umstände angeboten. Die Höhe der Überführungskosten war mir von vornherein klar, allerdings fand ich die Vorgehensweise des AH nicht sehr professionell. Unter anderem wurde gesagt, dass der neue Vertrag unterschrieben werden muss und es keine Differenz zwischen der ursprünglich ausgemachten separaten Rechnung und der Umlage auf die monatliche Rate gibt.
Nachdem ich mir den Vertrag dann angesehen hatte, fiel mir eine Differenz von 40€ auf (sicher nicht die Welt - aber trotzdem hätte das AH drauf hinweisen müssen).Insgesamt ist die Situation nach der Entschädigung also für mich gut gelaufen 🙂
Es gibt kein Fall auf diesem Welt wo Mann ein Vertrag unterschrieben muss, egal ob alt oder neu.
Man unterschriebt ein Vertrag weil er will nicht weil er muss.
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Zitat:
Es gibt kein Fall auf diesem Welt wo Mann ein Vertrag unterschrieben muss, egal ob alt oder neu.
Man unterschriebt ein Vertrag weil er will nicht weil er muss.
Wenn man schon einen philosophischen Erguss loswerden möchte, dann sollte man wenigstens auf eine einigermaßen korrekte Sprache achten...
Leider nicht meine Muttersprache, spät in der Nacht auf dem Smartphone geschrieben der ersetzt alles was er will.
Trotzdem war nicht philosophisch sonder rechtlich/kommerzielle: Vertrag ist Vertrag, es gibt keine Updates, nur verweigerte Leistungen.