Abstand der Baustellenschilder

Moin Leute,

hab da mal ne Frage 😉

in welchem abstand müssen die Schilder einer baustelle sein auf ner Landstraße?

Konkreter Fall:

Baustelle - 50m später - Bodenwellen i.V. mit 70er Schild - 30m weiter - Ortseingang mit 2cm Absatz

und genau an diesem absatz hats gestern nen unfall gegeben weil ein älterer herr in nem A3 mal sei nABS bis auf stillstand getestet hat und nen kollege von mir hinten drauf is

14 Antworten

Ich finde es wirklich immer wieder rührend, wieviele TE sich hier um Ihre Kollegen sorgen ...

Im konkreten Fall vermute ich mal, der Richter erzählt was von Abstand und Reaktionszeit. Daß da Baustelle, Geschwindigkeitsbegrenzung etc. sind müsste eigentlich vom Kollegen zu sehen gewesen sein, insofern reduzierte Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft angeraten, was in Verbindung mit gescheitem Abstand die Frage, ob die Baustellenschilder 5m zu früh oder zu spät standen irrelevant erscheinen lässt.

denke auch mal, das wenn es vor den richter kommt, das er o argumentiert, das der sicherheitsabstand nicht eigehalten wurde. denn man muss den abstand so groß halten, das man in einer notsituation hinter dem vordermann zum stehen kommt, ncht erst im vordermann. 😁

Eine Teilschuld wegen unnötig starker Bremsung würde ich trotzdem nicht ausschließen. Herrscht ja schließlich nicht Narrenfreiheit auf unseren Straßen.

Unabhängig davon (denke nicht, dass sowas in eine Schuldverteilung mit reinspielt) stellt sich sicher die Frage, ob die Verkehrsplaner hier die einschlägigen Empfehlungen (sind soweit ich weiß nicht rechtlich verbindlich) eingehalten haben und ob hier möglicherweise eine Gemeinde eine Baustelle als übertriebene Verkehrsberuhigungsmaßnahme missbraucht hat.

Die Abstände scheinen mir plausibel...die RSA empfiehlt für Zeichen 123 (Baustelle) einen Abstand von 50-70m und für Zeichen 112 (Unebene Fahrbahn) einen Abstand von 10-30m. Rechtlich sollte das i.O. sein, wenn Teil B der RSA Anwendung findet. Das wäre noch zu bewerten.

Ebenso denke ist die Bremsung des Vordermannes ok...hätte ja auch ein Kind sein können, welches auf die Straße läuft.

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von astra2.2DTI


Ebenso denke ist die Bremsung des Vordermannes ok...hätte ja auch ein Kind sein können, welches auf die Straße läuft.

Hätte zählt hier aber nicht. Im konkreten Fall war die Bremsung wohl zumindest überdimensioniert und ist somit rechtlich zu beanstanden. Das kann, muss aber keine Teilschuld geben.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Hätte zählt hier aber nicht. Im konkreten Fall war die Bremsung wohl zumindest überdimensioniert und ist somit rechtlich zu beanstanden. Das kann, muss aber keine Teilschuld geben.

Nur sieht das leider kein Richter so. Für den ist ein "hätte" durchaus releavant, denn als "Hinterherfahrer" kann man nie zweifelsfrei den Grund der Bremsung des Vordermanns ausmachen.

Ich war live vor Gericht dabei, als die Argumentionskette eines Autofahrers zerbröselte. Dieser hatte beim Abbiegen einen Radfahrer auf dem Fußweg übersehen und angefahren. Argumention Autofahrer: Der Radfahrer hatte dort nix zu suchen! Richter: Das ist egal. Ein Kind müsste mit dem Fahrrad den Fußweg sogar benutzen und als Abbieger hat man Pflichten!

Aber egal...zu einer Gerichtsverhandlung wird es eh nicht kommen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von astra2.2DTI



Zitat:

Original geschrieben von razor23


 
Hätte zählt hier aber nicht. Im konkreten Fall war die Bremsung wohl zumindest überdimensioniert und ist somit rechtlich zu beanstanden. Das kann, muss aber keine Teilschuld geben.
 
Nur sieht das leider kein Richter so. Für den ist ein "hätte" durchaus releavant, denn als "Hinterherfahrer" kann man nie zweifelsfrei den Grund der Bremsung des Vordermanns ausmachen.
 

Doch - das "hätte" ist mehr als relevant!

Denn nach deiner Argumentation darf ich demnach auch bei kleinwild (Katze, igel, hase,...) eine gefahrenbremsung einleiten.

Dies wir dies nicht dürfen, ist wohl jedem von uns bekannt.

von daher denke ich schon, dass es eine rolle spielt für denrichter.

das beispiel mit dem fahrrad ist zwar gut, aber hier nicht zutreffend, da anderer sachverhalt.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Doch - das "hätte" ist mehr als relevant!

