Abgasuntersuchung Ausnahmegenehmigung?
Hallo,
ich habe kürzlich einen ´76 Pontiac Firebird der gleich nach der Herstellung 1976 nach Deutschland ausgeliefert wurde gekauft, damals wurde u.a. eine
"unbefristete Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften des §47(1) StVZO wegen des nicht geprüften Abgasverhaltens"
erteilt die mir im original vorliegt.
Nun stellt sich mir die frage was das für mich bedeutet?
Brauche ich keine AU - Plakette oder muss ich AU machen aber es gibt keine Vorschriften bezügl. der einzuhaltenden Werte?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.....der vorbesitzer hat überigens immer AU gemacht.
grüße Georg
32 Antworten
alles klar.....
vielen dank für die schnellen antworten.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kein abgasuntersuchung bei oldtimern?' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Braucht Oldtimer AU?' überführt.]
Bei unser brauchen wir das nicht!
Es ist altersabhängig! Ab den Jahr wo es offizielle AU's gab!
Wie halt mit Gurte, haben wir auch nicht!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kein abgasuntersuchung bei oldtimern?' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Braucht Oldtimer AU?' überführt.]
Von der AU generell ausgenommen sind Kraftfahrzeuge (aber nicht Motorräder) mit
Ottomotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht unter 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h haben oder die vor dem1.7.1969 erstmals zugelassen wurden (Fahrzeuge mit historischem "H"-Kenn******* nach diesem Stichtag sind AU-pflichtig)
Dieselmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals zugelassen wurden
rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28 StVZO)
Motorräder: nur solche ohne Kennzeichenpflicht bzw. mit Erstzulassung vor dem 1.1.1989.
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kein abgasuntersuchung bei oldtimern?' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Braucht Oldtimer AU?' überführt.]