Abwechselndes Halteverbot

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu folgender Situation: an manchen Straßen darf man vom 1. bis zum 15. auf der einen Seite parken und vom 16. bis zum 31. auf der anderen Seite. Wenn man das penibel auslegt, dann soll man theoretisch nachts rausgehen und spätestens um 0:00 Uhr das Auto umparken, was wohl lächerlich erscheint. Es muss also wohl eine gewisse Karenzzeit erlaubt sein oder? Habt ihr eine Ahnung? Die Frage stelle ich mir nun besonders denn ich habe letztens ein Knöllchen gekriegt, weil ich am 01.11. um 09:59 Uhr mein Auto noch auf der 16.-31.er Seite hatte. Nun, wie bunt darf man es treiben mit diesem abwechselnden Halteverbot? Es kostet mich nur 15 Euro, also nicht die Welt aber ich frage mich, wie es in Zukunft gehen soll...

Danke für eure Inputs.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von E-Cruser


Wenn man das penibel auslegt, dann soll man theoretisch nachts rausgehen und spätestens um 0:00 Uhr das Auto umparken, was wohl lächerlich erscheint. Es muss also wohl eine gewisse Karenzzeit erlaubt sein oder?

Wieso lächerlich? Es ist, wie es ist. Die Theorie kennst du ja, für die Praxis musst du dich an die kontrollierende Stelle wenden. Aber eine Zeit geben MUSS es nicht...

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Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Sollte sicherlich nicht zu viel verlangt sein, den Wagen zwischen 7-8Uhr umzuparken oder direkt abends auf die andere Seite zu stellen.
Wie bereits hier:

http://www.motor-talk.de/.../...hselndes-halteverbot-t4331627.html?...

Vor einer Woche erwähnt.

Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

Es ist schlichtweg falsch, was da in deinem verlinkten Post steht: Zu denken, dass ein Verbot nicht mehr gilt, wenn das Ordnungsamt Feierabend hat. Im Übrigen stellen nicht nur Politessen Knöllchen aus. Oder tun es auch gern mal auf dem Weg nach Hause. Alles schon gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Es ist schlichtweg falsch, was da in deinem verlinkten Post steht. Im Übrigen stellen nicht nur Politessen Knöllchen aus.

Ja, dann setzt dich an deinen Scanner und lad hier mal die Knöllchen wegen Falschparken hoch, die du in den letzten 20 Jahren nach 18.00 Uhr bekommen hast.

Ich bin gespannt.

Zitat:

[Ja, dann setzt dich an deinen Scanner und lad hier mal die Knöllchen wegen Falschparken hoch, die du in den letzten 20 Jahren nach 18.00 Uhr bekommen hast.

Ich bin gespannt.

Lad mir doch mal dein Vorletztes hoch - du scheinst die ja alle aufzuheben. Glaub es oder nicht, aber wie beschrieben: Ein Verbot endet nicht um 18 Uhr.

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Ein Verbot endet nicht um 18 Uhr.

Das stimmt natürlich.

Habe selber erst vor 2 Wochen ein Ticket wegen Falschparken nach 18uhr bekommen...

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Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978



Zitat:

[Ja, dann setzt dich an deinen Scanner und lad hier mal die Knöllchen wegen Falschparken hoch, die du in den letzten 20 Jahren nach 18.00 Uhr bekommen hast.

Ich bin gespannt.

Ein Verbot endet nicht um 18 Uhr.

Ach echt? Dann stell die Karre um 20 Uhr um. Oder um sieben Uhr morgens. Damit stehst du zwar immer noch im Halteverbot aber bekommst zu 99,9% kein Knöllchen.

Aber du kannst dich ruhig weiter doof stellen.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Ein Verbot endet nicht um 18 Uhr.

Ach echt? Dann stell die Karre um 20 Uhr um. Oder um sieben Uhr morgens. Damit stehst du zwar immer noch im Halteverbot aber bekommst zu 99,9% kein Knöllchen.

Aber du kannst dich ruhig weiter doof stellen.

Haha achso, weil du nach 18 Uhr keine Knöllchen kriegst, gibt es das nirgends auf der Welt. Jetzt versteh ich's...

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Blödsinn, eigene Bequemlichkeit. Denk dich da nochmal rein: Wie mehrmals beschrieben, steht der Wagen in jedem Fall mindestens ein paar Stunden im Verbot, wenn er nicht um 00:01 bewegt wird. Das hat nix mit Bequemlichkeit zu tun, sondern mit Schilderunsinn.

