Abrechnung Totalschadenbasis

Hallo,

habe schon ein wenig in diesem Forum gesucht und gelesen, und das hat mir auch schon gut weitergeholfen. Trotzdem hätte ich mal eine Frage zu einem konkreten Fall:

Meiner Freundin ist jemand in ihren Suzuki Swift (Baujahr 1997) gefahren. Derjenige hat die Schuld zugegeben. Meine Freundin wollte den Schaden nicht reparieren lassen (zumindest nicht alles, verbeulter Kotflügel stört nicht...), sondern sich auszahlen lassen. Die Versicherung sagte, dass dafür ein KVA reicht. Also ab zum Suzuki Händler: 1900€ Reparaturkosten bei Schwacke-Wert von 2500€. Uff...

Also schickt die Versicherung ihren eigenen Gutachter: Dieser ermittelt einen Wiederbeschaffungswert von 2000€ (incl. MwSt) und einen Restwert von 900€ (incl. MwSt) und empfiehlt eine Abrechnung auf Totalschadenbasis.
Kurze Zeit später erhält meine Freundin eine Abrechnung und einen Scheck der Versicherung:

Wiederbeschaffungswert netto 1681€
- Restwert 900€
= Fahrzeugschaden 781€

Die Versicherung ist also von Regelbesteuerung ausgegangen. Ist das so korrekt? Sollte hier nicht höchstens Differenzbesteuerung anwendbar sein?!?
Was wir daraus gelernt haben: Immer direkt zum Anwalt spart Ärger und Arbeit...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Der Differenzbesteuersatz beläuft sich mittlerweile auf 2,4 % nach Anhebung der MwSt. auf 19%

Danke für die Korrektur.

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Hallo,

meine Freundin hat gestern von der Versicherung einen Scheck über 319€ für die Mehrwertsteuer erhalten.
Vielen Dank für eure Hilfe!

Wenn ich Hafi und HCING richtig verstanden habe, könnten wir uns jetzt in 6 Monaten auf das Urteil des VI. Zivilsenats vom 23.5.2006 - VI ZR 192/05 berufen, und noch die Auszahlung der Differenz zu den Nettoreparaturkosten (1336€) verlangen. Richtig?

Hallo Krombipils,

R I C H T I G !!!!

Gruss HCING

Hallo Krombipils,

na, dann hat es doch gut geklappt.
Schön zu sehen, dass es auch heute noch möglich ist, ganz ohne Fachanwalt und "großes Fass aufmachen" einen normalen Schaden abzuwickeln...

Schöne Grüße

Hafi

Der MWSt-Abzug errechnet sich für Privat-PKW alleine aus Fahrzeugalter und km-Leistung.

Ab 150.000 km oder einem Fahrzeugalter von 6 Jahren und mehr wird keine Mehrwertsteuer mehr abgezogen, da solche Wägen im Handel nicht mehr vermittelt werden.

Bei jüngeren privaten Gebrauchtwagen wird im Übrigen nur der Differenzsteuersatz abgezogen (2 Prozent laut UStG)).

So die gefestigte BGH-Rechtsprechung.

Der Restwert von 900 EUR erscheint im Übrigen Recht hoch.

Neben dem erkennbar falschem Mehrwertsteuerausweis ist hier vermutlich der zweite Fehler zu gunsten der Versicherung gemacht worden.

Immer die alten Fehler. Erst KVA und dann sickt die gegnerische Versicherung einen Gutachter. Und der zieht das Fell ab.
Warum nicht gleich einen eigenen bestellen?
Den zahlt auch die gegnerische Versicherung, nur bewertet der nicht im Auftrag der Versicherung...

Der Hinweis den Wagen mehr als 6 Monate weiter zu nutzen ist im Übrigen vollkommen i.O.
Dnn kann tatsächlich die ausgewiesene Rerparatur bzgl. der USt. verlangt werden.
Stichwort:
"Erhaltungsinteresse."

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hallo Krombipils,

na, dann hat es doch gut geklappt.
Schön zu sehen, dass es auch heute noch möglich ist, ganz ohne Fachanwalt und "großes Fass aufmachen" einen normalen Schaden abzuwickeln...

Schöne Grüße

Hafi

Hier hat die Versicherung versucht mit 781 EUR zu regulieren.

Es besteht bei korrekter Betrachtung ein Anspruch i.H.v. 1.900 EUR abzgl. USt = 1.597 EUR.

Macht mal eben schlappe 816 EUR mehr.

Hafi,
Dein Optimismus ist fehl am Platz.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Der MWSt-Abzug errechnet sich für Privat-PKW alleine aus Fahrzeugalter und km-Leistung.

Ab 150.000 km oder einem Fahrzeugalter von 6 Jahren und mehr wird keine Mehrwertsteuer mehr abgezogen, da solche Wägen im Handel nicht mehr vermittelt werden.

Die Differenzbesteuerung kann durchaus noch noch bei Fahrzeugen bis zum  8 Lebensjahr  in Frage kommen, je  nach  den einzelnen Umständen. Ein wesentlicher, respektive der wesentliche Umstand ist, zu welchen Prozentsatz die Fahrzeuge überwiegend zu den einzelnen Steuersätzen (Differenz- oder Regelbesteuert) am Markt angeboten werden.  

Bei jüngeren privaten Gebrauchtwagen wird im Übrigen nur der Differenzsteuersatz abgezogen (2 Prozent laut UStG)).

