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Änderung bei 100km/h-Zulassung für Anhänger?
Kann mir das mal einer übersetzen?
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Kann man jetzt etwa einen für 100km/h zugelassenen Anhänger hinter jedes geeignete Zugafhrzeug hängen, ohne das Gespann wieder dem TÜV vorzuführen?
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32 Antworten
Es wäre ja ganz schön, wenn hier mal wirklich fachkundige Spezialisten (vom TÜV, DEKRA, StVA) eine klare und allen verständliche, verbindliche Aussage veröffentlichen würden.
Was ist daran nicht zu verstehen?
Ich darf sogar mit meinem Oldie von 1969 100Km/h
CIVD > Pressemitteilungen
Weniger Bürokratie, größerer Geltungsbereich
Tempo 100 für Caravan-Kombinationen seit 22. Oktober 2005 neu geregelt
Frankfurt, 28. Oktober 2005
Schneller als erwartet verabschiedete das Bundesverkehrsministerium eine Neuregelung der Tempo-100-Verordnung für Caravan-Kombinationen. Die „Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung“, so die offizielle Bezeichnung, ermöglicht in Zukunft deutlich mehr Caravan-Besitzern auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen Tempo 100 zu fahren. Die neue Verordnung ist seit 22. Oktober 2005 rechtskräftig und zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Der Caravaning Industrie Verband hat sich bereits seit Einführung der ersten Tempo-100-Regelung für Caravan-Kombinationen im Jahr 1998 für eine Ausweitung und Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens stark gemacht.
„Es freut uns sehr, dass die jahrelangen Bemühungen unserer Branche jetzt doch so zügig Früchte tragen,“ so Hans-Karl-Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes. „Mit dieser neuen Regelung werden in Zukunft rund 80 Prozent aller Caravan-Besitzer auf Autobahnen Tempo-100 fahren dürfen. Das wird sich sehr positiv auf den Verkehrsfluss auswirken, da diese Caravan-Kombinationen nun nicht mehr von LKW überholt werden müssen.“
Die wichtigsten Neuerungen zur bisher gültigen Tempo-100-Regelung sind der höhere Massenfaktor zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sowie das Aufheben der „Hochzeit“. Das bedeutet dass nun unter Beachtung einiger Kriterien ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug möglich ist. Darüber hinaus können Käufer eines neuen Caravans die Tempo-100-Plakette direkt bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle beantragen. Der bürokratische Aufwand für die Genehmigung einer Tempo-100-Plakette wird dadurch reduziert.
Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen folgende Regelungen vor:
* Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer als 3,5 t sein.
* Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
* Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) entsprechen.
* Der Caravan muss hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
* Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
* Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Faktor 1,0). Zusätzlich muss:
o der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 1. Juli 2003 ausgestattet sein.
o oder mit anderen technischen Einrichtungen, zu denen ein Gutachten (ABE oder Betriebserlaubnis) vorliegt, dass einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120 km/h bestätigt.
o oder das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitäts-System für Anhängerbetrieb ausgestattet (TSP = Trailer-Stabilisierungs-Programm) ist, über das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Bereits auf dem Markt befindliche Caravans und Anhänger können nachgerüstet werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ) eine Bestätigung ausgestellt, mit welcher dann die Straßenverkehrsbehörde eine offizielle Bescheinigung und Tempo-100-Plakette aushändigt. Diese muss hinten am Caravan angebracht werden. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist permanent mit den Kfz-Papieren mitzuführen.
Das ist ja alles ganz schön, bloß hat auf keiner Zulassungsstelle, Dekra- oder TÜV- Prüfstelle die ich angerufen hab, irgendjemand was von der Gesetzesänderung gehört.
Da jetzt seit Inkrafttreten bereits 4 Wochen vergangen sind, sollte das doch den entsprechenden Stellen bekannt sein, oder?
Ja, ja, Beamtenmühlen mahlen langsam, aber trotzdem.
Hi
News vom Strassenverkehrsamt:
Man muss mit dem Wohnwagen zum TÜV.
Dieser überprüft den WW auf die Tauglichkeit zur 100 km/h Regelung, also Alter der Reifen, Stossdämpfer, usw.
Der TÜV bescheinigt in einem Gutachten diese Tauglichkeit.
Mit dieser Bescheinigung zum Strassenverkehrsamt. Dort wird in den Fahrzeugschein des WW die 100 km/h Tauglichkeit eingetragen. Gleichzeitig wird die 100 km/h Plakette ausgehändigt, die dann am WW anzubringen ist.
Die Tauglichkeit des Zugfahrzeugs wird nicht überprüft und obliegt ab sofort der Verantwortung des Fahrzeugführers.
Bei Wohnwagen gilt wie schon gesagt unter diesen Voraussetzungen die 1:1 Gewichtsregelung.
Bei meinem StVA in Viersen wurden so in den letzten Tagen bereits 2 WW eingetragen.
Meine Rückfrage beim TÜV ergab, dass dies wohl nun die Praxis sei.
Gruß
Andi
Und was ist wenn im Fahrzeugschein schon vom Vorbesitzer die 100 km/h Freigabe eingetragen wurde? Brauch ich dann nur noch die 100 er Plakette oder muß ich noch mal zum Tüv?
Besten Dank
Na dann muss ich mal unseren TüV in Hagen loben !!
Die wussten bescheid als ich mit meinem Oldie vorgefahren bin .
Konnte mir auch genau sagen wodrauf geachtet wird und wo ich die 100er Plakette bekomme.
Genauso wie es in meine Text steht :-)
Zitat:
Original geschrieben von 0815musik
Und was ist wenn im Fahrzeugschein schon vom Vorbesitzer die 100 km/h Freigabe eingetragen wurde? Brauch ich dann nur noch die 100 er Plakette oder muß ich noch mal zum Tüv?
Besten Dank
Dann bekommst Du bei der Ummeldung die Plakette automatisch
Nur leider habe ich den Wowa im letzten Jahr angemeldet und das 100er Schild sicherheitshalber entfernt.
Update
So, ich habs geschafft:
Meine E Klasse ist nachgewogen worden und jetzt mit 1770 KG leer eingetragen.
Der WW war beim TÜV und wurde für gut befunden.
Schlingerkupplung und 100 Km/h Freigabe wurden eingetragen.
Strassenverkehrsamt.......leider neuen Brief und Schein ( die neuen Dinger ) bekommen.....und die 100 Plakette....
PKW 1770 KG - WW 1750 KG 100 KM/h
Gruß
Andi
ich werd es mal zwischen den Feiertagen in Angriff nehmen...
Jetzt darf ich Tempo 100!
Kurz vor Weihnachten kam der Anruf vom TÜV: Die Unterlagen sind da! Es ging um die Schlingerkupplung Alko 2000. Also erst in den Kurzurlaub und gestern zum TÜV, nur noch die Bescheinigung abholen.
Mit der zum Straßenverkehramt (die wußten auch nicht so richtig Bescheid, eine oder doch besser zwei Plaketten ) und dann war's geschafft! Das Schild klebt und die weiteren Fahrten können ohne Angst vor Verwarnungs- / Bußgeld stattfinden.
Kosten: TÜV 39 €, Amt 19,80 € und Tempo 100 Schild 4,10 €: knapp 63 €!
Gruß
Franjo001
Die neue Regelung:
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.
1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
...muss entweder beschrieben sein als
* PKW
* Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
* anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss
* für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
* so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
* darf nicht älter als 6 Jahre sein
* müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
* darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetreib in Anspruch nehmen
4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung des Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:
Der Anhänger mit:
* einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
* mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
das Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.
Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten X-Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.
6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.
Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.
FAZIT:
Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.
Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.
Hi
zur Leermasse des Zugfahrzeuges habe ich ein Frage. Mein Wohnwagen hat 1470 kg zlGG.
Im Schein von meinem Vectra B steht ein Leergewicht 1395 kg, also zu leicht, in der Bedienungsanleitung steht aber, 1395 kg, mit Klimaanlage 1423 kg, dann kommt noch für die Ausstattung 18 kg und für die Anhängerkupplung 23kg dazu, das ergibt dann 1464 kg, also immer noch zu leicht. Mit so einer gelben Caravanüberfahrwaage habe ich den Vectra schon selbst gewogen, da kam ich mit mir (90 kg) auf 1595 kg, das würde reichen.
Nun würde ein Wiegen des Vectras beim TÜV genügen mit einer entsprechenden Wiegebestätigung oder müsste ich das Leergewicht eintragen lassen, damit es bei einer Kontrolle auch akzeptiert wird.
Mein Wohnwagen würde die Vorraussetzungen erfüllen können, aber bei meinem Auto scheitert es an nachweisbaren 6 kg.
Gruß
Steve
Du musst das Gewicht nachgewogen eintragen lassen.....ohne Fahrer und vollgetankt und was Du sonst noch so im Wagen hast (
)! ( Auch wenn hier schon mal anderes berichtet wird )
Habe ich auch gemacht damit es passt.
Jetzt ist der Wagen 20 KG schwerer als der WW.
Gruß
Andi
Na Klasse,
dann weiß ich ja weiß zu tun ist, ein bisschen Speck ums Reserverad und gut ist.
Danke
Gruß
Steve