Abschleppkosten nach Einbruch

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin damit richtig in diesem Board.

Mir wurde letzte Nacht die Seitenscheibe meines Fahrzeugs (Golf IV) aufgebrochen. Ich hatte den Wagen entfernt bei der Arbeit geparkt. Heute Nachmittag will ich dann wieder zum Auto und sehe: Auto weg.
Rufe die Polizei an und man sagt mir, dass mein hinteres Kennzeichen geklaut und die Seitenscheibe eingeschlagen wurde und der Wagen so zur Sicherung abgeschleppt worden sei. Könne ich mir beim Abschlepper abholen. Man war auch bei mir Zuhause, um mir Bescheid zu geben, aber man habe mich nicht angetroffen (stimmt, ich war arbeiten und das 10 m entfernt mit Sicht auf meinen Wagen. Habe bloß nicht aus dem Fenster geschaut – so nah und doch so fern ...).

Komme ich zum Autohof und man sagt mir, dass das Abschleppen leider 300 € kosten würde ("einfach ohne Kran und Probleme aufgeladen worden", sagte mir der Mitarbeiter und der Wagen stand nur 5 km vom Autohof entfernt). Da ich jedoch direkt eine neue Scheibe einbauen lasse (70 € – 100 €), sagte man mir, dass man aus Kulanz nur 180 € nehmen würde. Tja, was sollte ich machen?! Habe nur Haftpflicht.

Jetzt sitze ich hier und denke mir: Bin ich wahnsinnig? Ich gebe denen tatsächlich 180 € fürs Abschleppen und die wollten sogar 300 € haben?!

Was sagt ihr zu diesem Preis? Ist das etwa gängig?

Und was kommt jetzt noch auf mich zu?
- KFZ abmelden
- KFZ neu anmelden
- Neue Kennzeichen

Noch was?

Wo ich so drüber nachdenke, fällt mir ein, dass beim Autohof ein Zettel hing, auf dem etwas von täglichen Kosten für das Stehen des Autos bei denen stand. Ich habe nicht nachgefragt, da ich in dem Moment innerlich noch zu zer- und verstört über die Kosten war. Meint ihr, die drücken mir die Kosten im Nachhinein noch auf, ohne mich vorher informiert zu haben?

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende!
Liebe Grüße

Goldvater

Beste Antwort im Thema

Anstatt man die Fragen des TE beantwortet, wird hier tatsächlich die schuld auf das eigenversagen des eröffners geschoben?
Ohne dass ihr die Umstände kennt (wie wo was) und nur aus der Tatsache dass er 10m entfernt arbeitet?

Von manchen hätte ich hier echt mehr erwartet, anstatt nur so dumme Kommentare abzulassen um wieder den Moralapostel raushängen zu lassen.

Er hat hier in keinerlei hinsicht schuld oder was falsch gemacht.

Sein wagen wurde mutwillig von jemandem anders beschädigt und daraufhin von den Behörden vorschriftsmäßig gesichert.

Hier dann wieder zu versuchen irgendwelche schuld auf den TE zu schieben, einfach nur traurig und erbärmlich (ein in meinen Augen hier passender Begriff).

Aber um auch Mal was produktives bei zu tragen (nicht wie manch anderer):
Die Abschleppkosten (zuzüglich Standgebühren) variieren je nach Region teils sehr stark.
Dazu gibt es auch einige Reporte über sehr teuere abschlepper (400+ euro).

Mit 180 bist du eigentlich noch im unteren Feld dabei bzw im normalen Bereich.

150-200 euro sind ohne ADAC und co - durchaus normal.

Schlimm wird's erst, wenn es fahruntauglich ist oder man im Urlaub ist und nicht mitbekommt - dann der Wagen Tage oder Wochen dort steht. Dann wird es wirklich teuer.

Lg

29 weitere Antworten
29 Antworten

Anstatt man die Fragen des TE beantwortet, wird hier tatsächlich die schuld auf das eigenversagen des eröffners geschoben?
Ohne dass ihr die Umstände kennt (wie wo was) und nur aus der Tatsache dass er 10m entfernt arbeitet?

Von manchen hätte ich hier echt mehr erwartet, anstatt nur so dumme Kommentare abzulassen um wieder den Moralapostel raushängen zu lassen.

Er hat hier in keinerlei hinsicht schuld oder was falsch gemacht.

