Abgemeldetetes Fahrzeug auf öffentlichen Parkplatz schieben
Hallo zusammen,
ich habe mal folgende Frage:
Ich habe derzeit ein abgemeldetes Fahrzeug auf privatem Grund stehen. Jetzt muss es aber mal für zwei, drei Tage dort weg, weil der Bereich gepflastert werden soll. Wenn ich den Wagen nun auf einen ca. 15 Meter entfernten, öffentlichen Parkplatz schiebe (Spielstraße) und ausgerechnet dann noch jemand gucken kommt...
Was habe ich zu befürchten? Lediglich den orangen Aufkleber "Sie haben vier Wochen Zeit den Schrott zu entfernen" oder geht mein Problem auch in Richtung "Wie ist der Wagen dahin gekommen?"?
Viele Grüße
MaHa2208
20 Antworten
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 28. September 2017 um 16:31:06 Uhr:
Somit darf es auch abgeschleppt werden, weil es ja nicht mehr aus eigener Kraft fahren kann.
Nö, man darf als Privater nur abschleppen.
Schleppen nicht im laufenden Verkehr liegengebliebener Fahrzeuge ist dem Abschlepper (aufgeladen oder in der Brille) vorenthalten.
Unversicherte Fahrzeuge darfst du so oder so nicht Abschleppen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. September 2017 um 16:53:39 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 28. September 2017 um 16:31:06 Uhr:
Somit darf es auch abgeschleppt werden, weil es ja nicht mehr aus eigener Kraft fahren kann.
Nö, man darf als Privater nur abschleppen.AbSchleppen nicht im laufenden Verkehr liegengebliebener Fahrzeuge ist dem Abschlepper (aufgeladen oder in der Brille) vorenthalten.
Unversicherte Fahrzeuge darfst du so oder so nicht Abschleppen.Gruß Metalhead
Ich kenne es so: Schleppen....dafür braucht man eine "Schlepp-Genehmigung"
Abschleppen,..... man braucht keine "Schlepp-Genehmigung", ist erlaubt, wenn man das Auto in eine Werkstatt abschleppt, oder zum Schrott...
Also muß man nur dem Polizeibeamten sagen, dass das Auto nicht betriebsbereit ist...
(defekter Kühler z.B. --- verliert Kühlwasser)
Bei uns war der Polizist damals gar so schlau die Haube öffnen und sich den Schaden zeigen zu lassen...
Ich würde also davon abraten dieses Exemplar abzuschleppen, denn eine Panne wird es kaum gehabt haben.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 28. September 2017 um 19:50:46 Uhr:
Bei uns war der Polizist damals gar so schlau die Haube öffnen und sich den Schaden zeigen zu lassen...Ich würde also davon abraten dieses Exemplar abzuschleppen, denn eine Panne wird es kaum gehabt haben.
Man kann ja auch eine Motorpanne beziehungsweise einfach nicht laufen des Motors dadurch beweisen, wenn er nicht anspringt.
Eine entsprechende Sicherung ist schnell gezogen, beziehungsweise einen Verteiler Finger ausgebaut, oder ein sonstiges Kabel abgezogen.
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Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 28. September 2017 um 19:26:39 Uhr:
Ich kenne es so: Schleppen....dafür braucht man eine "Schlepp-Genehmigung"
Richtig, und Abschleppen kann man nur als Nothilfe (wenn jemand liegen bleibt), alles andere ist Schleppen.
Zitat:
Also muß man nur dem Polizeibeamten sagen, dass das Auto nicht betriebsbereit ist...
(defekter Kühler z.B. --- verliert Kühlwasser)
Spätestens wenn der Beamte die Haube auf macht und sieht daß da kein Motor drin ist, ist das nicht mehr abschleppen. 😉
Zum Schrott darfst du auch kein Auto Abschleppen (ist ja dann normalerweise nicht mehr versichert).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 28. September 2017 um 21:58:20 Uhr:
Man kann ja auch eine Motorpanne beziehungsweise einfach nicht laufen des Motors dadurch beweisen, wenn er nicht anspringt.
Sofern man den Motor dabei hat. 😉
Gruß Metalhead