ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Abrechnung über Gutachten

Abrechnung über Gutachten

Themenstarteram 28. Dezember 2005 um 21:19

habe einen unfall gehabt, bei dem mir ein anderer hinten aufgefahren ist. Ich möchte nun über Gutachten abrechnen und den Schaden ggf. selbst bzw. später bei einem Bekannten wieder richten lassen, was muss ich beachten ?

Besten Dank im voraus.

Ähnliche Themen
16 Antworten

Dann nochmal ausführlicher....

Örtlich Zuständig für einen Zivilprozess ist grundsätzlich das Gericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz (§§ 12, 13 ZPO) bzw. eine Gesellschaft ihren Sitz hat (§ 17 ZPO). Es reicht aber auch aus, dass im Gerichtsbezirk ein anderer Tatbestand erfüllt ist, zum Beispiel eine schädigende Handlung begangen wurde oder vereinbarungsgemäß ein Vertrag zu erfüllen ist (§§ 20 ff. ZPO). Sind danach mehrere Gerichte nebeneinander zuständig, so hat der Kläger die Wahl (§ 35 ZPO), sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand zwingend vorgegeben ist.

Angenommern der Unfall ereignet sich in Leipzig....

Alle Beteiligten wohnen in Leipzig.....

Zuständiges Gericht Leipzig......

Rechtsanwalt argumentiert mit Rechtsprechung des KG Berlin und will bei fiktiver Abrechnung Verbringungskosten erstattet haben.....

AG Leipzig sagt aber:

" Verbringungskosten sind nur dann zu begleichen, wenn sie tatsächlich entstanden sind. (Aus den Gründen: ...Verbringungskosten sind lediglich erstattungsfähig, wenn sie tatsächlich anfallen. Dies ergibt sich schon daraus, dass nach § 249 BGB lediglich der erforderliche Geldbetrag, d.h. die Aufwendung, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch für zweckmässig und notwendig halten durfte, zu ersetzen sind. Fiktive Verbringungskosten sind daher nur dann zu erstatten, wenn sie tatsächlich angefallen sind oder wenn der Geschädigte nachweist, dass diese bei einer Reparatur zwingend anfallen werden, d.h. auf Grund der örtlichen Verhältnisse keine Werkstatt zu einer Eigenlackierung in der Lage ist. Die Literatur führt zu Recht an, dass die Verbringungskosten eher dem Reparaturmanagement als der tatsächlichen Reparatur zuzuordnen sind, so dass sie auch nur erstattet werden können, soweit sie tatsächlich

anfallen...). "

Nun Verstanden?

Wo wohnt der Geschädigte?

Wo ist der Unfall passiert?

Jetzt verklage ich die Versicherung.

Wo sitzt die?

Nicht in Leipzig.

Gibt es BGH Urteile ist alles klar,

ansonsten muss man auf OLGs usw. ausweichen.

Deswegen:

Irgendwie und Nirgendwo.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Abrechnung über Gutachten