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abladen von Neuwagen von Autotransporter auf öffentlichen Straßen

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 21:58

Hallo Leuts,

 

ihr habt es sich er auch schon paarmal live gesehen: Auf der (öffentlichen) Straße vorm Autohaus steht ein Autotransporter und lädt Neuwagen ab - ohne Nummernschild (logisch)

 

sind die überhaupt versichert? (Haftpflicht)

 

Ciao,

Eric

Beste Antwort im Thema

Während des reinen Be- und Entladens sind sie über die Haftpflicht des LKW versichert, da das Be- und Entladen noch zu dessen Betrieb gehört. Sind sie erstmal runter vom LKW und abgestellt, endet die Haftpflicht.

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Theoretisch könnten die Autohäuser doch auch den Schaden von der Haftpflicht zurückkaufen. So ist man so gestellt, als wäre nie ein Schaden passiert.

was aber nur sinn macht, wenn die "betriebshaftpflicht" (oder was da ggf greifen wuerde) sich durch so einen schaden verteuern wuerde und somit der betrieb auf dauer guenstiger dabei wegkommt.

sofern in diesen faellen ein rueckkauf auch vorgesehen ist.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Diese haben eine Ausnahmegenehmigung erhalten das sie Neu- und Gebrachtwagen zwischen diesen beiden Betriebsstätten ohne Kennzeichen - auch ohne sog. Rote-Nr - fahren dürfen. Den Versicherungsschutz deckt die Haftpflichtversicherung des Betriebes ab.

Wer soll diese Ausnahmegenehmigung denn bitte erstellt haben?!

Und wofür sind dann bitte die Händlerkennzeichen da, wenn nicht gerade für solche Fälle? Probe- und ÜBERFÜHRUNGS-Fahrten.........

Zitat:

Wer soll diese Ausnahmegenehmigung denn bitte erstellt haben?!

Das kann ich Dir nicht genau beantworten, da es mich selber nicht betrifft. Mir ist jedoch bekannt das zum einen ein Versicherungsnachweis erforderlich war und zum anderen auch die beiden (unterschiedliche) Städte mindestens mitzureden hatten.

Das es diese Ausnahmegenehmigung gibt ist jedoch zu 100 % sicher.

Dann kann das aber aus meiner Sicht auch nicht Hand und Fuß haben. Auch eine Stadt oder ein LRA kann sich doch nicht einfach über bundesdeutsche Gesetze wie eine Zulassungspflicht/Regelung zu Überführungen hinwegsetzen und einfach sagen "Könnt mal ohne Nummer fahren, ist schon OK so".....?!

am 1. März 2011 um 17:16

Ich hab auch mal ein bisschen nachgelesen und kann meinem Vorschreiber nur zustimmen. Das Be-und Entladen gehört zur Lieferung und ist so auch über die Spedition versichert. So ist das ja im Prinzip mit allen Waren die abgeladen werden. Mit der Übergabe an den Händler ist die Versicherung beendet und somit wäre dann der Händler verantwortlich, falls etwas passiert.

Völlig falsch,

hier haben die Spediteure eine spezielle Versicherung, welche das Be- und Entladen von nicht zugelassenen Fahrzeugen, sowie das Bewegen dieser Fahrzeuge auf einer Strecke von nicht mehr als 30 Metern im öffentlichen Verkehrsraum erlaubt und versicherungstechnisch abdeckt. Hat also gar nichts mit der Haftpflichtversicherung des LKW zu tun, welche nur die Gefährdung abdeckt, welche durch den Betrieb des LKW entsteht.

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