Sein wagen wurde mutwillig von jemandem anders beschädigt und daraufhin von den Behörden vorschriftsmäßig gesichert.

Hier dann wieder zu versuchen irgendwelche schuld auf den TE zu schieben, einfach nur traurig und erbärmlich (ein in meinen Augen hier passender Begriff).

Aber um auch Mal was produktives bei zu tragen (nicht wie manch anderer):
Die Abschleppkosten (zuzüglich Standgebühren) variieren je nach Region teils sehr stark.
Dazu gibt es auch einige Reporte über sehr teuere abschlepper (400+ euro).

Mit 180 bist du eigentlich noch im unteren Feld dabei bzw im normalen Bereich.

150-200 euro sind ohne ADAC und co - durchaus normal.

Schlimm wird's erst, wenn es fahruntauglich ist oder man im Urlaub ist und nicht mitbekommt - dann der Wagen Tage oder Wochen dort steht. Dann wird es wirklich teuer.

Lg

...wenn das Schild weg ist, brauchste ein neues Kennzeichen und das bisherige Kennzeichen wird erstmal gesperrt.

Besonders blöd ist's, wenn für das Fahrzeug noch irgendwelche Sonderausweise oder Ausnahmegenehmigungen bestehen, die ebenfalls auf das neue Kennzeichen geändert werden müssen.

Zitat:

@Goldvater schrieb am 24. August 2018 um 22:28:06 Uhr:



Und was kommt jetzt noch auf mich zu?
- KFZ abmelden
- KFZ neu anmelden
- Neue Kennzeichen

Goldvater

Schild erneuern funzt nicht.
Gestohlene Kennzeichen werden gesperrt = Umkennzeichnung.
Beim Straßenverkehrsamt werden neue Kennzeichen zugeteilt.
Alles weitere wurde beantwortet.

Moin Leute,

vielen Dank für eure rege Beteiligung! 🙂

Zum Thema "das sieht man doch": Nein, sieht man nicht. Hätte man sehen können, wenn man aus dem Fenster geschaut hätte. Habe ich aber nicht. Ich arbeite im vierten Stock des Gebäudes. Etwaige Geräuschaktivierung meiner sensiblen Sinne war somit nicht möglich. Und da es laut Aussage des Abschleppmannes ne fixe Sache war, hatten meine Augen scheinbar nur wenig Zeit, einen Blick auf das kostspielige Unterfangen zu erhaschen.

Wahrscheinlich ist hier schon alles rechtes; ich rege mich einfach über das Geld auf, was ich schlicht dafür bezahle, den vorherigen Status Quo aufrechtzuerhalten.

400 € nehmen manche? Uff ... dann hab ich ja scheinbar echt noch "Glück". Man sagte mir, dass ein Kennzeichen nach Diebstahl wohl 10 Jahre gesperrt sei (mir wurde aber nur eins geklaut, das zweite haben sie nicht abgekriegt), daher die Abmeldung, Neu-Anmeldung etc. Aber das kläre ich Montag früh mal mit dem Amt.

Danke euch und schönen Samstag!

Ähnliche Themen

...dass die Kennzeichen gesperrt und Du ein Neues bekommst ist auch zu Deinem Schutz, wer weiß schon welche Schindluder mit dem geklauten Kennzeichen getrieben werden.

Stell Dir vor, die nutzen das Kennzeichen für irgendeinen bewaffneten Raubüberfall, eine Kennzeichenabfrage führt zu Deiner Adresse und eines nachts holt Dich ein SEK-Komando mit Maschinenpistolen im Anschlag ausm Bett... wobei die je nach Situation recht selten freundlich klingeln sondern um das Überraschungsmoment zu nutzen wie ne Herde Elefanten durch Deine Eingangstür, Fenster oder was auch immer marschieren...

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. August 2018 um 12:08:27 Uhr:


... wie ne Herde Elefanten durch Deine Eingangstür, Fenster oder was auch immer marschieren...

