Abrechnung Totalschadenbasis
Hallo,
habe schon ein wenig in diesem Forum gesucht und gelesen, und das hat mir auch schon gut weitergeholfen. Trotzdem hätte ich mal eine Frage zu einem konkreten Fall:
Meiner Freundin ist jemand in ihren Suzuki Swift (Baujahr 1997) gefahren. Derjenige hat die Schuld zugegeben. Meine Freundin wollte den Schaden nicht reparieren lassen (zumindest nicht alles, verbeulter Kotflügel stört nicht...), sondern sich auszahlen lassen. Die Versicherung sagte, dass dafür ein KVA reicht. Also ab zum Suzuki Händler: 1900€ Reparaturkosten bei Schwacke-Wert von 2500€. Uff...
Also schickt die Versicherung ihren eigenen Gutachter: Dieser ermittelt einen Wiederbeschaffungswert von 2000€ (incl. MwSt) und einen Restwert von 900€ (incl. MwSt) und empfiehlt eine Abrechnung auf Totalschadenbasis.
Kurze Zeit später erhält meine Freundin eine Abrechnung und einen Scheck der Versicherung:
Wiederbeschaffungswert netto 1681€
- Restwert 900€
= Fahrzeugschaden 781€
Die Versicherung ist also von Regelbesteuerung ausgegangen. Ist das so korrekt? Sollte hier nicht höchstens Differenzbesteuerung anwendbar sein?!?
Was wir daraus gelernt haben: Immer direkt zum Anwalt spart Ärger und Arbeit...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Der Differenzbesteuersatz beläuft sich mittlerweile auf 2,4 % nach Anhebung der MwSt. auf 19%
Danke für die Korrektur.
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pichter
Hallo Leute,
habe ne kurze Frage!!
Habe einen Wirtschaftlichen Totalschaden !!
Lt Gutachten 2400 Schaden!! Wiederbeschaffungswert 2000,- , Restwert 300!!!
Lasse mich auszahlen und bekommen nach der üblichen Berechnungsformel dann wohl 1700€!!
Meine Fragen, habe ich einen Anspruch auf die 14 Tage/"Wiederbeschaffungszeit" a 29,- , wenn ich mir kein neues Auto kaufe???
Oder muss ich den Kauf nachweisen???
Oder zahlt das die Versicherung ohne zu fragen???
Die Auszuzahlende Summe (Wiederbeschaffungsaufwand+Wiederbeschaffungsdauer/Satz), wäre trotzdem noch niedriger als der Schaden?!Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte!!!
Die Nutzungsausfalldauer musst du nachweisen, z.B. durch einreichen einer Kopie des KFZ- Schein des neu erworbenen Fahrzeuges. Da steht das Anmeldedatum drin.
Ohne einen Nachweis gibt es keinen Nutzungsausfall.
Gruss Delle
Danke für die schnelle Antwort!!
Hätte ja klappen können!!;o)
Hatte echt glück bei dem Schaden, er fährt noch wie vorher!!
Weiß jemand wie die Auszahlung erfolg und wie lang es dauern kann?? Haftpflichtversicherung ist ADAC!!!!
LG
Pichter1
ADAC ist Deutscher Herold oder Zurich (sorry vergessen)
Bei geklärter Schuldfrage in der Regel so ca. 14 Tage bis 3 Wochen.
Sind aber nur Erfahrungswerte und ist nicht Verbindlich
Gruss Delle
Schuldfrage ist klar!!
Schicken die Scheck oder machen die ne Überweisung???
LG
Pichter
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Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Pichter
Schuldfrage ist klar!!
Schicken die Scheck oder machen die ne Überweisung???
LG
Pichter
in der Regel überweisen die.
Zitat:
Original geschrieben von Pichter
Hatte echt glück bei dem Schaden, er fährt noch wie vorher!!
Der „Nutzungsausfall" oder richtiger die Nutzungsausfallsentschädigung wird - allgemein ausgedrückt - dafür gezahlt, dass aufgrund eines schädigenden Ereignisses die Nutzung einer Sache für einen vorübergehenden Zeitraum nicht möglich ist.
Ist die Nutzung noch möglich, gibt es auch keine Ausfallentschädigung.