abgeschleppt - Anhörungsbogen - seitdem nix mehr passiert
Hallo zusammen,
mein Auto wurde am 05.12.23 abgeschleppt. Ich parkte - im Nachinein betrachtet absolut richtig - an einer engen Stelle in einer Seitenstraße. Es gab keine Beschilderung und die 3,06m Mindestbreite hatte ich auch nicht auf dem Schirm.
Der Anhörungsbogen zu Ordnungswidrigkeit kam am 14.12.23 mit der Begründung "Entsorgung behindert" - zum Glück nur die und nicht den Notarzt oder die Feuerwehr.
Am 18.12.23 habe ich das Verwarngeld in Höhe von 55,-€ bezahlt.
Seitdem ist nichts weiter passiert. Die Polizei zur "Täterermittlung" war auch noch nicht bei mir, obwohl ich es ja war und das auch zugeben würde. Aber das weiß die Bußgeldstelle nicht, da der Bogen noch hier liegt.....ich habe bisher bei Blitzern immer einfach bezahlt und gewartet.
Sollte ich den Bogen doch unterschrieben zurückschicken?
Verjährung in dem Fall ist 6 Monate, richtig?
Ist diese Verjährung aktuell unterbrochen, weil der Anhörungsbogen noch nicht zurück gesendet wurde?
Ich wundere mich die ganze Zeit schon, warum die nicht die horrende Summe von mir wollen ;-)
Danke.
18 Antworten
Zitat:
@Schnurpsi04 schrieb am 14. April 2024 um 16:53:47 Uhr:
Also wäre es so: beginnend mit dem Ende des Jahres der Forderung - 2023 (da ich ja im Dezember falsch geparkt habe) hätte die Behörde dann Zeit bis 31.12.2026?
Ja, das ist korrekt.
Dann kann jeden Tag die Rechnung im Postkasten sein .... huu, wie spannend :-)
Aber - Ist das denn so der übliche Ablauf?
Ich meine, bisher dachte ich immer, falls man abgeschleppt würde "Auto gibts nur gegen Cash / Geld zurück" - dies scheint aber hier in meinem Fall nicht der übliche Lauf der Dinge zu sein.
Oder ist das der Bürokratie geschuldet .... viele Wege, viele Leute die es absegnen müssen usw., ... das dauert.
Zitat:
@Schnurpsi04 schrieb am 15. April 2024 um 15:13:45 Uhr:
Aber - Ist das denn so der übliche Ablauf?
Ich meine, bisher dachte ich immer, falls man abgeschleppt würde "Auto gibts nur gegen Cash / Geld zurück" - dies scheint aber hier in meinem Fall nicht der übliche Lauf der Dinge zu sein.
Der übliche Ablauf ist "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Daher begleicht wohl zunächst das Amt die Rechung des Abschleppers und reicht die dann, ggf. noch mit Bearbeitungszuschlag, an Dich weiter.
Unüblich, aber mittlerweile auch möglich ist, dass der Abschlepper auf "eigenes Risiko" abschleppt und das Geld direkt vom Abgeschleppten verlangt. Aber eher nicht bei der Anordnung des Abschleppens durch eine Behörde, sondern beim Abschleppen von privaten Stellplätzen.
Zitat:
@Schnurpsi04 schrieb am 15. April 2024 um 15:13:45 Uhr:
Dann kann jeden Tag die Rechnung im Postkasten sein .... huu, wie spannend :-)Aber - Ist das denn so der übliche Ablauf?
Ich meine, bisher dachte ich immer, falls man abgeschleppt würde "Auto gibts nur gegen Cash / Geld zurück" - dies scheint aber hier in meinem Fall nicht der übliche Lauf der Dinge zu sein.Oder ist das der Bürokratie geschuldet .... viele Wege, viele Leute die es absegnen müssen usw., ... das dauert.
Bei uns in Berlin,wird das Auto einfach paar km weiter irgendwohin geschleppt.
Von da aus kann man es sich dann abholen.
Dann kommt das Bußgeld/Strafzettel und paar Wochen/Monate später dann der Brief für die Abschleppkosten.
Also keine „Angst“ die Zahlungsaufforderung wird kommen 🙂