Abzocke auf Supermarktparkplätzen

Hier mal etwas positives. Vielleicht könnt ihr ja euren Supermarkt mit Abzockfirma animieren.

Alle Supermärkte im Ort werden von diesen ominösen Firmen belagert. Kaum ausgestiegen, noch vorm hineingehen gemerkt, zurück zum Auto, zu spät ....

Aldi hat jetzt als erster auf einem Parkplatz Parksensoren aufgeklebt, keine Parkscheibe und für den normalen Kunden kein Problem.

Bei uns sind ab einer bestimmten Uhrzeit alle Parkplätze mit Kleintransportern wie Hermes, DPD und andere belegt, weil die Fahrer bzw. Subunternehmer ihre Fahrzeuge mit nach Hause nehmen müssen (dürfen). Die Firmen sparen und unser ohnehin knapper Parkraum wird mit Kleintransportern zugestellt, auf kleinen Parkplätzen, die schon für PKWs fast zu eng und zu kurz sind und mit dem Ergebnis, dass ein Tranporter mind. 3 Parkplätze blockiert, ein Spezialist, rumänischer Kleintransporter, fast ständig vor Ort, schafft es, 6 Parkplätze zu blockieren, indem er einfach über den kleinen Grünstreifen fährt.

Die Öffentlichen Parkplätze in der Nähe von Fuzo usw. sind ab 18.00 Uhr frei und bei uns zugeparkt. Die Öffnungszeiten haben sich aber geändert. Also bleiben da nur Supermarktparkplätze, wenn man noch etwas bummeln möchte.

Hier ist m.M.n. die Politik gefragt. Dass Supermärkte sich wehren müssen, kann ich zumindest hier nachvollziehen.
Aber die Lösung mit Sensoren ist fairer und zeigt, dass es Aldi Nord nicht um Abzocke geht.

Beste Antwort im Thema

Dieser "Abzocke" entgeht man ebenso leicht wie der beim Blitzer. Man hält sich einfach an die Vorschriften. Wenn man das als "Gewohnheitstier" nicht tut, muss man eben zahlen. Manche Gewohnheiten sollte man sich abgewöhnen. Dann klappt es auch mit dem Parken.

Grüße vom Ostelch

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Wenn du in einen Bus einsteigst hast du einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, mit allen Rechten und Plichten.
Genauso ist es auch beim befahen des Parkplatzes. Da es zuviele gibt die hinterm Steuer Ihr Hirn nicht dabei haben, kommt es zu diesen Reaktionen. Wirst sicher auch mit der Rennleitung diskutieren, hab das 100er Schild vergessen, kann ja mal vorkommen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. Juni 2020 um 20:08:44 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 11. Juni 2020 um 19:50:58 Uhr:



Ach, lieber Ostelch, dann nenne ich es eben wieder Knöllchen.
Aber die rechtliche Grundlage fehlt dahingehend, dass die Abzocker sich an den Fahrer des Wagens wenden müssen. Und den kennen die nicht. Einfach mal so eben eine Zahlungsaufforderung an eine dritte Person zu schicken, ist mindestens Sittenwidrig.

Es mag unwirksam sein, aber "sittenwidrig" ist es sicher nicht. Ansonsten lese mal etwas zu diesem Problem und du wirst dich wundern, dass es besser ist, die Vertragsstrafe zu bezahlen als als Halter eine Unterlassungserklärung abgeben zu müssen, weil der Fahrer des Autos nicht festgestellt werden konnte.

Grüße vom Ostelch

Eine Unterlassungsklage bezüglich ? Darf ich dann mein Auto nicht mehr anderen überlassen? Darf ich dann nicht mehr auf dem besagten Parkplatz parken, oder darf ich mir womöglich keine Erinnerungslücken mehr erlauben?

@Remix
Warum sollte der Betreiber hohe Kosten auf sich nehmen, wenn er jemanden mit der Überwachung beauftragen kann, der sich dann selbst trägt?
Der wird dann schon abspringen, wenn es unrentabel wird.

Das ist der Moment, wo endlich begriffen wurde, dass auf einem privatem Parplatz nach den Regeln des Eigentümers (oder auch des Pächters) zu spielen ist.

Zitat:

@remix schrieb am 11. Juni 2020 um 20:03:16 Uhr:



fair ist es dann, wenn der schusselige Parker ohne Parkscheibe keine "Vertragsstrafe" zahlen muss, wenn er mittels Kassenbon nachweisen kann, dass er Kunde zur besagten Zeit war....

fair ist es dann, wenn nicht irgendwelche Fantasiegebühren on Top kommen, um die Gesamtsumme schön hoch zu machen

fair kann es auch sein, gleich eine Schrankenanlage zu installieren, und Kunden das Parkticket freizustempeln - dann verdient man an Dauerparkern zu recht und die eigenen Kunden parken weiter frei;

Gruß rmx

Ja, bis auf die Schrankenanlage wird das wohl auch so gehandhabt. Schranken sind nicht nur sehr teuer im Unterhalt, sondern es ist nicht mit dem Bau allein getan. In der Regel sind die Zufahrten gar nicht ohne Umbauten für Schrankenanlagen geeignet, weil dazu Vorflächen nötig sind, wo einfahrende Autos warten können. Dieser ganze Aufwand nur wegen der ganz Schlauen, die sich ihre Regeln selbst machen.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 11. Juni 2020 um 14:58:51 Uhr:


Das kannst Du betrachten wie Du möchtest.
Es ist leider nunmal so, daß die Hinweisschilder der Parkraum-Firmen an den Parkplatzzufahrten, bzw. Einfahrten zu stehen haben. Zumindest einmal Schilder welche auf eine Parkscheibe und eine maximale Parkdauer hinweist.
Und nicht an Laternenmasten oder sonstigen Pfosten innerhalb vom Parkplatz, oder am Eingangsbereich vom Markt.

Wenn das so ist, haben so einige öffentliche Parkplätze sich nicht ans geltende Gesetz. Da kann ich auf den Parkplatz fahren und links und rechts an den Parkbuchten steht je ein Schild, dass eine Parkscheibe benötigt wird. Bei Marktülätzen, wo es keine Parkbuchten gibt, steht manchmal nur an der Einfahrt ein Schild was auf dem Parkplatz nicht wiederholt wird.

Ich frage mich auch, was so ein Schild an der Zufahrt bringen soll. Jeder Autofahrer muss wissen, wo im Straßenverkehr Schilder aufgestellt werden. Vom Auto aus sehe ich das Schild mit der Parkscheibenpflicht. Die Schrift kann ich vom Auto nicht immer lesen, aber ich erkenne , dass da etwas steht. Wenn es mich interesiert kann ich ja die paar Meter hinlaufen.

Beim Ärtztehaus Duisburg-Sittardsberg stehen an der Einfahrt die kompletten AGB. Etwas unsinigeres habe ich noch nicht gesehen, da der Text viel zu lang ist, um ihn beim vorbeifahren zu lesen. Aber dennoch gucke ich hin, was mich ablenkt. Leider kann ich es auf google-Maps nicht zeigen, da die Aufnehmen zu alt sind. Das Gebäude stand damals noch nicht.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 11. Juni 2020 um 15:40:10 Uhr:


Es geht doch sicher um die Frage, wie ein wirksamer Vertragsschluss zustande kommen soll. Wenn ich die Schilder am Eingang des Marktes lese und inzwischen schon das Ticket bekomme, war das sicher nicht der Fall.

Wichtig sind die Verkehrszeichen, und nicht die AGB's. 😉

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 11. Juni 2020 um 20:16:22 Uhr:


@Remix
Warum sollte der Betreiber hohe Kosten auf sich nehmen, wenn er jemanden mit der Überwachung beauftragen kann, der sich dann selbst trägt?

Schrankenanlage mit Gebührenpflicht und Befreiung für Kunden rechnet sich i.A. auch, sehr gut sogar, wenn einmal installiert;

Zitat:

Der (Betreiber) wird dann schon abspringen, wenn es unrentabel wird.

oder er macht es sich halt rentabel - mit den angedeuteten Methoden...

genauso wie es die notorischen Falschparker gibt, gibt es halt auch notorisch "halbseriöse" Unternehmen, die das Recht auf Ihrer Seite sehen (und vielleicht auch haben) aber zum Kasse machen alle guten Sitten verlassen, Stichwort "weitere Kosten"

das Thema ist nicht so schwarz-weiss , wie es scheint

Gruß rmx

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 11. Juni 2020 um 19:23:59 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 11. Juni 2020 um 19:21:06 Uhr:


Wenn einem die Argumente ausgehen, wird auf Beleidigung zurückgegriffen.

Der Begriff Kadavergehorsam ist dir bekannt?

Ja - hier geht es allerdings um

Besitzstandstörung

.

Zitat:

@remix schrieb am 11. Juni 2020 um 20:33:05 Uhr:


Schrankenanlage mit Gebührenpflicht und Befreiung für Kunden rechnet sich auch, sehr gut sogar;

Eine Hüpfburg für Kinder, damit Eltern mehr einkaufen würde sich auch rechnen. Macht aber kaum einer... Der Besitzer will kein Geld in eine Schranke (mit späteren Wartungskosten) investieren, und damit ist das Thema schon durch. 😉

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 11. Juni 2020 um 19:50:58 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. Juni 2020 um 19:32:13 Uhr:


Da befindest du dich leider mehrfach im Irrtum. es ist weder ein Strafzettel, noch fehlt ihm die rechtliche Grundlage. Das sollte im Verlauf dieser Diskussion eigentlich klar geworden sein.

Grüße vom Ostelch

Ach, lieber Ostelch, dann nenne ich es eben wieder Knöllchen.
Aber die rechtliche Grundlage fehlt dahingehend, dass die Abzocker sich an den Fahrer des Wagens wenden müssen. Und den kennen die nicht. Einfach mal so eben eine Zahlungsaufforderung an eine dritte Person zu schicken, ist mindestens Sittenwidrig.

Das ist doch Quark. Natürlich darf ein Supermarkt sein Haustecht inklusive der Spielregeln und Konsequenzen einer dritten Firma übertragen, die dann im Auftrag des "Kunden"(dem Supermarkt) Hausrecht durchsetzen.
Schonmal etwas von Sicherheitsdienstleistungen gehört?
Was macht der Sicherheitsdienst denn mit dir, wenn man dich auf einem Halteverbot im Firmengelände parken erwischt?

Die Sorgen dafür, dass du dort verschwindest, auch wenn es dir nicht schmeckt.

Argumentierst du dann auch mit Sittenwidrigkeit, weil die externe Sicherheitsfirma dir nichts zu melden hat?
Was ist denn so schwer daran, das Prinzip der Hausordnung zu verstehen? Oder ist die Hausordnung deiner Meinung nach kein geschütztes Rechtsgut? Ja dann würde ich sagen ich schlafe Heute Nacht in deinem Schlafzimmer.

Die Kosten der Schranke sind hoch, da durchaus Vorarbeiten nötig sind und das Betreiben dieser erzeugt weitere Kosten.

Bei manchen dürfte es gar nicht möglich sein, da die Platzverhältnisse es nicht gestatten.

Zitat:

@remix schrieb am 11. Juni 2020 um 20:33:05 Uhr:



Schrankenanlage mit Gebührenpflicht und Befreiung für Kunden rechnet sich i.A. auch, sehr gut sogar, wenn einmal installiert;

Gruß rmx

Wie soll sich das auch noch "sehr gut" rechnen? Doch nur bei saftigen Preisen, über die dann hier wieder gejammert würde. Denn die Mehrzahl der Parker würden als Kunden nichts bezahlen, der Aufwna für diese Nullrechnungen würde aber trotzdem anfallen. Außerdem haben die Handelsunternehmen wohl keine Lust, auch noch Parkraumbewirtschafter zu werden. Es müssten also wieder Unternemeen wie Apcoa oder Contipark das Geschäft übernehmen. Außerdem geht es den Händlern nic tdarum, mit den Parkplätzen geld zu verdienen, sondern mit ihren Geschäften. Und dafür brauchen sie Parkplätze für Kunden und nicht für Fremdparker.

Erstaunlich, mit welchem Aufwand hier gegen die schlichte Unsitte, einen für Kunden vorgesehenen Parkplatz zweckentfremdet zu nutzen, angegangen werden soll, wenn es mit dem Parkscheibensystem ebenso gut geht. Zumal alle Mehrkosten, die die Unternehmen hätten, sowieso von den Kunden über höhere Preise bezahlt werden müsten.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 11. Juni 2020 um 20:16:18 Uhr:


Darf ich dann mein Auto nicht mehr anderen überlassen? Darf ich dann nicht mehr auf dem besagten Parkplatz parken, oder darf ich mir womöglich keine Erinnerungslücken mehr erlauben?

Auch als Fahrzeughalter hast du Pflichten, welchen du nachkommen mußt.

Welche das im Detail sind, wird spätestens dann erörtert, wenn mit deinem Fahrzeug in die Rechte anderer Personen eingegriffen wird.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. Juni 2020 um 20:43:41 Uhr:


Wie soll sich das auch noch "sehr gut" rechnen? Doch nur bei saftigen Preisen, über die dann hier wieder gejammert würde. Denn die Mehrzahl der Parker würden als Kunden nichts bezahlen, der Aufwna für diese Nullrechnungen würde aber trotzdem anfallen.

Außerdem sind die Leute nicht dumm. Pakern für 2 Stunden kostet für Nichtkunden 2 euro. Dann parke ich dort 2 Stunden, kaufe mir eine Milch für 80 Cent und parke kostenlos. Oder ich parke für 80 Cent und bekomme eine Milch gratis, wie man es nimmt...

Zitat:

@remix schrieb am 11. Juni 2020 um 20:33:05 Uhr:



Zitat:

Der (Betreiber) wird dann schon abspringen, wenn es unrentabel wird.

oder er macht es sich halt rentabel - mit den angedeuteten Methoden...

genauso wie es die notorischen Falschparker gibt, gibt es halt auch notorisch "halbseriöse" Unternehmen, die das Recht auf Ihrer Seite sehen (und vielleicht auch haben) aber zum Kasse machen alle guten Sitten verlassen, Stichwort "weitere Kosten"

das Thema ist nicht so schwarz-weiss , wie es scheint

Gruß rmx

Sollte das Vorgehens des Parkraumbewirtschafters unseriös sein, so kann dagegen vorgegangen werden und dieses Unternehmen wird entsprechende Konsequenzen tragen müssen.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 11. Juni 2020 um 19:23:59 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 11. Juni 2020 um 19:21:06 Uhr:


Wenn einem die Argumente ausgehen, wird auf Beleidigung zurückgegriffen.

Der Begriff Kadavergehorsam ist dir bekannt?

Ja. Das ist ein Begriff, den Loser die im wirklichen Leben den Schwanz einziehen, aber im Internet das Maul aufreißen, gerne benutzt wird.

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