Wie meinst du das jetzt?

Ich meinte mit "hätte zählt hier nicht", dass das Argument "es hätte auch ein Kind sein können" im konkreten Fall irrelevant ist, da der ältere Herr eben NICHT für ein Kind, sondern für ein Tempolimitschild bzw. eine überschätze Bodenwelle eine Gefahrenbremsung hingelegt hat. Und das wird dann in der Regel nicht als verkehrsbedingte Bremsung durchgehen.

Natürlich muss man Abstand halten, weil es eben auch ein Kind sein hätte können, aber das kann doch keine Rechtfertigung für unnötige oder übertriebene Bremsungen sein, damit wäre dem Typ Oberlehrer und Autobumser ja Tür und Tor geöffnet. Von der vorsätzlichen Verkehrsgefährdung mal ganz zu schweigen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von astra2.2DTI




Nur sieht das leider kein Richter so. Für den ist ein "hätte" durchaus releavant, denn als "Hinterherfahrer" kann man nie zweifelsfrei den Grund der Bremsung des Vordermanns ausmachen.
Doch - das "hätte" ist mehr als relevant!
Denn nach deiner Argumentation darf ich demnach auch bei kleinwild (Katze, igel, hase,...) eine gefahrenbremsung einleiten.
Dies wir dies nicht dürfen, ist wohl jedem von uns bekannt.
von daher denke ich schon, dass es eine rolle spielt für denrichter.

das beispiel mit dem fahrrad ist zwar gut, aber hier nicht zutreffend, da anderer sachverhalt.

Der TE schreibt aber auch was von einem Absatz - den wird der Bremser ggf. als Begründung anführen, so daß es dann doch keine ganz unmotivierte Vollbremsung wäre.

@linus & razor:
 
ihr habt mich falsch verstanden; meinte es genau andersrum! wollte eigentlich razors vorhergehenden post damit noch untermauern udn den nachfolgenden von "astra..." entkräften.
 
astra schreibt ja "hätte ja auch ein kind sein können", darauf Razor "hätte zählt hier aber nicht", daraufin wieder astra "hätte ist mehr als relevant..." (er meinte damit, dass der richter immer so argumentiert: HÄTTE ja auch ein kind sein können)
und genau darauf bezog sich mein anschließender post, dass das "hätte" sehr relevant ist, denn man kann eben NICHT immer unterstellen, es HÄTTE ja auch ein kind sein können, darum das beispiel meinerseits mit dem kleinwild. Hätte/wäre das kleinwild ein kind sein können, dann wäre ich erlaubt, auch hier eine vollbrmesung einzuleiten, dürfen wir aber nicht, ganz im gegenteil, wir bekommen sogar i.d.R. volle schuld.
da ich hier die strassenkante als gleichbedeutend mit kleinwild (von der gefahreneinstufung) ansehe, HÄTTE ich  hier keine vollbremsung einleiten dürfen...
 
*puh...* hoffe das war jetzt so einigermaßen verständlich...smile

ich hab mir an so einer kante aber auch schon mal beide vorderreifen kaputt gefahren, seit dem fahr ich da auch nur noch langsam rüber. daher denke ich, ist auch an solchen kanten eine stärkere bremsung gerechtfertigt, womit ich allerdings keine vollbremsung meine.

das mit dem "hätte" zählt hier nicht, da hier kein kind war, wäre da eins gewesen, hätte dein kollege auch 100% schuld, da hier aber keins war, müsste man jetzt so ziemlich genau wissen, wie schnell beide vorher unterwegs waren, natürlich den abstand und wie stark jetzt wirklich gebremst wurde

Zitat:

Original geschrieben von 20ChrisK01


ich hab mir an so einer kante aber auch schon mal beide vorderreifen kaputt gefahren, seit dem fahr ich da auch nur noch langsam rüber. daher denke ich, ist auch an solchen kanten eine stärkere bremsung gerechtfertigt, womit ich allerdings keine vollbremsung meine.

das mit dem "hätte" zählt hier nicht, da hier kein kind war, wäre da eins gewesen, hätte dein kollege auch 100% schuld, da hier aber keins war, müsste man jetzt so ziemlich genau wissen, wie schnell beide vorher unterwegs waren, natürlich den abstand und wie stark jetzt wirklich gebremst wurde

tempo war tacho 70 (70 erlaubt)

der absatz ging 2cm runter, also nix mit reifen kaputt fahren.

na gut runter geht.

aber vllt hatte der ja irgendwelche gläser oder was anderes zerbrechliches dabei

Zitat:

Original geschrieben von 20ChrisK01


na gut runter geht.
 
aber vllt hatte der ja irgendwelche gläser oder was anderes zerbrechliches dabei

das wäre dann leider "p.P." = persönliches Pech, und berechtigt niemanden zu einer Vollbremsung.

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