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Abgrenzung "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" vs. Camping?

Themenstarteram 16. September 2021 um 15:01

Hallo,

kennt sich jemand genauer (mehr als „hab ich mal gehört) mit der Abgrenzung zwischen einfachem parken bzw. Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit und Campen aus und kann evt. sogar entsprechende Gerichtsfeste Urteile verlinken?

Auf Facebook heisst es ja meist nur „keine Stühle rausstellen“ etc., und beim Versuch, nach Urteilen vor Gericht zu googlen, finde ich lediglich ein Urteil aus Schleswig Holstein, in dem es um mehrtägiges Übernachten im Wohnmobil geht.

Konkret wurde ich im Frühjahr gegen Mitternacht auf einem Parkplatz in Nordfreisland von der Polizei verwiesen, nachdem ich ca. eine Stunde mit einem Caddy dort war. Danach bin ich gefahren (übernachtet kann ich schon daher definitv nicht haben)

Draußen neben dem Auto stand nichts von mir, der Caddy ist als PKW angemeldet.

Es folgte ein Bußgeld über ich glaube 100 Euro wegen Verstoß gegen das Landesnaturschutzgesetz, §37 (1) „…dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) nur auf hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden“.

Der Kreis Nordfriesland versucht halt, meinen PKW als sonstige bewegliche Unterkunft zu bewerten.

Das sehe ich anders (ich habe ja leidglich eine Weile geparkt, weil sich der Tag für mich recht lang hingezopgen hatte, und ich mich vor der Heimfahrt noch mal ne kurze Weile ausruhen wollte) , daher habe ich Widerspruch eingelegt, und nun wird die Auseinandersetzung vermutlich zur Staatsanwaltschaft gehen, die dann entscheidet, ob es vor Gericht geht.

Aufbauende Worte benötige ich nicht.

Einen Anwalt würde ich sicherlich einschalten, wenn das Ding vor Gericht geht.

Interessieren würde mich derzeit einfach mal, ob es entsprechende Urteile vor Gericht gibt zur Abgrenzung „campen“ vs. „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit", und ob jemand Links dazu hat.

Eine konkrete Rechtsberatung für meinen Fall suche ich an dieser Stelle nicht, jedoch wären ein paar Links zu passenden Urteilen interessant.

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32 Antworten

Zitat:

@Bamako schrieb am 21. Mai 2023 um 17:54:05 Uhr:

Sympathisch!

Gerne. :)

am 22. Mai 2023 um 3:44

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Mai 2023 um 11:56:21 Uhr:

 

Ich denk aber die Kontrolleure sehen schon,ob man zum Powernap mal kurz die Augen zu gemacht oder es sich für eine Übernachtung gemütlich gemacht hat.

Das kurze Augen zu machen darf dann aber auch schon mal bis zu 10h dauern. Auf oeffentlichen Parkplaetzen ohne extra Hinweis sollte das normal kein Problem sein. Nehmen wir mal an vor deinem Haus ist Parken erlaubt und einer kommt da Abends mit seinem Caddy an und ist Muede. Der kann sich vor deinem Haus hinten in seinem Caddy ins Bett legen und schlafen bis morgens. Ohne das du etwas dagegen tun koenntest.

Warum sollte ich was dagegen tun wollen?

Gegenüber meines Grundstückes parken öfter mal ein paar 3.5 Tonner mit Kennzeichen aus dem Ostblock und pennen die Nacht.

Solang die nicht schnarchen,dass man es die 50 Meter bis zu mir hört,sollen sie da pennen.

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