Abwechselndes Halteverbot
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu folgender Situation: an manchen Straßen darf man vom 1. bis zum 15. auf der einen Seite parken und vom 16. bis zum 31. auf der anderen Seite. Wenn man das penibel auslegt, dann soll man theoretisch nachts rausgehen und spätestens um 0:00 Uhr das Auto umparken, was wohl lächerlich erscheint. Es muss also wohl eine gewisse Karenzzeit erlaubt sein oder? Habt ihr eine Ahnung? Die Frage stelle ich mir nun besonders denn ich habe letztens ein Knöllchen gekriegt, weil ich am 01.11. um 09:59 Uhr mein Auto noch auf der 16.-31.er Seite hatte. Nun, wie bunt darf man es treiben mit diesem abwechselnden Halteverbot? Es kostet mich nur 15 Euro, also nicht die Welt aber ich frage mich, wie es in Zukunft gehen soll...
Danke für eure Inputs.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von E-Cruser
Wenn man das penibel auslegt, dann soll man theoretisch nachts rausgehen und spätestens um 0:00 Uhr das Auto umparken, was wohl lächerlich erscheint. Es muss also wohl eine gewisse Karenzzeit erlaubt sein oder?
Wieso lächerlich? Es ist, wie es ist. Die Theorie kennst du ja, für die Praxis musst du dich an die kontrollierende Stelle wenden. Aber eine Zeit geben MUSS es nicht...
41 Antworten
Kehrmaschine war ja die ganz tiefe Glaskugel. 😉
Und ich merke wann die Kehrmaschine gefahren ist...
Und jetzt? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Das muß kein Witz sein.Ich kenne monatsweises Einfahrverbot.
Oder stundenweises Parkverbot (für Kehrmaschinen - da muß dann in den 2-3 Stunden eben das Auto weg sein - und zwar die komplette Straße... interessiert auch keinen)
Mach mal bitte ein Foto, würde solche Verkehrsschilder echt gerne mal sehen. Hab sowas echt noch nie gesehen.
Es ist überhaupt kein Scherz. So eine Regelung ist auch nicht außergewöhnlich. Es ist das ganz normale Halteverbotschild und darunter die Daten (1.-15. auf einer Straßenseite, 16.-31. auf der anderen). Dramatisch ist die Lage aber auch nicht: das Knöllchen bekam ich um 09:59 Uhr und nicht um 00:05 Uhr. Die Frage stellt sich für mich eher wenn ich das Auto z.B. am 31. um 18:00 Uhr abstelle... Ich versuche, ein Bild von dem Schild zu machen (es ist aber dunkel jetzt und übers WE bin ich weg).
Grund für diese Regelung? Ein Nachbar erzählte mir, es liegt an der Straßenreinigung, die 2 Male im Monat erfolgen soll. Vielleicht will man auch die Straße auf beiden Seiten gleichmäßig abnutzen???
Gruß und schönen Tag
Was gibt es da noch zu diskutieren? Es ist wie es ist...und eine Begründung hat der TE geliefert.
Könnte ja so sein.....Straßenreinigung eben!
Wünsche allen in MT an dieser Stelle ein friedvolles und gesundes Jahr 2013!
🙂
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Es is ja wie es is neZitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Was gibt es da noch zu diskutieren? Es ist wie es ist...und eine Begründung hat der TE geliefert.
Könnte ja so sein.....Straßenreinigung eben!Wünsche allen in MT an dieser Stelle ein friedvolles und gesundes Jahr 2013!
🙂
Kennste im Süden die Kultserie auf NDR 2 ?
Warum artet bei V&S so eine einfache Frage/Fragen immer so aus ?
Selbstdarstellungen?wie sagte schon Freud manchmal ist ne Zigarre nur ne Zigarre.
Bopp18 plus 1
Hallo und frohes Neujahr,
anbei Bilder der besprochenen Schilder. Die Frage kam halt, ob es sich um einen bösen Scherz handelt. Hiermit sollen Zweifel nun ausgeräumt sein.
Das Problem ist hier nicht die Regelung an sich, die dir keine Karenzzeit o.ä. bieten kann. Das Problem sind die Knöllchenverteiler, die ihrer Quote hinterherjagen. Und da ziehst du leider in jedem Fall den Kürzeren. Was ich an deiner Stelle machen würde: Mich bei der Verkehrsbehörde beschweren und eine Karenzzeit fordern. Und evtl. deinen Vermieter mit einspannen.
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Was ich an deiner Stelle machen würde: Mich bei der Verkehrsbehörde beschweren und eine Karenzzeit fordern.
Mit welcher Begründung bitte kann man diese Forderung stellen? Und warum gleich beschweren? Vorher kam schon mal der Vorschlag, einfach mal nachzufragen, ob es nicht reicht, das Fahrzeug um 07:00 Uhr umzuparken. Ich kapiers einfach nicht, warum manche Leute nicht mal den Mund aufkriegen können, um im freundlichen Dialog was zu erreichen anstatt immer gleich volles Rohr loszupoltern 🙄🙄
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Das Problem sind die Knöllchenverteiler, die ihrer Quote hinterherjagen.
Wann hört das Märchen über diese angebliche Quote endlich auf?
Zum Fall selbst:
Sicherlich verlangt niemand, dass um Punkt 0:01Uhr der Wagen umgeparkt werden muss.
Aber wenn er früh um 10Uhr immer noch auf der falschen Seite steht, hat man ganz klar gegen die Anweisungen verstoßen.
