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Abwicklung nach Parkrempler bzgl. Ersatzteilbeschaffung

hallo fachleute,

mal ne kurze situationsbeschreibung vorab.

mein auto stand heute auf unserer seite zum parken und meine nachbarin ist rückwärts in die seite reingefahren.

genau an soner blöden stelle, dass kotflügel und stoßstange neu müssen plus lackierung. und dabei warn die grade neu wegen styling besorgt worden 🙁

nun meine frage. da ich ihr nicht weiter unkosten entstehen lassen wollte, habe ich mich erkundigt wo es die stoßstange wieder günstig gibt. in berlin war se teuerer als bei ebay.

sie meinte wir machen das privat oder über versicherung. also habe ich kurzerhand gleich ne neue stange bei ebay bestellt weil ich die kosten halt im rahmen halten will.

vorhin kam se rüber und meinte die versicherung würde das regeln und ich müsste montag anrufen um ihren namen und kennzeichen durchzusagen. dann kommt n schreiben und ich kanns wohl reparieren lassen. u.u. kann se innherlab eines halben jahres danach noch kostenübernahme machen und wird nicht hochgestuft.

wie issn dat nu? wars ein fehler die stange schon privat zu bestellen? weil ich würde nämlich sonst noch den kotflügel bestellen weil ich den sicher günstiger bekomme als der lackierer mir nen preis für endverbraucher macht.

hab n bissel angst, dass die versicherung nur die rechnung des lackierers akzeptiert und ich auf den kosten der stange sitzen bleibe...

was sagt ihr dazu? wars falsch gleich zu bestellen? oder kann ich die privat beschaffte stange geltbar machen?

ich hoff das das klappt.
gruß. dennis

9 Antworten

Die Versicherung wird sicher nicht auf Basis eines Kostenvoranschlags regulieren, sondern ein Gutachten verlangen.

Sorgen brauchst Du Dir dennoch keine machen.
Das Gutachten legt genau den Erstattungsanspruch fest, Mehrwertsteuer wird allerdings nur bezahlt soweit angefallen.

Mehr dazu steht hier.

danke für den link.

ein gutachten wird doch erst bei einem schaden über 800€ fällig, soweit aus den pages ersichtlich.
somit dürfte das ohne gutachten gehen müssen...

wie wird dann verfahren. muss ich nen kv vom lackierer vorlegen und gut is. abwicklung is dann meine sache?

oder muss ich den kv worlegen und dann die rechnung damit erstattet wird?

und wie is das mit der wertminderung. is das ne wertminderung wenn man nen kotflügel + stoßi austauscht und wie bzw. wo wird die berechnet?

ich ruf dann da am montag mal an und frag was die mir zu sagen haben.

gruß. dennis

Der Austausch einer Stioßstange nebst Lackierung kostet Heute bereits meist 600 bis 800 EUR.
Bei solchen Schäden machen Gutachter nur ein sog. Kurzgutachten (bei Beauftragung vereinbaren).
Das ist dann auch o.k.

Das von Dir geschilderte Schadensbild wird eher bei 1.500 bis 2.000 EUR liegen.

Sofern der Wagen noch einen entsprechenden Zeitwert abzgl. Restwert hat, muss hier ein Gutachten erfolgen.
Am besten mit der gegnerischen Versicherung abstimmen.

Wünscht die ein Gutachten, dann schriftlich bestätigen lassen.
Gutachterwahl liegt dann bei Dir, auch wenn die versicherung etwas anderes wünscht.

Einigt Ihr Euch auf KVA, so geht das auch klar. MwSt wird dann nur erstattet soweit durch Rechnung belegt.

so...

hab heute morgen bei der versicherung angerufen und die haben mir ne eigene aber komplette abwicklung angeboten (partnerwerkstatt, 3 jahre garantie und leihwagen).

habe das abgelehnt und meinte ich würde zu nem selbst gewählten gutachter gehen. da meinte die dame am telefon dass sie nur über kva abrechnen und erst ab einem betrag von 1500€ ein gutachter in frage kommt.

hab dann beim lackierer angerufen und er hat den gutachter einfach zu sich bestellt. dieser meinte ein gutachten ist ab ca. 750€ möglich und er machts trotzdem. nach seiner erfahrung gabs da wohl nie probleme mit der versicherung.

ich hoffe ja dass das klappt. was meint ihr?
wat mach ich wenn die versicherung das gutachten net akzeptiert? gibts ne klausel wo das alles offiziell drin steht?

gruß. dennis

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Das Problem ist, dass bei kleinen Schäden die Kosten durch Gutachten, bzw. die Rechnung des Gutachters, unnötig in die Höhe getrieben werden und es Urteile wie dieses gibt:

"Bei einem reinen Bagatellschaden sollte ein Unfallgeschädigter erst von einer Werkstatt die ungefähren Reparaturkosten schätzen lassen, bevor er einen Gutachter einschaltet.