Und das ist jetzt Blödsinn! Der Wagen muss natürlich nicht zwangsläufig im Haltverbot stehen - nicht mal eine Sekunde. Wenn ich weiß, dass zwischen dem 15. und 16. das Parkverbot wechselt und ich den Wagen nicht um 24:00h umparken kann (was wohl die wenigsten können), parke ich einfach woanders, wo es die ganze Nacht über erlaubt ist. Dann muss ich vielleicht etwas weiter gehen, aber so ist das dann halt. Ist dann die einzige Möglichkeit, einem Knöllchen mit Sicherheit zu entgehen.

Die Schilder stehen so, wie sie stehen und gelten auch so - ohne wenn und aber, wenn es die Ordnungsbehörde so durchziehen möchte. Und OB sie das auch möchte, das kann sie wohl nur selbst beantworten. Daher war der Hinweis, sich mal mit denen in Verbindung zu setzen, der einzig richtige.

Oder halt drauf ankommen lassen und schon am Abend zuvor auf der anderen Seite parken. Je nach Größe des Ortes ist das Ordnungsamt nicht den ganzen Tag besetzt. In kleineren Gemeinden tatsächlich meist nur bis ca. 17 Uhr.

In Köln muss man bis 23 Uhr ein Parkticket aus dem Automaten ziehen. Ich kenne genug, die abends in der Kölnarena waren und in Deutz geparkt haben und anschließend ne Knolle dran hatten.

ich finde es grandios köstllich, wie hier wegen einem schild, das man alle 500km (wenn überhaupt) mal sieht, sämtliche profilneurotiker ihre weisheiten vom stapel lassen.... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von querys


In Köln muss man bis 23 Uhr ein Parkticket aus dem Automaten ziehen. Ich kenne genug, die abends in der Kölnarena waren und in Deutz geparkt haben und anschließend ne Knolle dran hatten.

Vollkommen anderer Sachverhalt 😉 Und natürlich, wenn ich es als Stadt so möchte und die Einnahmen gut verwerten kann, dann kontrolliere ich an neuralgischen Stellen. Frag doch mal, wieviele ein Knöllchen bekommen haben, als sie da um 23 Uhr geparkt haben als KEINE Veranstaltung war 😉

Ich z.B. parke in der Stadt am WE wenn ich unterwegs bin immer in einem Bewohnerparkgebiet. Am WE hat das unterbesetzte Ordnungsamt nämlich niemanden, der da kontrolliert. Woher ich das weiß? Mit nem Knöllchenverteiler einfach mal unterhalten und ein bisschen gewitzelt. Denn Achtung, jetzt fallen hier einige gleich vom Hocker: das sind alles nur normale Menschen 😰😰

Wenn es für die aufgestellten Schilder keine Rechtsgrundlage gibt, kannst da einfach gegen vorgehen und die Dinger sind schneller weg als du gucken kannst.

Ein Verkehrsschild ist ein Verwaltungsakt in Gestalt einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 VwVfG, soweit es sich um Ge- u. Verbote handelt. Damit entspricht es einer behördlichen Verfügung. Nur richtet es sich nicht an eine einzelne Person, sondern an viele. Für alle Verwaltungsakte muss die erlassende Behörde eine Ermächtigungsgrundlage haben. Fehlt sie, kann man sich dagegen zur Wehr setzen. Ist bei Verkehrsschildern genau wie bei “normalen” Bescheiden.

easy going

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von E-Cruser


Also meinst du, dass 2 Male im Monat der normale Bürger, der um 17:30 Uhr Feierabend macht und dann um 18:00 Uhr nach Hause kommt zunächst sein Auto auf der einen Straßenseite parken soll, dann nachts um 23:50 Uhr aufsteht und sein Auto umparkt?????? Na willkommen in Absurdistan.
Der normale Bürger weiß, dass nach 18.00 Uhr keine Politesse mehr im Dienst ist und stellt sich am 15. um 18.00 Uhr auf die 16/31-Seite der Strasse. Wenn dann die Politesse morgens um zehn vorbeikommt, dann gibts auch kein Knöllchen. Na Willkommen im Lande der logischen Denkweise.

Die normale Bürger weiss, das nur einige Politessen um 18:00 Feierabend machen, das andere um 18:00 den Dienst beginnen.

In BS werden auch noch nach 22Uhr Knöllchen an Falschparker verteilt. Die Damen vom Ordnungsamt sind auch abends und nachts mit Dienstpolos unterwegs.

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