Sollte sicherlich nicht zu viel verlangt sein, den Wagen zwischen 7-8Uhr umzuparken oder direkt abends auf die andere Seite zu stellen.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Mit welcher Begründung bitte kann man diese Forderung stellen? Und warum gleich beschweren? Vorher kam schon mal der Vorschlag, einfach mal nachzufragen, ob es nicht reicht, das Fahrzeug um 07:00 Uhr umzuparken. Ich kapiers einfach nicht, warum manche Leute nicht mal den Mund aufkriegen können, um im freundlichen Dialog was zu erreichen anstatt immer gleich volles Rohr loszupoltern 🙄🙄Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Was ich an deiner Stelle machen würde: Mich bei der Verkehrsbehörde beschweren und eine Karenzzeit fordern.
Ich wollte nur erfahren, ob die StVO oder sonst noch welche Rechtsquelle da irgendwelche Karenzzeit vorsieht (konnte via Google nichts finden).
Klar kann man mit den Leuten reden aber was bringt mir eine unverbindliche Antwort? Der eine Beamte (nennen wir ihn mal "Müller"😉 sagt mir frei Schnauze "ok von 18:00 bis 10:00 Uhr" aber der Knöllchenpuppe ist es vielleicht egal. Im Streitfall kann ich auch nicht die Aussage von Herrn Müller geltend machen.
Ich poltere nicht volles (nicht mal halb- oder viertelvolles) Rohr los, dass die Leute um 00:01 Uhr schon Zetteln tatsächlich verteilen. Ich frage lediglich, ob die rechtliche Lage (StVO, Urteil...) eine pragmatische Auslegung vorsieht. Denn Ordnungsbeamten oder Polizisten sind rund um die Uhr im Einsatz.
Gruß und frohes Neujahr
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Mit welcher Begründung bitte kann man diese Forderung stellen? Und warum gleich beschweren? Vorher kam schon mal der Vorschlag, einfach mal nachzufragen, ob es nicht reicht, das Fahrzeug um 07:00 Uhr umzuparken. Ich kapiers einfach nicht, warum manche Leute nicht mal den Mund aufkriegen können, um im freundlichen Dialog was zu erreichen anstatt immer gleich volles Rohr loszupoltern 🙄🙄Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Was ich an deiner Stelle machen würde: Mich bei der Verkehrsbehörde beschweren und eine Karenzzeit fordern.
Begründung: Siehe TE.
Beschweren bzw. fordern != lospoltern. Kann man auch freundlich aber bestimmt tun.
Man muss nicht alles als gegeben hinnehmen, wenn manch andere eben nicht mitdenken.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Sicherlich verlangt niemand, dass um Punkt 0:01Uhr das Wagen umgeparkt werden muss.Aber wenn er früh um 10Uhr immer noch auf der falschen Seite steht, hat man ganz klar gegen die Anweisungen verstoßen.
Sollte sicherlich nicht zu viel verlangt sein, den Wagen zwischen 7-8Uhr umzuparken oder direkt abends auf die andere Seite zu stellen.
Der Wagen steht dann aber von 00:01 bis 7 oder 8 Uhr im Parkverbot. Und das gibt früher oder später ein Knöllchen, weil das ja "gegen die Anweisungen" ist. 😉
Zitat:
Original geschrieben von E-Cruser
Ich poltere nicht volles (nicht mal halb- oder viertelvolles) Rohr los,
Ich hatte dich gar nicht gemeint 😉
Zitat:
Original geschrieben von E-Cruser
Klar kann man mit den Leuten reden aber was bringt mir eine unverbindliche Antwort? Der eine Beamte (nennen wir ihn mal "Müller"😉 sagt mir frei Schnauze "ok von 18:00 bis 10:00 Uhr" aber der Knöllchenpuppe ist es vielleicht egal. Im Streitfall kann ich auch nicht die Aussage von Herrn Müller geltend machen.
Wenn dir der Herr Müller sagt, unsere Kontrolleure sind nur von 09-17 Uhr unterwegs, was willst du dann noch? Park dein Auto um 8 Uhr und fertig ist der Lack. Du wirst NIE (und das hatte ich auch schon mal so gesagt) irgendetwas Verbindliches zu einer Karenzzeit bekommen. Denn die Regelung an sich ist eindeutig.
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Begründung: Siehe TE.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Mit welcher Begründung bitte kann man diese Forderung stellen? Und warum gleich beschweren? Vorher kam schon mal der Vorschlag, einfach mal nachzufragen, ob es nicht reicht, das Fahrzeug um 07:00 Uhr umzuparken. Ich kapiers einfach nicht, warum manche Leute nicht mal den Mund aufkriegen können, um im freundlichen Dialog was zu erreichen anstatt immer gleich volles Rohr loszupoltern 🙄🙄
Beschweren bzw. fordern != lospoltern. Kann man auch freundlich aber bestimmt tun.
Begründung: eigene Bequemlichkeit? Kann man probieren...aber ob das wohl der Weg zum Erfolg ist?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Sollte sicherlich nicht zu viel verlangt sein, den Wagen zwischen 7-8Uhr umzuparken oder direkt abends auf die andere Seite zu stellen.
Wie bereits hier:
http://www.motor-talk.de/.../...hselndes-halteverbot-t4331627.html?...
Vor einer Woche erwähnt.
Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Begründung: eigene Bequemlichkeit? Kann man probieren...aber ob das wohl der Weg zum Erfolg ist?Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Begründung: Siehe TE.
Beschweren bzw. fordern != lospoltern. Kann man auch freundlich aber bestimmt tun.
Blödsinn, eigene Bequemlichkeit. Denk dich da nochmal rein: Wie mehrmals beschrieben, steht der Wagen in jedem Fall mindestens ein paar Stunden im Verbot, wenn er nicht um 00:01 bewegt wird. Das hat nix mit Bequemlichkeit zu tun, sondern mit Schilderunsinn.