Der Differenzbesteuersatz beläuft sich mittlerweile auf 2,4 % nach Anhebung der MwSt. auf 19%

Gruss

Delle

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Zitat:

Hier hat die Versicherung versucht mit 781 EUR zu regulieren.
 
Es besteht bei korrekter Betrachtung ein Anspruch i.H.v. 1.900 EUR abzgl. USt = 1.597 EUR.
 
Macht mal eben schlappe 816 EUR mehr.
 
Hafi,
Dein Optimismus ist fehl am Platz.

Schuld ist hier aber nicht der / die  Sachbearbeiter (in), sondern der Sachverständige.

Was soll den der Sachbearbeiter anderes machen ausser nachzuregulieren, wenn der Dellenzähler* von der Versicherung hier zu dämlich ist eine korrekte Aussage zum WBW zu treffen ?

Gruss

Delle

*nicht mit dem Männecken Verwand oder Verschwägert achtet bitte auch auf die Schreibweise 😁

Zitat:

Es besteht bei korrekter Betrachtung ein Anspruch i.H.v. 1.900 EUR abzgl. USt = 1.597 EUR.

Hallo Madcruiser,

dass das Zitat so nicht stimmt, weißt Du auch, oder?
Der Schaden ist -nachdem was wir hier wissen- korrekt abgerechnet worden.
Es ist offensichtlich ein Fehler im Gutachten gewesen, welcher durch ein einfaches Telefonat geklärt werden konnte.
Nur darum ging es mir mit meinem "Optimismus".

"Für mich das Vielste" ist nicht immer die korrekte Betrachtungsweise, sondern allenfalls eine bestimmte Erwartungshaltung.

Und dass es starre Grenzen hinsichtlich der Besteuerung geben soll, ist mir vollkommen neu.
Wozu verkauft z.B. die Fa. Schwacke hierzu Datenmaterial, wenn das so einfach ist?

Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Und dass es starre Grenzen hinsichtlich der Besteuerung geben soll, ist mir vollkommen neu.
Wozu verkauft z.B. die Fa. Schwacke hierzu Datenmaterial, wenn das so einfach ist?
 

Marktreaktionen Eine Kurzzeitige oder gar einmalige Beobachtung einer Situation ist bezüglich der Plausibilität  und Genauigkeit immer einer kontinuierlichen Marktbeobachtung und der Strukturierten Auswertung der gewonnenen Daten unterlegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Einzelfälle, die an uns herangetragen werden, natürlich nicht rechtlich beurteilen können und wollen. Wir verstehen unsere Rolle Rolle als Datenlieferant, nicht als Instanz

Quellenangabe: SchwackeListe Regel- und Differenzbesteuerung  

Den Rest der Verkaufsofferte  (nachzulesen auf Seite 2) hab ich hier mal aus gutem Grund nicht erwähnt.

Wenn der Gebrauchtfahrzeugmarkt nicht Kurzzeitig ist, was bitte denn dann ?

Ist schon lustig, was die Autoren dort schreiben....
Naja.... egal.

Gruss Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Der Schaden ist -nachdem was wir hier wissen- korrekt abgerechnet worden.

Willst Du die Fehler nicht sehen?

Oder kannst Du nicht ...

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Der Differenzbesteuersatz beläuft sich mittlerweile auf 2,4 % nach Anhebung der MwSt. auf 19%

Danke für die Korrektur.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Der Schaden ist -nachdem was wir hier wissen- korrekt abgerechnet worden.
Willst Du die Fehler nicht sehen?
Oder kannst Du nicht ...

Danke der Nachfrage, es geht schon noch.

Die meisten finde ich übrigens in Deinen beiden Beiträgen vom 16.5.

😁

Beispiel gefällig?

-Es besteht bei korrekter Betrachtung ein Anspruch i.H.v. 1.900 EUR
Quatsch. Bei korrekter Betrachtung ist ein fiktiv abgerechneter Unfall bei einem 97er Swift bei kalkulierten Rep-Kosten v. 1500€ ein Totalschaden. Dazu muss man kein SV sein...

-Der Restwert von 900 EUR erscheint im Übrigen Recht hoch.
Konkretes Angebot lt. TE.

-Ab 150.000 km oder einem Fahrzeugalter von 6 Jahren und mehr wird keine Mehrwertsteuer mehr abgezogen
Soso..

Lass mal gut sein...😉

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Lass mal gut sein...😉

Wozu?

Weil es für Dich angenehm ist? 😁

@madcruiser:
angenehm?
Bei aller Hochachtung, aber so wichtig sind mir die Beiträge nicht, dass sie mir angenehm oder unangenehm sein könnten...
😁

Schöne Wochenende

Hafi

Hallo Leute,

habe ne kurze Frage!!

Habe einen Wirtschaftlichen Totalschaden !!
Lt Gutachten 2400 Schaden!! Wiederbeschaffungswert 2000,- , Restwert 300!!!
Lasse mich auszahlen und bekommen nach der üblichen Berechnungsformel dann wohl 1700€!!

 

Meine Fragen, habe ich einen Anspruch auf die 14 Tage/"Wiederbeschaffungszeit" a 29,- , wenn ich mir kein neues Auto kaufe???

Oder muss ich den Kauf nachweisen???
Oder zahlt das die Versicherung ohne zu fragen???

Die Auszuzahlende Summe (Wiederbeschaffungsaufwand+Wiederbeschaffungsdauer/Satz), wäre trotzdem noch niedriger als der Schaden?!

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte!!!

MfG

Pichter

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