In dem Fall war nach einem leichten Heckanstoß ein Blechschaden zu verzeichnen gewesen, dessen Beseitigung inklusive Mehrwertsteuer etwas über 1.800 Mark kostete. Die Klägerin hatte zuvor einen Sachverständigen eingeschaltet. Die Versicherung des Schädigers zahlte die Reparatur, weigerte sich aber, auch die Gutachterkosten zu erstatten.

Das Gericht gab dem Unternehmen Recht und sah in der Einholung des Sachverständigengutachtens bei dem vorliegenden Bagatellschaden einen Verstoß gegen die gesetzliche Schadensminderungspflicht. Bei Reparaturkosten bis zur Höhe von 2.500 Mark sei ein Gutachten im Regelfall unverhältnismäßig, hieß es. Vor allem bei einer fiktiven Abrechnung müsse der Geschädigte gesondert darlegen, weshalb nicht auch eine einfache Kostenkalkulation oder ein Kostenvoranschlag ausgereicht hätte.

„Die Geschädigte kann sich nicht darauf berufen, dass sich ihr der Umfang des Schadens nicht sogleich erschlossen hat“, fuhr das Gericht fort. Im Zweifelsfall bleibe ihr immer die Möglichkeit, zunächst bei ihrer Werkstatt den ungefähren Schadensumfang zu erfragen. Die Werkstatt könne auch Angaben darüber machen, „ob wegen des Verdachts tiefer gehender Schäden eine Begutachtung angebracht ist“.

Amtsgericht Sömmerda
Urteil vom 14. Mai 2002
Aktenzeichen 1 C 8/02

Das macht aber keinen sinn da man selber seinen Nutzungsausfall nicht anrechnen kann. Genauso wenig kann eine Werkstatt die Wertminderung berücksichtigen, bzw den Wert ermitteln falls es ein wirtschaftlicher Totalschaden sein sollte.

Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden im Raum steht siehts auch anders aus.

Wertminderung bei einem neuen Kotflügel und einer Stoßstange?

Nutzungsausfall kann man auch selbst mit Reparaturnachweis geltend machen. Bei dem Schaden sollten 2 bis 3 Tage drin sein.

Wenn man schon die Auskunft bekommen hat, dass kein Sachverständiger erforderlich ist, sollte man gerade bei kleinen Schäden wirklich nachdenken, ob man doch einen beauftragt!

Nur dann frag ich mich warum in dem oben ausgewiesenem link steht dass ab 800€ ein gutachter fällig wird. und plötzlich sinds dann doch 1500€ oder wie?

dass die versciherung sagt 1500€ is klar, nur das muss noch lange nichts heißen, denn die wollen auch nur ihr bestes.

hätte ne offizielle info gebraucht, wie man da handeln soll. nu isses eh zuspät. der gutachter hat mir versprochen bei nichtanerkennung wegen kosten nicht an mich heranzutreten.

finds ehrlich gesagt blöd dass es nun im nachhinein kommt.

ich werd ja sehn was rauskommt.
der gutachter selbst sagt, dass es bei schäden ab 750€ nie probleme mit der versicherung gab.

wäre auch an einer schadenminderung interessiert gewesen. aber man kennts ja. wenn man dann selber zu den verursachern geht und 600€ ansagt, denken die noch man will se übers ohr hauen. also bin ich mit der offiziellen variante auf der sicheren seite und mir kann keiner was.

gruß. dennis

Urban....

Es gibt keine fixe Grenze, bis zu der Gutachten notwendig sind oder eben nicht...
Daher kann dir das auch keiner genau sagen. 800€ stammen aus Urteilen - aber es gibt auch weitere, die von mehr als 800 sprechen...

Und zu dem "mir kann keiner was" - bei Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht kann dir natürlich jemand was 😉

Was für ein Gutachten wurde denn erstellt? "Richtiges" oder "Kurzgutachten" ? Letzteres wäre günstiger und würde wohl noch durchgehen.
Ersteres halte ich bei einer tatsächlich so geringen Summe für unangebracht - genau wie "Wertminderung" bei nem 9 Jahre alten Polo 😁

Hier anders zu handeln als nach telefonischer Absprache halte ich für grenzwertig ohne alle Details zu kennen.
Was Lackierer oder Gutachter sagen, sei mal dahingestellt - zahlen muss (soll) es die gegnerische Versicherung - und die hat auch das Recht zu prüfen......

Grüße
Schreddi

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