Genau. Und dann darf ich noch die kaputte Tür bezahlen 😁

Wenn dein Haus nicht abgeschleppt wird! 😎

Mir ist vor vielen Jahren exakt das gleiche passiert.
Abschleppkosten betrugen rund 250€ und sind durchaus angemessen.
(da gabs quasi noch Rabatt, weil das Fahrzeug aufgrund einer polizeilichen Sicherungsmaßnahme abgeschleppt wurde, damit nicht noch mehr Schaden am Auto entsteht. Wäre der Wagen abgeschleppt worden, weil ich falsch geparkt hätte, hätte es sogar 350€ gekostet)

Zitat:

@princeton schrieb am 25. August 2018 um 01:21:36 Uhr:


So ganz nachvollziehen kann ich das ja nicht...!?
Wenn ich ein Cabrio offen stehen lasse, wird es doch auch nicht abgeschleppt...?!

Doch, wird es.
Zumindest dann, wenn du es mit offenen Fenstern abstellst. Dann gilt es als unverschlossen (selbst wenn die Türen verriegelt sind) und kann aufgrund Diebstahlvermeidung abgeschleppt werden.

Das Dach selbst darf hingegen komplett offen sein.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 27. August 2018 um 12:57:36 Uhr:



Zitat:

@princeton schrieb am 25. August 2018 um 01:21:36 Uhr:


So ganz nachvollziehen kann ich das ja nicht...!?
Wenn ich ein Cabrio offen stehen lasse, wird es doch auch nicht abgeschleppt...?!

Doch, wird es.
Zumindest dann, wenn du es mit offenen Fenstern abstellst. Dann gilt es als unverschlossen (selbst wenn die Türen verriegelt sind) und kann aufgrund Diebstahlvermeidung abgeschleppt werden.

Das Dach selbst darf hingegen komplett offen sein.

Klingt absurd, ist aber tatsächlich so.
Wäre meiner Schwiegermutter letztes Jahr (fast) passiert. Die Polizei stand bereits am Fahrzeug und hatte die Nummer des Abschleppdienstes quasi schon gewählt, als sie zum Auto gekommen ist und die Aktion in letzter Sekunde abgebrochen wurde.

Das mit dem Cabrio wusste ich so auch noch nicht. Schau an!

Wen es interessiert: Ich habe jetzt knapp 280 € für Abschleppen, Einbau neue Seitenscheibe für elektr. Fensterheber und Aussaugen des Wagens (gab's wohl gratis) bezahlt. Dazu kamen knappe 50 € für KFZ-Amt und neue Kennzeichen.
Einfach Geld aus dem Fenster geworfen ... naja. Ich wünsche euch, dass ihr davon verschont bleibt!

Beste Grüße
Goldvater

Hallo Goldvater.
Eigentlich hätte dir die Polizei sagen müssen was mit deinem Fahrzeug auf öffentlichem Gelände nun passiert. Logisch, dass es abgeschleppt werden muss um gegen unbefugtes Benutzen zu sichern. Das hätten sie dir aber sagen müssen damit du das Auto selbst wegfährst.
Das mit dem Cabrio klingt lustig macht jedoch ( wenig) Sinn. Sind die Fenster oben kannst du die Türe ( ohne Hilfsmittel) nicht öffnen. Somit ( fast) die gleichen Voraussetzungen wie bei einem geschlossenen KFZ.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 30. August 2018 um 16:32:05 Uhr:


Das hätten sie dir aber sagen müssen damit du das Auto selbst wegfährst.

Gruß

Du meinst also, dass die Polizei dich suchen muss, wenn das Fahrzeug aufgebrochen wurde ?

Also sollte man bestimmte PORSCHE ohne werkseitige Seitenscheiben besser nicht im öffentlchen Raum parken...?!

-🙂

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 31. August 2018 um 08:10:29 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 30. August 2018 um 16:32:05 Uhr:


Das hätten sie dir aber sagen müssen damit du das Auto selbst wegfährst.

Gruß

Du meinst also, dass die Polizei dich suchen muss, wenn das Fahrzeug aufgebrochen wurde ?

Hallo,Gleiterfahrer.
Mein Fehler, es fand ja gar kein Gespräch vor dem Abschleppen statt. Zuhause angetroffen haben sie den Besitzer nicht. Polizei hat das schon richtig gemacht.
Obwohl, man hätte den Besitzer zur Fahndung ausschreiben können.🙂

Gruß

Wie ist denn die Situation am Arbeitsplatz? Beispiel: Firmenparkplatz. Weit und breit nur diese eine Firma auf freiem Feld. Auch die Polizei trifft eine Schadenminderungspflicht. Sie hätte dann durchaus mal an der Pforte dieser einen Firma klingeln müssen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen