Abgasuntersuchung Ausnahmegenehmigung?
Hallo,
ich habe kürzlich einen ´76 Pontiac Firebird der gleich nach der Herstellung 1976 nach Deutschland ausgeliefert wurde gekauft, damals wurde u.a. eine
"unbefristete Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften des §47(1) StVZO wegen des nicht geprüften Abgasverhaltens"
erteilt die mir im original vorliegt.
Nun stellt sich mir die frage was das für mich bedeutet?
Brauche ich keine AU - Plakette oder muss ich AU machen aber es gibt keine Vorschriften bezügl. der einzuhaltenden Werte?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.....der vorbesitzer hat überigens immer AU gemacht.
grüße Georg
32 Antworten
welche abgasnorm hatte denn ein deutsches auto von 1976??? eigentlich garkeine oder sehe ich das falsch??? wofür dann die ausnahmegenehmigung?
Hallo noch mal,
also Abgasnormen wie Euro 1 oder so gab’s da natürlich noch nicht,
grenzwerte aber schon,
ich glaube für Autos ohne Kat gilt 3,5% +/- 1% CO2-Anteil in den Abgasen
ps.
die Genehmigung war dafür da weil das Auto das in den usa gebaut wurde hier in deutschl. typisiert werden sollte aber es kein gutachten über das Abgasverhalten gab.
der gute mann hat sich dann eine Ausnahmegenehmigung besorgt das er das Auto auch ohne Abgasgutachten zulassen kann.
mfg georg
Moin,
wenn Dein Firebird Bj ´76 ist, warum meldest Du ihn dann nicht als Oldtimer (also H-Kennzeichen) an? Die 30 Jahre hat er ja nun voll. Damit wäre die Problematik mit der AU vom Tisch. Zudem sparst Du höchstwahrscheinlich ´ne ganze Menge Kfz.-Steuer.
Gruß, Erik.
Hi,
mein firebird hat eine H-Zulassung was sich sehr günstig auf den unterhalt auswirkt......... aber auch Oldtimer mit H-Zulassung müssen die AU machen wenn sie nach irgendwann um 1969 gebaut wurden.
grüße georg
Is ja putzig, mein FIAT, Bj ´74 war erst beim TÜV und die wollten nix von AU wissen, das sei doch ein Oldtimer, sagten die. Na, mir soll´s recht sein.
Gruß, Erik.
Zitat:
welche abgasnorm hatte denn ein deutsches auto von 1976??? eigentlich garkeine oder sehe ich das falsch???
Abgasnorm ab 1969: Kurbelgehäuseentlüftung und CO von max. 4,5%. Diese 4,5% waren in der Praxis jedoch nicht realisierbar, weshalb die Norm erst abgeändert ab 1971 angewendet wurde. Realisiert wurde sie u.a. dadurch das der Bleigehalt im Sprit auf 0,65g/L, ab 1972 auf 0,4g/L und ab 1976 auf 0,15g/L gesenkt wurde. Die 4,5% + 1,0% Toleranz waren auch noch 1975 gültig und vmtl. auch noch 1976. Mein Unterlagen enden jedoch 1975. In dem Jahr mussten auch zahlreiche bauliche Änderungen an dern Vergasern durchgeführt werden, um die Abgas-Werte sicherzustellen.
Wobei man natürlich schon beachten muss, dass die damaligen "Abgasnormen" das Papier nicht wert waren, auf dem sie gedruckt wurden...
Schließlich beziehen sich die Vol. % CO ja nur auf das im Leerlaufbetrieb emittierte Abgas. Deswegen gibt es bei vielen Vergasern ja diese Zusatzluft-Einstellschrauben, mit denen der CO-Gehalt im Leerlauf reguliert werden kann.
Sobald der Motor über das Hauptdüsensystem läuft kann man ja den CO-Wert sowieso nicht mehr beeinflussen... 😉
Und wenn man mal vergleicht, wieviel Kg Abgase jetzt im Leerlaufbetrieb, und wieviel Kg im "Lastbetrieb" entstehen, dann kann man eigentlich nur schlussfolgern, dass der ganze Zirkus bei Fahrzeugen ohne Kat so gut wie gar nix bringt...
Wundert mich übrigens nicht, dass Yellow mit seinem Firebird trotz allem zur AU muss... so ist das in Deutschland, es wird eben mal gemessen, auch wenn es sinnfrei ist.
Ich muss jetzt mit meiner 80er Vespa (Bj. 1995) auch zur AU, wobei mir der Prüfer wörtlich sagte "Es gibt sowieso keine Grenzwerte, die für sie gelten, aber messen müssen wir laut Gesetzgeber halt trotzdem." 🙄
Grüße 🙂
Lars
🙄 Tja, gleiches Recht für alle. Sonst könntest du dich nachher noch beschweren, das alle anderen gemessen wurden, nur du nicht. Das wäre ja vermessen. 😉 😁
Gruß,
Mario
Zitat:
Wobei man natürlich schon beachten muss, dass die damaligen "Abgasnormen" das Papier nicht wert waren, auf dem sie gedruckt wurden...
Aber immerhin erkannte man schon das Problem. ;-)
Zudem, wie oft liest man davon, das moderne Abgasanlagen ausserhalb der Prüfbedingungen abschalten, damit der Fahrer mehr Power auf der Autobahn hat. Also alles beim alten geblieben, nur moderner verpackt.
Abgesehen davon das Kohlenmonoxid beim einatmen hochgiftig ist, hat es jedoch den Vorteil, das es instabil ist. Im laufe der Zeit wird es durch den Luftsauerstoff zum Kohlendioxid aufoxidiert. Also genau zu dem Gas das aus den Kat-Autos hinten raus kommt und als einer der grössten Klimakiller gilt ........
Zitat:
Original geschrieben von chaoschemiker
...
Abgesehen davon das Kohlenmonoxid beim einatmen hochgiftig ist, hat es jedoch den Vorteil, das es instabil ist. Im laufe der Zeit wird es durch den Luftsauerstoff zum Kohlendioxid aufoxidiert. Also genau zu dem Gas das aus den Kat-Autos hinten raus kommt und als einer der grössten Klimakiller gilt ........
Wo ist jetzt der Vorteil?
moin.
hab grade gehört, dass man bei fahrzeugen ab 30 jahren keine abgasuntersuchung mehr braucht.
und jetzt die frage....... stimmt das???
p.s. hab bulli bj. 73 mit h- kennzeichen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kein abgasuntersuchung bei oldtimern?' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Braucht Oldtimer AU?' überführt.]
Moin,
nee, leider nicht richtig. Die AU wird gemacht, allerdings mit den Werten, die damals gültig waren. In der Regel der CO-Gehalt. Bei Deinem Bulli und beim Käfer max 4 Vol%.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kein abgasuntersuchung bei oldtimern?' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Braucht Oldtimer AU?' überführt.]
irgendwann '69 war der Stichtag.
Ab dann gehts zur AU, aber seit einiger Zeit auch mit 2 Jahre AU-Plakette !!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kein abgasuntersuchung bei oldtimern?' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Braucht Oldtimer AU?' überführt.]